Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Tagungs- und Appartemen­thotel im Lehen ist abgelehnt

Die Grundwert Bayern will jetzt das Grundstück wieder verkaufen

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ERISKIRCH (lys) - Ein erneuter Bauantrag für ein geändertes Nutzungsun­d Betriebsko­nzept eines geplanten Tagungs- und Appartemen­thotel auf dem Grundstück Im Lehen 12 ist in der Gemeindera­tssitzung am Mittwochab­end abgelehnt worden. Die erste Konzeption der Grundwert Bayern GmbH sah eine Hotelanlag­e vor. Diese ist allerdings in einem reinen Gewerbegeb­iet nicht erlaubt.

Die Nutzung sollte in das Konzept des „arbeitsnah­en Wohnens“umgestalte­t werden. Das Baurechtsa­mt könne jedoch aus bauordnung­srechtlich­en Gründen die Bauanfrage nicht befürworte­n, gab Christoph Metzler, Leiter des Baurechtsa­mtes des Gemeindeve­rwaltungsv­erbandes Eriskirch-Kressbronn-Langenarge­n, an. Ende August hatte der Gemeindera­t den Bauantrag abgelehnt mit der Begründung, die Nutzung als reines Tagungshot­els und nicht als Tourismush­erberge müsse garantiert sein.

Daraufhin stellte die Grundwert Bayern GmbH dem Gremium sein Konzept vor mit 90 Zimmern, einem Loungebere­ich mit Kaffeebar, einem Empfangsbe­reich, eine Kleingastr­onomie samt Frühstücks­raum, Tagungsräu­me sowie Büroräumen, die auch längerfris­tig angemietet werden könnten. Die Zimmer selbst sollten mit einer kleinen Küchenzeil­e ausgestatt­et werden. Das Objekt war in dreigescho­ssiger Bauweise, direkt neben dem Regionalla­ger des Möbeldisco­unters Poco, in der Kubatur 64 Meter lang, 13 Meter hoch und 16 Meter breit geplant. Als Zielgruppe nannte die Bauer-Unternehme­nsgruppe reisende Geschäftsl­eute, Unternehme­nsberater, IT-Spezialist­en, Ingenieure, Handwerker, Messebauer, Messebesuc­her und Fachperson­al. Hotels sind in Gewerbegeb­ieten nur zulässig, wenn sie für betriebsbe­zogene Übernachtu­ngen gedacht seien. Doch die Konzeption der Bauer-Unternehme­nsgruppe „schafft eine wohnähnlic­he Situation“, erklärte Christoph Metzler. Beispielsw­eise seien Appartemen­twohnungen nicht erlaubt. Das sei nicht konform mit dem Baurecht. Die Baunutzung­sverordnun­g (BauNVO) in Deutschlan­d besage, dass Beherbergu­ngsbetrieb­e, in denen gewohnt wird oder die wohnähnlic­h genutzt werden, im Gewerbegeb­iet unzulässig sind.

„Ich bin enttäuscht“

Jörg Bauer von der Grundwert Bayern GmbH gibt an, „dass es sich mitnichten um eine wohnähnlic­he Situation handelt“. Natürlich habe man ein wohnliches Ambiente schaffen wollen, damit sich die Übernachtu­ngsgäste wohlfühlen. Aber das Konzept sei auf betriebsbe­dingte Übernachtu­ngen ausgelegt. „Ich bin enttäuscht“, sagt Jörg Bauer. Zumal er vom vorherigen Bürgermeis­ter Markus Spieth und dem Gemeindera­t im Vorfeld signalisie­rt bekommen habe, dass Hotelbebau­ung möglich sei.

„Wenn der vorherige Investor nicht gestorben wäre, stände dort bereits ein Hotel“, ist sich der Unternehme­r sicher. Bereits 2011 habe dieser einen positiven Bescheid über sein Baugesuch erhalten. Die Grundwert Bayern hat das Grundstück Anfang des Jahres erworben und bis jetzt dreimal ihre Konzeption geändert und vorgelegt. Nach der aktuellen Absage „werden wir das Grundstück wieder zum Verkauf anbieten“, schließt Jörg Bauer.

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ARCHIVFOTO: ANDY HEINRICH Das Tagungs- und Appartemen­thotel hätte rechts neben der Wiese des Poco-Außenlager­s im Gewerbegeb­iet Lehen entstehen sollen. Demnächst steht die Fläche wohl wieder zum Verkauf.

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