Schwäbische Zeitung (Tettnang)
So gelingt Silvester ohne Blaulicht
Wichtige Hinweise der Ordnungsbehörde und Feuerwehr rund um Böller, Raketen & Co.
BODENSEEKREIS (sz) - Damit das neue Jahr nicht mit Blaulicht und Martinshorn eingeläutet werden muss, haben das Ordnungsamt und die Feuerwehren des Bodenseekreises einige wichtige Hinweise. Denn Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst will zu Silvester wohl niemand als unerwartete Gäste bei sich haben. So gibt es gesetzliche Regelungen, die es zu beachten gilt, bevor die Lunte angezündet wird. Auch die Brand- und Verletzungsgefahr durch Böller und Raketen sei nicht zu unterschätzen, heißt es. Und schließlich sollte die Rücksichtnahme auf Mitmenschen und Tiere nicht unter der Freude übers neue Jahr leiden. Hinweise:
Es dürfen nur Feuerwerkskörper abgebrannt werden, die das CEZeichen tragen.
Feuerwerkskörper der Kategorie F 2 dürfen nur von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur zwischen 31. Dezember, 0 Uhr, bis 1. Januar, 24 Uhr, erlaubt. Außerhalb dieser Zeit stört und erschreckt die Knallerei unbeteiligte Dritte in erheblichem Umfang und kann – wie alle Verstöße gegen diese Vorschriften – mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro geahndet werden.
Feuerwerkskörper dürfen nicht in Richtung von Personen oder brennbaren Gegenständen, Gebäuden oder Wäldern abgefeuert werden.
Auf keinen Fall Feuerwerkskörper selber herstellen.
Böller, Raketen & Co. niemals am Körper tragen, etwa in Jackenoder Hosentaschen. Diese nur so aufbewahren, dass keine Selbstentzündung möglich ist.
Feuerwerkskörper und Raketen nicht unkontrolliert wegwerfen. Nach dem Anzünden ausreichenden Sicherheitsabstand einnehmen.
Nicht gezündete Feuerwerkskörper niemals nachzünden.
Das Abbrennen von Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist verboten.
Das Landratsamt Bodenseekreis bittet darum, dass Feuerwerkskörper aus Rücksicht auf die Tiere nicht in der unmittelbaren Nähe von Ställen oder von Koppeln gezündet werden sollen.
Sollte doch etwas passieren, ist die europaweite Notrufnummer 112 die richtige Wahl. Weitere wichtige Rufnummern auch unter „Notfall“auf
www.bodenseekreis.de