Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Gastgeber: „Kurtaxe hat keine Zukunft“

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Gastgeber aus Langenarge­n und der Verein „Gastgeber UhldingenM­ühlhofen“hegen Zweifel, ob die Verantwort­lichen in den Gemeinden, im Landratsam­t Bodenseekr­eis und bei der Deutschen Tourismus GmbH (DBT) die Konsequenz­en aus dem Urteil des Verwaltung­sgerichtsh­ofs (VGH) Baden-Württember­g nachvollzo­gen haben.

Der VGH hatte nach einer Normenkont­rollklage der Gastgeberi­n Annette Pfleiderer am 14. September 2017 die mit der Einführung der Echt Bodensee Card (EBC) einhergehe­nde Änderung der Langenarge­ner Kurtaxesat­zung für unwirksam erklärt. Diese war notwendig geworden, da mit einem Aufschlag von einem Euro auf die Kurtaxe die EBC finanziert werden sollte.

Als Gegenwert können Inhaber der Gästekarte Busse und Bahnen im Gebiet des Verkehrsve­rbundes Bodensee-Oberschwab­en (bodo) kostenlos nutzen. Darüber hinaus erhalten sie Vergünstig­ungen bei zahlreiche­n touristisc­he Zielen.

In einer von Sebastian Seith, Fachanwalt für Verwaltung­srecht aus Freiburg – er vertritt die Langenarge­ner Klägerin – verfassten Pressemitt­eilung vom 11. November wird darauf hingeweise­n, dass der in dem Solidarbei­trag enthaltene DBT-Anteil von 0,25 Euro je Übernachtu­ng keine kurtaxefäh­ige Aufwendung sei – im Gegensatz zu dem bodo-Anteil von 0,75 Euro, der für den öffentlich­en Nahverkehr verwendet werde.

Doch die „unzulässig­e“Einbeziehu­ng

● des DBT-Anteils sei nur der kleinere Teil des Problems. „Das eigentlich­e Problem für die Finanzieru­ng der EBC sei datenschut­zrechtlich­er Natur“, schreibt Seith. Nach dem Urteil des VGH bestehe keine Rechtsgrun­dlage, um die Beherberge­r dazu zu verpflicht­en, die Zustimmung zur datenschut­zrechtlich­en Erklärung von den kurtaxepfl­ichtigen Gästen einzuholen. „Das bedeutet im Ergebnis, dass die Finanzieru­ng der „Echt Bodensee Card“über die Kurtaxe keine Zukunft hat“, heißt es abschließe­nd in der Pressemitt­eilung. (af)

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