Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Petra Krebs besichtigt Haus St. Martin
Landtagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen in Oberteuringen und Ailingen zu Gast
BODENSEEKREIS (sz) - Ihren Besuch verschiedener Einrichtung der Stiftung Liebenau nutzte die Wangener Landtagsabgeordnete Petra Krebs von Bündnis 90/Die Grünen zum Austausch über Fragen der Altenhilfe. Besuchsstationen waren das Haus St. Martin in Ailingen sowie das kurz vor der Inbetriebnahme stehende Haus St. Raphael in Oberteuringen, teilt die Stiftung Liebenau mit.
In Oberteuringen nahm Petra Krebs laut Pressetext eines der Leuchtturmprojekte im Land in Augenschein, wenn es um inklusive Wohnquartiere geht. Im Haus St. Raphael entstehen gerade drei Wohngruppen mit 45 Plätzen für ältere, pflegebedürftige Menschen. Integriert ist das Haus in den neuen Lebensraum Campus mit 20 Wohnungen nach dem Konzept der „Lebensräume für Jung und Alt“, einem Förderbereich für Menschen mit Behinderungen, einem Kindergarten, einem Familientreff, einem Café und einer Mediathek entstehen. Weiterer Bestandteil des inklusiven Quartiers ist ein gemeindeintegriertes Wohnhaus, das 18 Menschen mit Handicap Platz bietet. Von der offenen und einladenden Architektur zeigte sich die gesundheits- und pflegepolitische Sprecherin ihrer Fraktion beeindruckt.
Im Rahmen des Besuchs kam das Gespräch auf die aktuelle Fachkräftesituation in der Pflege sowie die Umsetzung der Landesheimbauverordnung für Baden-Württemberg. Der bereits heute spürbare Personalmangel in der ambulanten und stationären Pflege stelle die größte Herausforderung für die Versorgungssicherheit dar, so Berthold Broll, Vorstand der Stiftung Liebenau. Insbesondere das Image der Pflegeberufe müsse rasch verbessert werden, sagte Petra Krebs.
Eine weitere Problemstellung zeigt sich in der Umsetzung der Landesheimbauverordnung. Alexander Lahl, Geschäftsführer der Liebenau Lebenswert Alter, verwies auf die Richtigkeit der Einzelzimmervorgabe, die sich in kleinen Pflegeeinrichtungen jedoch schwer realisieren lassen. Dabei müsse die Besonderheit kleinerer Einrichtungen mit 20 bis 30 Plätzen berücksichtigt werden, wie sie im ländlichen Raum und für kleine Kommunen wichtig sei. Aktuell falle es im Zuge der Umsetzung besonders schwer, passende Lösungen in Einklang mit der Landesheimbauverordnung und hierzu erlassenen Richtlinien zu finden.