Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Tipps für Pendler und Übersiedler auf einen Blick
Österreich ist Mitglied der EU. Das macht es für Deutsche einfach, dort zu arbeiten. Wer schließlich sogar ins Nachbarland übersiedeln will, muss einiges beachten. Ein Überblick:
spielsweise auch bei der Bezirkshauptmannschaft angesiedelt sein.
Jeder EU-Bürger darf sich
lang in Österreich aufhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob er dort arbeitet, eine Ausbildung absolviert oder nur seinen Urlaub verbringt. Nach dem Bezug einer Wohnung muss man sich aber innerhalb von drei Tagen beim zuständigen örtlichen Meldeamt registrieren lassen.
drei Monate
Wer ständig in Österreich leben will, muss spätestens vier Monate nach der Ankunft eine bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragen. Sie ist nicht unbedingt mit dem erwähnten Meldeamt identisch, sondern kann beibar.
Anmeldebescheinigung dauerhaften
Im Fall einer
stellt der österreichische Staat einige Bedingungen. Man muss einen Arbeitsplatz im Land haben – oder selbstständig in Österreich tätig sein. Schüler, Lehrlinge oder Studenten müssen die Ausbildung nachweisen. Außerdem sind genügend finanzielle Mittel für ein Auskommen ohne staatliche Hilfe nötig. Die sogenannten Ausgleichzulagenrichtsätze pro Monat betragen seit Anfang 2017 für Alleinstehende 889,84 Euro, für Ehepaare 1334,17 Euro und für jedes Kind zusätzlich 137,30 Euro. Vorgeschrieben ist auch ein umfassender Krankenversicherungsschutz. ●
Übersiedlung
Wer es versäumt, eine Anmeldebescheinigung zu beantragen, macht sich straf-
● Wer sie erhalten hat, kann einen
beantragen. Er gilt als Identitätsnachweis in Österreich. Nach fünf Jahren gibt es dann die Bescheinigung des Daueraufenthalts.
EU-Lichtbildausweis
Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Österreich aus und ist somit Pendler, kann es zu einer
kommen. Um dies zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen. Dieses bestimmt, unter welchen Voraussetzungen Deutschland als Wohnsitzstaat das Gehalt besteuern darf.
Doppelbesteuerung Weitere Informationen
zum Arbeiten in Österreich gibt es etwa beim Arbeitsmarktservice Österreich (www.ams.at) oder bei der Deutschen Botschaft in Wien (m.wien.diplo.de).