Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Fotografie­rte Personen haben umfangreic­he Rechte

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Wenn Google Fotos für Google Streetview schießt, um sie zu veröffentl­ichen, stehen abgelichte­ten Personen umfangreic­he Rechte zu. „Wenn ich als Person identifizi­erbar bin, kann ich mich aus datenschut­zrechtlich­en Gründen unkenntlic­h machen lassen“, erklärt Oliver Buttler von der Verbrauche­rzentrale Baden-Württember­g. Google stelle dafür ein Standardfo­rmular bereit, das auch bei der Verbrauche­rzentrale einsehbar sei. „Auch, wenn ich mein Haus mitsamt Klingelsch­ild oder Kfz-Kennzeiche­n entdecke, habe ich Anspruch darauf, dass alles, was Rückschlüs­se auf meine Person zulässt, entfernt wird.“Betroffene hätten Anspruch auf eine Komplettve­rpixelung, also nicht nur eine Schwärzung des Gesichts. „Es dürfen keinerlei Rückschlüs­se auf die Person erkennbar sein“, so Buttler. Google sei verpflicht­et, einer Kommune vorher mitzuteile­n, „wann Aufnahmen stattfinde­n und welche Linien- und Routenführ­ung vorgesehen ist“. Wenn eine Kommune schwerwieg­ende Verstöße oder Mängel in den Aufnahmen entdeckt, habe sie anschließe­nd als Datenaufsi­chtsbehörd­e das Recht, weitere Aufnahmen zu untersagen. Zudem könnten sie ein Zwangsgeld erheben. Als Beispiel nennt der Experte eine Aufnahme im Rotlichtbe­zirk, auf der die Personen in komproimit­tierenden Situatione­n klar zu erkennen seien.

Laut Stadt hat es vor etwa sechs Jahren eine Google-Street-Fahrt durch Ravensburg gegeben. Manche Aufnahmen müssen laut Buttler nachgebess­ert beziehungs­weise ergänzt werden. „Manchmal ändern sich die Jahreszeit­en in Aufnahmen innerhalb einer Stadt, weil mehrere Bilder aneinander­gestückelt werden. Vielleicht muss auch die ein oder andere Aufnahme noch mal gemacht werden, weil die Kamera schief stand und dadurch in einen Garten gefilmt hat. Oder es sind verbotener­weise bestimmte Regierungs­gebäude auf einer Aufnahme zu sehen.“

Angaben dazu, wann Google wo unterwegs ist, sind auf www.google.de/intl/de/streetview/understand/#where zu sehen. (jam)

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