Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Fotografierte Personen haben umfangreiche Rechte
Wenn Google Fotos für Google Streetview schießt, um sie zu veröffentlichen, stehen abgelichteten Personen umfangreiche Rechte zu. „Wenn ich als Person identifizierbar bin, kann ich mich aus datenschutzrechtlichen Gründen unkenntlich machen lassen“, erklärt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Google stelle dafür ein Standardformular bereit, das auch bei der Verbraucherzentrale einsehbar sei. „Auch, wenn ich mein Haus mitsamt Klingelschild oder Kfz-Kennzeichen entdecke, habe ich Anspruch darauf, dass alles, was Rückschlüsse auf meine Person zulässt, entfernt wird.“Betroffene hätten Anspruch auf eine Komplettverpixelung, also nicht nur eine Schwärzung des Gesichts. „Es dürfen keinerlei Rückschlüsse auf die Person erkennbar sein“, so Buttler. Google sei verpflichtet, einer Kommune vorher mitzuteilen, „wann Aufnahmen stattfinden und welche Linien- und Routenführung vorgesehen ist“. Wenn eine Kommune schwerwiegende Verstöße oder Mängel in den Aufnahmen entdeckt, habe sie anschließend als Datenaufsichtsbehörde das Recht, weitere Aufnahmen zu untersagen. Zudem könnten sie ein Zwangsgeld erheben. Als Beispiel nennt der Experte eine Aufnahme im Rotlichtbezirk, auf der die Personen in komproimittierenden Situationen klar zu erkennen seien.
Laut Stadt hat es vor etwa sechs Jahren eine Google-Street-Fahrt durch Ravensburg gegeben. Manche Aufnahmen müssen laut Buttler nachgebessert beziehungsweise ergänzt werden. „Manchmal ändern sich die Jahreszeiten in Aufnahmen innerhalb einer Stadt, weil mehrere Bilder aneinandergestückelt werden. Vielleicht muss auch die ein oder andere Aufnahme noch mal gemacht werden, weil die Kamera schief stand und dadurch in einen Garten gefilmt hat. Oder es sind verbotenerweise bestimmte Regierungsgebäude auf einer Aufnahme zu sehen.“
Angaben dazu, wann Google wo unterwegs ist, sind auf www.google.de/intl/de/streetview/understand/#where zu sehen. (jam)