Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Frage der Grundstücksgrenzen ist noch ungeklärt
Seeanlieger der Uferrenaturierung üben Kritik – Eigentumsfrage soll am 4. Januar vor Landgericht geklärt werden
KRESSBRONN - Der vorübergehende Baustopp bei der Uferrenaturierung sorgt für Unmut bei einigen Kressbronner Bürgern, die sich in der jüngsten Gemeinderatssitzung oder im Internet dazu äußern. 20 Jahre Gerichtsverhandlung seien genug - nun müsse das Urteil, dass durch drei Instanzen bestätigt wurde, auch akzeptiert werden, lautet der Tenor. Doch dem widersprechen die Seeanlieger, die mit verschiedenen Eilanträgen und Klagen die Verzögerungen verursacht haben. Vor allem die Frage der Grundstücksgrenzen sei weiterhin ungeklärt, wie Rafael Baur, einer der Betroffenen, schildert.
„Dass wir gegen die Maßnahme sind, ist naheliegend, aber wir blockieren nicht nur, sondern haben auch konstruktive Vorschläge eingebracht“, betont Rafael Baur im Gespräch mit der SZ und ergänzt: „Im Oktober 2015 haben wir einen Gegenvorschlag präsentiert, der unserer Meinung nach alle Interessen befriedigt hätte. Alle Anlieger haben sich bereit erklärt, ihre Stege und Slipanlagen abreißen zu lassen und durch eine geringfügige Aufschüttung das Ufer zugänglich für die Öffentlichkeit zu machen. Es wäre ein natürlicher Weg von Seepark bis Seegarten entstanden, zu einem Bruchteil der Kosten – und vor allem ohne Folgekosten“, so Baur. Dieser Vorschlag sei in Anwesenheit von Gemeinderäten öffentlich präsentiert worden, doch schließlich sei eine Absage des Regierungspräsidiums gekommen.
Der Uferweg werde nun aus dem gleichen Material sein, wie die restliche Aufschüttung – „mir ist unklar, wie beispielsweise ein Kinderwagen darauf geschoben werden soll. Zudem wird er bei jeder Überschwemmung renoviert werden müssen“, befürchtet der Anlieger. Bisher habe niemand erklären können, warum eine Anschüttung im Osten nicht mehr nötig sein soll, im Westen aber schon noch, so Rafael Baur. Es könne nicht sein, dass Privateigentum in Form von Stegen und Slipanlagen abgerissen würden, um den Bodensee zu schonen, wenn 200 Meter weiter westlich ein 30 Meter langer Fönschutzwall in den Bodensee und weitere 400 Meter westlich eine Betontreppe in die Flachwasserzone gebaut werde. Ebenso sinnlos empfinden die Anlieger die steile Anschüttung zwischen Uferweg und den privaten Ufermauern im westlichen Teil. Dass der See das Material bei hohem Wasserstand abgräbt, lasse sich derzeit im Seepark beobachten.
„Ignorieren unserer Interessen“
„Obwohl es darum geht, dass unser Eigentum umgestaltet wird, wurden unsere Interessen leider mehrfach ignoriert“, ärgert sich der Seeanlieger. Die Maßnahme, wie im Planfeststellungsbeschluss beschrieben, endet im Teil westlich vom Landesteg genau an den privaten Ufermauern. „Anfang 2017 tauchten plötzlich Pläne auf, die einen größeren Teil unserer Grundstücke in Anspruch nahmen als vom PFB vorgesehen. Bei Anliegertreffen wurde im Detail von den Anliegern begründet, warum das nachteilig ist und sie das nicht wollen. Trotzdem war auch die nächste Planvariante an dieser Stelle nicht geändert.“Erst als sich das Landratsamt als genehmigende Behörde eingeschaltet habe, sei der weitere Eingriff in das Eigentum zurückgenommen worden.
Eine der Klagen der Anlieger bezieht sich ebenfalls auf Eigentum – genauer gesagt auf die Grundstücksgrenzen. Hintergrund sei hier das Wassergesetz von 1906, bei dem die Grundstücksgrenzen auf dem Stand eines mittleren Hochwassers festgesetzt worden seien. 1960 wurde diese Regelung geändert, die Grundstücke seien größer geworden, weil die Grenze nun durch die Höhe des mittleren Wasserstands definiert werden. „Hierüber besteht auch Einigkeit mit dem Regierungspräsidium. Ob es sich auf die Grundstücke in Kressbronn auswirkt, weil die Grenzen nicht damals schon neu festgesetzt wurden, muss geklärt werden“, sagt Baur. Zusammen mit anderen Betroffenen hat er am 1. Februar einen entsprechenden Antrag beim Landratsamt Friedrichshafen gestellt, die Grenzen entsprechend dem neuen Wassergesetz festzusetzen, doch dieses sei dem nicht nachgekommen. Deshalb habe man am 1. Juni am Landgericht Klage eingereicht, allerdings seien seitdem angesetzte Gerichtstermine mehrfach verschoben worden. „Diese Thematik war nie Thema der Prozesse, da für Eigentum die Zivilgerichte und nicht die Verwaltungsgerichte zuständig sind. Es ist schwierig zu verstehen, dass das Gericht sich nicht mit dem Thema befasst, bevor private Bauwerke wie Stege und Slipanlagen abgerissen werden sollen“, so Baur.
„Dass wir gegen die Maßnahme sind, ist naheliegend, aber wir blockieren nicht nur, sondern haben auch konstruktive Vorschläge eingebracht.“