Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Werastraße: Jetzt gilt wieder Tempo 30
FRIEDRICHSHAFEN (flo) - TempoJo-Jo in der Werastraße: Vor gut einem Jahr hat das Regierungspräsidium das von der Stadtverwaltung verfügte ganztägige Tempo 30 auf Höhe der Realschule St. Elisabeth aufgehoben und 50 km/h angeordnet. Jetzt gilt wieder Tempo 30.
Es war schon ein ziemlich kurioser Vorgang, der sich Ende des vergangenen Jahres in zwei kleinen Metalltafeln manifestierte. „Lärmschutz 22 - 6 h“stand auf ihnen zu lesen – montiert wurden sie an die Tempo-30-Schilder, mit denen bislang der Verkehr vor der Realschule St. Elisabeth eingebremst worden war. Jetzt durfte tagsüber wieder 50 km/h gefahren werden, Tempo 30 galt nur noch nachts. Der Trick der Stadtverwaltung, über das Hintertürchen Lärmschutz auch Kinderschutz zu erreichen, hatte nicht funktioniert. „Bei der Prüfung der Maßnahmen des Lärmaktionsplans hat das Regierungspräsidium festgestellt, dass die bisherige Regelung in der Werastraße nicht gerechtfertigt ist“, sagte die städtische Pressesprecherin Monika Blank damals. Eine Geschwindigkeitsreduzierung zum Schutz der Schüler sei nur möglich, wenn es sich um eine Grundschule handelt – und dann nur zu Unterrichtszeiten, also beispielsweise von 7 bis 17 Uhr.
Das Regierungspräsidium machte im Januar nicht viel Hoffnung, dass das Tempo wieder gedrosselt werden könnte. Die Tübinger Behörde berief sich auf die Straßenverkehrsordnung, die eine Beschränkung auf 30 km/h an Kindergärten oder Schulen nur auf Hauptverkehrsstraßen zulässt. Das Problem: Die Realschule St. Elisabeth hat keinen direkten Zugang zu einer Hauptverkehrsstraße wie zum Beispiel der Zeppelinstraße, sondern nur zur Werastraße. Monika Blank, Sprecherin der Stadtverwaltung, kündigte an, dass das Häfler Rathaus den Kampf um das ganztägige Tempo 30 nicht aufgegeben habe: „Sobald sich rechtliche Möglichkeiten für eine ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung ergeben, werden wir dies tun.“Die haben sich jetzt ergeben. Nach einem neuen Erlass des Landes dürfen nun auch im Nahbereich von weiterführenden Schulen zeitlich begrenzte Tempo-30-Bereiche eingerichtet werden. „Dies bedeutet, dass in der Zeit von Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 17 Uhr nur mit 30 km/h gefahren werden darf“, teilt die Stadtverwaltung mit. Kombiniert mit dem Lärmaktionsplan, der eine Reduzierung auf 30 km/h in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr erlaubt, wären die neuen Geschwindigkeitsbestimmungen allerdings unübersichtlich dahergekommen – denn zwischen 6 und 7 Uhr sowie 17 und 22 Uhr wären 50 km/h erlaubt gewesen. Diese Regelung hätte einen Schilderwald zur Folge. Im Sinne von Transparenz habe das Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt (BSU) deshalb in Absprache mit dem Regierungspräsidium Tübingen in der Werastraße eine ganztägige Beschränkung auf 30 km/h angeordnet.