Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Renaturierung: Verwaltungsgericht weist Klage ab
Anwohnerin wollte Planfeststellungsbeschluss anfechten – Arbeiten können nun starten
KRESSBRONN - Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Klage einer Anwohnerin gegen die Uferrenaturierung abgewiesen. Wie berichtet, hatte die Kressbronnerin erreichen wollen, dass die Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses von 2001 untersagt wird – oder der Plan zumindest geändert oder ergänzt wird. Nun könne der Zeitplan zur Uferrenaturierung wie vorgesehen umgesetzt werden – und der Abriss der Stege und Querverbauungen schon Mitte Dezember beginnen, wie Regierungssprecher Daniel Hahn der Schwäbischen Zeitung berichtet.
Zunächst hatte die Anwohnerin Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen eingereicht, um einen neuen Planfeststellungsbeschluss oder zumindest eine Änderung/Ergänzung zu erreichen. Wie mehrfach berichtet, hat sich das Regierungspräsidium Tübingen im vergangenen Jahr dazu entschieden, nicht komplett an dem 2001 beschlossenen Planfeststellungsbeschluss festzuhalten und auf die Renaturierung im östlichen Teil (Seegarten) weitestgehend zu verzichten – hier habe sich die Natur bereits erholt, lautete die Argumentation.
Klägerin wollte Slipanlage behalten
Dies nahm die Klägerin zum Anlass, dass auch die Flachwasserzone in ihrem Bereich neu überplant werden solle, berichtet Albrecht Mors, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Sigmaringen. So wollte die Klägerin unter anderem ihre Slipanlage behalten dürfen. Außerdem würde wasserhaushaltsrechtlich nicht die notwendige Klassifizierungsstufe „naturnah“erreicht, sondern lediglich eine Verbesserung um eine Stufe von „naturfern“zu „beeinträchtigt“, sodass die Verbesserung der Flachwasserzone so gering sei, dass auf die Uferrenaturierung komplett verzichtet werden könne. Seit dem Sommer gab es zudem ein Eilverfahren der Anwohnerin, das darauf ausgelegt war, „dass eine Behörde etwas unterlässt“, so Mors – in diesem Fall soll das Regierungspräsidium auf die Umsetzung des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses verzichten.
Doch das Gericht urteilte anders: „Die Antragstellerin hat nicht glaubhaft gemacht, dass das Landratsamt Bodenseekreis aufgrund nachträglich eingetretener Tatsachen berechtigt wäre, den Planfeststellungsbeschluss nicht zu erlassen, und dass ohne den Widerruf öffentliche Interessen gefährdet würden“– denn das setze voraus, dass seit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses eine Änderung der Sachlage eingetreten sei, heißt es in der Urteilsbegründung.
Außerdem sollen nicht natürlich ausgebaute Gewässer „so weit wie möglich“wieder in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen. „Eine Verbesserung der vor der Renaturierungsmaßnahme mit ,naturfern’ eingestuften UferZustandsklasse tritt auch danach ein. Dies ist ausreichend. (...) Die Auffassung der Antragsstellerin, dass es sich bei der Verbesserung um nur eine Stufe auf ,beeinträchtigt’ um eine irrelevante Verbesserung handele, die den finanziellen Aufwand nicht rechtfertige, ist nicht zu folgen“, heißt weiter.
Nachdem die Klage abgewiesen wurde, können nun die Arbeiten beginnen: Derzeit seien die Arbeiten ausgeschrieben und „wir hoffen, Anfang Dezember den Zuschlag geben zu können“, so Regierungssprecher Daniel Hahn im SZ-Gespräch.
Beginn der Arbeiten voraussichtlich im Januar
Wenn Stege und Slipanlagen im Dezember abgebaut werden, könne mit der Uferrenaturierung im Januar 2018 gestartet werden. „Das ist aber natürlich abhängig vom Wasserstand“, verweist Daniel Hahn darauf, dass für die folgenden Arbeiten – Einbau des Böschungsfußes, Anschüttung des Weges, etc. – der Wasserstand möglichst niedrig sein müsse.