Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Echt-Bodensee-Card steht zur Wahl
Urlauber entscheiden, ob sie die EBC oder eine alternative Gästekarte wollen
BODENSEEKREIS - Der Gemeinderat Langenargen hat am Montagabend eine neue Kurtaxesatzung verabschiedet. Eine Entscheidung, die nach purer Lokalpolitik klingt, aber weitreichende Folgen für die EchtBodensee-Card (EBC) und die Region ankündigt. Eine davon: In Zukunft wird es zwei Gästekarten geben – eine EBC für die Urlauber, die eine datenschutzrechtliche Erklärung unterschreiben, und eine Version für die Gäste, die das nicht wollen.
Nötig ist eine Neuauflage geworden, nachdem das Verwaltungsgericht in Mannheim die Langenargener Kurtaxesatzung, die im Zuge der Einführung der EBC 2017 geändert worden war, im September für unwirksam erklärt hatte. Gastgeberin Annette Pfleiderer war stellvertretend für weitere EBC-Gegner und unterstützt von der Internetplattform Forum Langenargen sowie dem Verein Gastgeber Uhldingen-Mühlhofen (GUM) vor Gericht gezogen. Die Richter folgten der Argumentation der Vermieterin aus Langenargen, bemängelten die Kalkulation der Kurtaxe, die erhöht worden war, um die EBC zu finanzieren, und hatten Einwände dagegen, dass die Gäste bislang eine Datenschutzerklärung unterschreiben mussten.
Das Thema Datenschutz entschärfte Langenargen in der neuen Satzung damit, dass jetzt jeder Gast, der nicht von der Kurtaxe befreit ist, wie zum Beispiel Kinder bis 16 Jahre, Anspruch auf eine Gästekarte hat. Mit dieser Karte erhalten Urlauber Standardleistungen, wie zum Beispiel den Besuch im Strandbad oder im Museum. Wer auch noch die Leistungen der EBC kostenlos nutzen will, – sprich: freie Fahrt mit Bus und Bahn im Verkehrsverbund Bodensee-Oberschwaben (Bodo), dem ab Januar 2018 auch der Landkreis Lindau angehört, und Vergünstigungen beim Besuch von mehr als 100 Ausflugszielen, – muss eine datenschutzrechtliche Erklärung abgeben. „Jeder Gast kann selbst entscheiden“, betonte Bürgermeister Achim Krafft.
Die Konsequenz: In Zukunft gibt es zwei Karten – eine EBC und wohl eine Papierversion mit Barcode, die den Gegnern, die von der elektronischen Chipkarte als „Datenklaumonster“sprechen, weniger suspekt sein dürfte. Achim Krafft: „Das ist ein Schritt zurück, den wir aber für eine Interimszeit gehen werden.“Mehr wollte er zur Umsetzung nicht sagen, dies sei Sache der Partner, also der Deutschen Tourismus GmbH (DBT) als Betreiber der EBC und der Landkreise Bodenseekreis, Lindau, Sigmaringen sowie der Kommunen Stockach und Bodman-Ludwigshafen als DBT-Gesellschafter.
Was die Kalkulation angeht, hat Langenargen ebenfalls nachgebessert. Die EBC wird nicht mehr über die Kurtaxe finanziert, die Kosten trägt jetzt die Gemeinde – ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2017. Der Dreh, den die Gemeinde in Absprache mit einer Anwaltskanzlei gewählt hat: Die Kurtaxe beträgt nach wie vor 3,15 Euro, die Höhe der Abgabe wird mit den Aufwendungen im Amt für Tourismus, Kultur und Marketing, das seit Jahren ein Zuschussgeschäft ist, für Strandbad oder Park und Ufer gerechtfertigt.
Wegweisende Entscheidung
„Das macht keinen Sinn, wir wenden lediglich rechtliche Kniffe an“, sagte Langenargens Grünen-Gemeinderätin Silke Falch in der Sitzung am Montag. Mit der geänderten Satzung bleibe letztendlich alles beim Alten. Zwei Herzen in ihrer Brust hörte Gertrud Reiß von der SPD, die rückwirkend eine gewisse Notwendigkeit sah, aber für die Zukunft Bedenken äußerte: „Nur wenn der Gast unterschreibt, kann er auch mit Bus und Bahn fahren, das ist nicht die Lösung, die ich mir wünsche.“Albrecht Hanser von den Freien Wählern machte in Anspielung auf die alte Satzung klar: „Ich gehe davon aus, dass dieses Exemplar rechtssicher ist.“
Silke Falch stimmte dagegen, Gertrud Reiß und Albrecht Hanser enthielten sich, die große Mehrheit segnete die neue Kurtaxesatzung ab. Eine wegweisende Entscheidung – nicht zuletzt deshalb, weil die drei anderen EBC-Pilotgemeinden Eriskirch, Bodman-Ludwigshafen und Sipplingen zu Jahresbeginn mit der gleichen Satzung wie Langenargen an den Start gegangen sind.