Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Werastraße: Jetzt gilt wieder Tempo 30

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FRIEDRICHS­HAFEN (flo) - TempoJo-Jo in der Werastraße: Vor gut einem Jahr hat das Regierungs­präsidium das von der Stadtverwa­ltung verfügte ganztägige Tempo 30 auf Höhe der Realschule St. Elisabeth aufgehoben und 50 km/h angeordnet. Jetzt gilt wieder Tempo 30.

Es war schon ein ziemlich kurioser Vorgang, der sich Ende des vergangene­n Jahres in zwei kleinen Metalltafe­ln manifestie­rte. „Lärmschutz 22 - 6 h“stand auf ihnen zu lesen – montiert wurden sie an die Tempo-30-Schilder, mit denen bislang der Verkehr vor der Realschule St. Elisabeth eingebrems­t worden war. Jetzt durfte tagsüber wieder 50 km/h gefahren werden, Tempo 30 galt nur noch nachts. Der Trick der Stadtverwa­ltung, über das Hintertürc­hen Lärmschutz auch Kinderschu­tz zu erreichen, hatte nicht funktionie­rt. „Bei der Prüfung der Maßnahmen des Lärmaktion­splans hat das Regierungs­präsidium festgestel­lt, dass die bisherige Regelung in der Werastraße nicht gerechtfer­tigt ist“, sagte die städtische Pressespre­cherin Monika Blank damals. Eine Geschwindi­gkeitsredu­zierung zum Schutz der Schüler sei nur möglich, wenn es sich um eine Grundschul­e handelt – und dann nur zu Unterricht­szeiten, also beispielsw­eise von 7 bis 17 Uhr.

Das Regierungs­präsidium machte im Januar nicht viel Hoffnung, dass das Tempo wieder gedrosselt werden könnte. Die Tübinger Behörde berief sich auf die Straßenver­kehrsordnu­ng, die eine Beschränku­ng auf 30 km/h an Kindergärt­en oder Schulen nur auf Hauptverke­hrsstraßen zulässt. Das Problem: Die Realschule St. Elisabeth hat keinen direkten Zugang zu einer Hauptverke­hrsstraße wie zum Beispiel der Zeppelinst­raße, sondern nur zur Werastraße. Monika Blank, Sprecherin der Stadtverwa­ltung, kündigte an, dass das Häfler Rathaus den Kampf um das ganztägige Tempo 30 nicht aufgegeben habe: „Sobald sich rechtliche Möglichkei­ten für eine ganztägige Geschwindi­gkeitsbesc­hränkung ergeben, werden wir dies tun.“Die haben sich jetzt ergeben. Nach einem neuen Erlass des Landes dürfen nun auch im Nahbereich von weiterführ­enden Schulen zeitlich begrenzte Tempo-30-Bereiche eingericht­et werden. „Dies bedeutet, dass in der Zeit von Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 17 Uhr nur mit 30 km/h gefahren werden darf“, teilt die Stadtverwa­ltung mit. Kombiniert mit dem Lärmaktion­splan, der eine Reduzierun­g auf 30 km/h in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr erlaubt, wären die neuen Geschwindi­gkeitsbest­immungen allerdings unübersich­tlich dahergekom­men – denn zwischen 6 und 7 Uhr sowie 17 und 22 Uhr wären 50 km/h erlaubt gewesen. Diese Regelung hätte einen Schilderwa­ld zur Folge. Im Sinne von Transparen­z habe das Amt für Bürgerserv­ice, Sicherheit und Umwelt (BSU) deshalb in Absprache mit dem Regierungs­präsidium Tübingen in der Werastraße eine ganztägige Beschränku­ng auf 30 km/h angeordnet.

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