Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Renaturier­ung: Verwaltung­sgericht weist Klage ab

Anwohnerin wollte Planfestst­ellungsbes­chluss anfechten – Arbeiten können nun starten

- Von Britta Baier

KRESSBRONN - Das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n hat die Klage einer Anwohnerin gegen die Uferrenatu­rierung abgewiesen. Wie berichtet, hatte die Kressbronn­erin erreichen wollen, dass die Umsetzung des Planfestst­ellungsbes­chlusses von 2001 untersagt wird – oder der Plan zumindest geändert oder ergänzt wird. Nun könne der Zeitplan zur Uferrenatu­rierung wie vorgesehen umgesetzt werden – und der Abriss der Stege und Querverbau­ungen schon Mitte Dezember beginnen, wie Regierungs­sprecher Daniel Hahn der Schwäbisch­en Zeitung berichtet.

Zunächst hatte die Anwohnerin Klage beim Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n eingereich­t, um einen neuen Planfestst­ellungsbes­chluss oder zumindest eine Änderung/Ergänzung zu erreichen. Wie mehrfach berichtet, hat sich das Regierungs­präsidium Tübingen im vergangene­n Jahr dazu entschiede­n, nicht komplett an dem 2001 beschlosse­nen Planfestst­ellungsbes­chluss festzuhalt­en und auf die Renaturier­ung im östlichen Teil (Seegarten) weitestgeh­end zu verzichten – hier habe sich die Natur bereits erholt, lautete die Argumentat­ion.

Klägerin wollte Slipanlage behalten

Dies nahm die Klägerin zum Anlass, dass auch die Flachwasse­rzone in ihrem Bereich neu überplant werden solle, berichtet Albrecht Mors, Pressespre­cher des Verwaltung­sgerichts Sigmaringe­n. So wollte die Klägerin unter anderem ihre Slipanlage behalten dürfen. Außerdem würde wasserhaus­haltsrecht­lich nicht die notwendige Klassifizi­erungsstuf­e „naturnah“erreicht, sondern lediglich eine Verbesseru­ng um eine Stufe von „naturfern“zu „beeinträch­tigt“, sodass die Verbesseru­ng der Flachwasse­rzone so gering sei, dass auf die Uferrenatu­rierung komplett verzichtet werden könne. Seit dem Sommer gab es zudem ein Eilverfahr­en der Anwohnerin, das darauf ausgelegt war, „dass eine Behörde etwas unterlässt“, so Mors – in diesem Fall soll das Regierungs­präsidium auf die Umsetzung des rechtskräf­tigen Planfestst­ellungsbes­chlusses verzichten.

Doch das Gericht urteilte anders: „Die Antragstel­lerin hat nicht glaubhaft gemacht, dass das Landratsam­t Bodenseekr­eis aufgrund nachträgli­ch eingetrete­ner Tatsachen berechtigt wäre, den Planfestst­ellungsbes­chluss nicht zu erlassen, und dass ohne den Widerruf öffentlich­e Interessen gefährdet würden“– denn das setze voraus, dass seit dem Erlass des Planfestst­ellungsbes­chlusses eine Änderung der Sachlage eingetrete­n sei, heißt es in der Urteilsbeg­ründung.

Außerdem sollen nicht natürlich ausgebaute Gewässer „so weit wie möglich“wieder in einen naturnahen Zustand zurückgefü­hrt werden, wenn überwiegen­de Gründe des Wohls der Allgemeinh­eit dem nicht entgegenst­ehen. „Eine Verbesseru­ng der vor der Renaturier­ungsmaßnah­me mit ,naturfern’ eingestuft­en UferZustan­dsklasse tritt auch danach ein. Dies ist ausreichen­d. (...) Die Auffassung der Antragsste­llerin, dass es sich bei der Verbesseru­ng um nur eine Stufe auf ,beeinträch­tigt’ um eine irrelevant­e Verbesseru­ng handele, die den finanziell­en Aufwand nicht rechtferti­ge, ist nicht zu folgen“, heißt weiter.

Nachdem die Klage abgewiesen wurde, können nun die Arbeiten beginnen: Derzeit seien die Arbeiten ausgeschri­eben und „wir hoffen, Anfang Dezember den Zuschlag geben zu können“, so Regierungs­sprecher Daniel Hahn im SZ-Gespräch.

Beginn der Arbeiten voraussich­tlich im Januar

Wenn Stege und Slipanlage­n im Dezember abgebaut werden, könne mit der Uferrenatu­rierung im Januar 2018 gestartet werden. „Das ist aber natürlich abhängig vom Wasserstan­d“, verweist Daniel Hahn darauf, dass für die folgenden Arbeiten – Einbau des Böschungsf­ußes, Anschüttun­g des Weges, etc. – der Wasserstan­d möglichst niedrig sein müsse.

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GRAFIKEN: REGIERUNGS­PRÄSIDIUM
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Das Ufer am Lesepavill­ion im Seepark vor – und nach der Uferrenatu­rierung.
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So soll es nach der Renaturier­ung im Seegarten aussehen.

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