Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Schwierige Jahre für die Gesamtkirche
Der Haushalt 2018 wurde einstimmig verabschiedet
FRIEDRICHSHAFEN - Der Katholische Gesamtkirchengemeinderat (GKG) hat auf seiner vergangenen Sitzung den Haushaltsplan für 2018 verabschiedet. Die gute Nachricht ist, dass die Kirchensteuerzuweisung im Jahr 2017 um 2,99 Prozent gestiegen ist. Die Schlechte: Der Gesamtkirchengemeinden stehen finanziell schwere Jahr bevor, denn bei einem Verwaltungshaushalt von knapp 17 Millionen macht die Kirchensteuer mit knapp 2,4 Millionen nur 14 Prozent des Gesamtbedarfes aus. Der Vermögenshaushalt wurde mit gut 800 000 Euro festgestellt und der Haushalt vom GKG einstimmig verabschiedet.
„Mit der Kirchensteuer allein könnte die Gesamtkirchengemeinde nicht die Fülle an Aufgaben erledigen, die im kommenden Haushaltsplan benannt sind“, sagt Gesamtkirchenpflegerin Ulrike Weiß. Die Kirche hat neben ihren liturgischen und seelsorgerischen Aufgaben insbesondere ihre Immobilien und Kirchengebäude zu warten und zu pflegen. Darüber hinaus ist sie Arbeitgeber für die der Gesamtkirchengemeinde angehörigen Kindergärten. Bei vielen der Kindergartengebäuden fielen in den vergangenen Jahren zahlreiche Sanierungsarbeiten an (SZ berichtete). Der Haushaltsplan speise sich in erster Linie aus Drittmitteln, vorrangig aus denen der Zeppelin-Stiftung, die Mittel für die Kindergärten zur Verfügung stellt. Allerdings läge die Häfler GKG mit ihrem finanziellen Engagement für die Kinderbetreuungseinrichtungen um zehn Prozent über dem Durchschnitt.
Nach Abzug aller Ausgaben, bleibt nicht mehr viel
Nach Abzug aller Ausgaben im Verwaltungshaushalt blieben der GKG nur noch rund 372 000 Euro für investive Maßnahmen. Ungefähr die Hälfte davon wird in den Jahren 2018/2019 für die Kindergärten benötigt. „Da bleibt nicht mehr viel“, so Weiß. Dringende Maßnahmen in Höhe von knapp 113 000 Euro müssten auf 2020/2021 verschoben werden, da sonst kein Geld zur Unterhaltung der kirchlichen Gebäude bliebe. Trotz eines Griffs in die „eiserne Reserve“, der Wohngebäude-Rücklage, kann beispielsweise die Elektrosanierung in der Pfarrkirche St. Petrus Canisius in Höhe von 711 000 Euro nur angegangen werden, wenn die Diözese mitfinanziere. „Allerdings sind Gesamtkirchengemeinden bezüglich ein Bezuschussung benachteiligt“, sagt Weiß. Die Begründung läge in der Solidargemeinschaft der angehörenden Kirchengemeinden. „Obwohl ich das Argument nicht nachvollziehen kann“, betont die Gesamtkirchenpflegerin. Denn ob eine alleinige Kirchengemeinde Mittel benötige oder aber eine Gesamtkirchengemeinde, bestehend aus mehreren Gemeinden, spiele eigentlich keine Rolle.
Die Entscheidung der Diözese stehen noch aus. Gibt es für St. Petrus Canisius keinen Zuschuss, „dann wird dies die Liquidität der Gesamtkirchengemeinde empfindlich einschränken“. Deshalb werde jede Bauanfrage in 2018 auf ihre absolute Notwendigkeit hin geprüft. Bei den substanzgefährdenden Dachstuhlsanierungen wie bei der Friedhofskirche in Jettenhausen und der Haldenbergkapelle in Ailingen sucht die GKG das Gespräch mit der Stadt Friedrichshafen, da diese auch teilweise kommunale Aufgaben erfüllten. Jetzt gelte es die kommenden drei bis vier Jahre zu überstehen. Auf Dauer müsse man weitere Einnahmequellen erschließen, wie beispielsweise die Vermietung des Gebäudes in der Karlstraße, mit dessen Fertigstellung im Oktober 2018 gerechnet wird.
„Auch wenn es für manche unverständlich ist, dass die Miethöhe bei diesem Objekt sich nicht an kirchlich-sozialen, sondern an wirtschaftlichen Aspekten orientiert, ist das unumgänglich, um auf lange Sicht hin die Liquidität der Gesamtkirchengemeinde zu sichern“, schließt Ulrike Weiß. Erfreulich sei der Abschluss der Sozialstation. Diese sei noch im Jahr 2015 mit einem Defizit schwer belastet gewesen, konnte aber in den beiden folgenden Jahren mit einer schwarzen Null abgeschlossen werden.
„Allerdings sind Gesamtkirchengemeinden bezüglich ein Bezuschussung benachteiligt.“