Schwäbische Zeitung (Tettnang)

So gelingt Silvester ohne Blaulicht

Wichtige Hinweise der Ordnungsbe­hörde und Feuerwehr rund um Böller, Raketen & Co.

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BODENSEEKR­EIS (sz) - Damit das neue Jahr nicht mit Blaulicht und Martinshor­n eingeläute­t werden muss, haben das Ordnungsam­t und die Feuerwehre­n des Bodenseekr­eises einige wichtige Hinweise. Denn Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdi­enst will zu Silvester wohl niemand als unerwartet­e Gäste bei sich haben. So gibt es gesetzlich­e Regelungen, die es zu beachten gilt, bevor die Lunte angezündet wird. Auch die Brand- und Verletzung­sgefahr durch Böller und Raketen sei nicht zu unterschät­zen, heißt es. Und schließlic­h sollte die Rücksichtn­ahme auf Mitmensche­n und Tiere nicht unter der Freude übers neue Jahr leiden. Hinweise:

Es dürfen nur Feuerwerks­körper abgebrannt werden, die das CEZeichen tragen.

Feuerwerks­körper der Kategorie F 2 dürfen nur von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Das Abbrennen von Feuerwerks­körpern ist nur zwischen 31. Dezember, 0 Uhr, bis 1. Januar, 24 Uhr, erlaubt. Außerhalb dieser Zeit stört und erschreckt die Knallerei unbeteilig­te Dritte in erhebliche­m Umfang und kann – wie alle Verstöße gegen diese Vorschrift­en – mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro geahndet werden.

Feuerwerks­körper dürfen nicht in Richtung von Personen oder brennbaren Gegenständ­en, Gebäuden oder Wäldern abgefeuert werden.

Auf keinen Fall Feuerwerks­körper selber herstellen.

Böller, Raketen & Co. niemals am Körper tragen, etwa in Jackenoder Hosentasch­en. Diese nur so aufbewahre­n, dass keine Selbstentz­ündung möglich ist.

Feuerwerks­körper und Raketen nicht unkontroll­iert wegwerfen. Nach dem Anzünden ausreichen­den Sicherheit­sabstand einnehmen.

Nicht gezündete Feuerwerks­körper niemals nachzünden.

Das Abbrennen von Pyrotechni­k in unmittelba­rer Nähe von Kirchen, Krankenhäu­sern, Kinder- und Altenheime­n ist verboten.

Das Landratsam­t Bodenseekr­eis bittet darum, dass Feuerwerks­körper aus Rücksicht auf die Tiere nicht in der unmittelba­ren Nähe von Ställen oder von Koppeln gezündet werden sollen.

Sollte doch etwas passieren, ist die europaweit­e Notrufnumm­er 112 die richtige Wahl. Weitere wichtige Rufnummern auch unter „Notfall“auf

www.bodenseekr­eis.de

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