Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Gastgeber: „Kurtaxe hat keine Zukunft“
Gastgeber aus Langenargen und der Verein „Gastgeber UhldingenMühlhofen“hegen Zweifel, ob die Verantwortlichen in den Gemeinden, im Landratsamt Bodenseekreis und bei der Deutschen Tourismus GmbH (DBT) die Konsequenzen aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg nachvollzogen haben.
Der VGH hatte nach einer Normenkontrollklage der Gastgeberin Annette Pfleiderer am 14. September 2017 die mit der Einführung der Echt Bodensee Card (EBC) einhergehende Änderung der Langenargener Kurtaxesatzung für unwirksam erklärt. Diese war notwendig geworden, da mit einem Aufschlag von einem Euro auf die Kurtaxe die EBC finanziert werden sollte.
Als Gegenwert können Inhaber der Gästekarte Busse und Bahnen im Gebiet des Verkehrsverbundes Bodensee-Oberschwaben (bodo) kostenlos nutzen. Darüber hinaus erhalten sie Vergünstigungen bei zahlreichen touristische Zielen.
In einer von Sebastian Seith, Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Freiburg – er vertritt die Langenargener Klägerin – verfassten Pressemitteilung vom 11. November wird darauf hingeweisen, dass der in dem Solidarbeitrag enthaltene DBT-Anteil von 0,25 Euro je Übernachtung keine kurtaxefähige Aufwendung sei – im Gegensatz zu dem bodo-Anteil von 0,75 Euro, der für den öffentlichen Nahverkehr verwendet werde.
Doch die „unzulässige“Einbeziehung
● des DBT-Anteils sei nur der kleinere Teil des Problems. „Das eigentliche Problem für die Finanzierung der EBC sei datenschutzrechtlicher Natur“, schreibt Seith. Nach dem Urteil des VGH bestehe keine Rechtsgrundlage, um die Beherberger dazu zu verpflichten, die Zustimmung zur datenschutzrechtlichen Erklärung von den kurtaxepflichtigen Gästen einzuholen. „Das bedeutet im Ergebnis, dass die Finanzierung der „Echt Bodensee Card“über die Kurtaxe keine Zukunft hat“, heißt es abschließend in der Pressemitteilung. (af)