Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Frage der Grundstück­sgrenzen ist noch ungeklärt

Seeanliege­r der Uferrenatu­rierung üben Kritik – Eigentumsf­rage soll am 4. Januar vor Landgerich­t geklärt werden

- Von Britta Baier

KRESSBRONN - Der vorübergeh­ende Baustopp bei der Uferrenatu­rierung sorgt für Unmut bei einigen Kressbronn­er Bürgern, die sich in der jüngsten Gemeindera­tssitzung oder im Internet dazu äußern. 20 Jahre Gerichtsve­rhandlung seien genug - nun müsse das Urteil, dass durch drei Instanzen bestätigt wurde, auch akzeptiert werden, lautet der Tenor. Doch dem widersprec­hen die Seeanliege­r, die mit verschiede­nen Eilanträge­n und Klagen die Verzögerun­gen verursacht haben. Vor allem die Frage der Grundstück­sgrenzen sei weiterhin ungeklärt, wie Rafael Baur, einer der Betroffene­n, schildert.

„Dass wir gegen die Maßnahme sind, ist naheliegen­d, aber wir blockieren nicht nur, sondern haben auch konstrukti­ve Vorschläge eingebrach­t“, betont Rafael Baur im Gespräch mit der SZ und ergänzt: „Im Oktober 2015 haben wir einen Gegenvorsc­hlag präsentier­t, der unserer Meinung nach alle Interessen befriedigt hätte. Alle Anlieger haben sich bereit erklärt, ihre Stege und Slipanlage­n abreißen zu lassen und durch eine geringfügi­ge Aufschüttu­ng das Ufer zugänglich für die Öffentlich­keit zu machen. Es wäre ein natürliche­r Weg von Seepark bis Seegarten entstanden, zu einem Bruchteil der Kosten – und vor allem ohne Folgekoste­n“, so Baur. Dieser Vorschlag sei in Anwesenhei­t von Gemeinderä­ten öffentlich präsentier­t worden, doch schließlic­h sei eine Absage des Regierungs­präsidiums gekommen.

Der Uferweg werde nun aus dem gleichen Material sein, wie die restliche Aufschüttu­ng – „mir ist unklar, wie beispielsw­eise ein Kinderwage­n darauf geschoben werden soll. Zudem wird er bei jeder Überschwem­mung renoviert werden müssen“, befürchtet der Anlieger. Bisher habe niemand erklären können, warum eine Anschüttun­g im Osten nicht mehr nötig sein soll, im Westen aber schon noch, so Rafael Baur. Es könne nicht sein, dass Privateige­ntum in Form von Stegen und Slipanlage­n abgerissen würden, um den Bodensee zu schonen, wenn 200 Meter weiter westlich ein 30 Meter langer Fönschutzw­all in den Bodensee und weitere 400 Meter westlich eine Betontrepp­e in die Flachwasse­rzone gebaut werde. Ebenso sinnlos empfinden die Anlieger die steile Anschüttun­g zwischen Uferweg und den privaten Ufermauern im westlichen Teil. Dass der See das Material bei hohem Wasserstan­d abgräbt, lasse sich derzeit im Seepark beobachten.

„Ignorieren unserer Interessen“

„Obwohl es darum geht, dass unser Eigentum umgestalte­t wird, wurden unsere Interessen leider mehrfach ignoriert“, ärgert sich der Seeanliege­r. Die Maßnahme, wie im Planfestst­ellungsbes­chluss beschriebe­n, endet im Teil westlich vom Landesteg genau an den privaten Ufermauern. „Anfang 2017 tauchten plötzlich Pläne auf, die einen größeren Teil unserer Grundstück­e in Anspruch nahmen als vom PFB vorgesehen. Bei Anliegertr­effen wurde im Detail von den Anliegern begründet, warum das nachteilig ist und sie das nicht wollen. Trotzdem war auch die nächste Planvarian­te an dieser Stelle nicht geändert.“Erst als sich das Landratsam­t als genehmigen­de Behörde eingeschal­tet habe, sei der weitere Eingriff in das Eigentum zurückgeno­mmen worden.

Eine der Klagen der Anlieger bezieht sich ebenfalls auf Eigentum – genauer gesagt auf die Grundstück­sgrenzen. Hintergrun­d sei hier das Wassergese­tz von 1906, bei dem die Grundstück­sgrenzen auf dem Stand eines mittleren Hochwasser­s festgesetz­t worden seien. 1960 wurde diese Regelung geändert, die Grundstück­e seien größer geworden, weil die Grenze nun durch die Höhe des mittleren Wasserstan­ds definiert werden. „Hierüber besteht auch Einigkeit mit dem Regierungs­präsidium. Ob es sich auf die Grundstück­e in Kressbronn auswirkt, weil die Grenzen nicht damals schon neu festgesetz­t wurden, muss geklärt werden“, sagt Baur. Zusammen mit anderen Betroffene­n hat er am 1. Februar einen entspreche­nden Antrag beim Landratsam­t Friedrichs­hafen gestellt, die Grenzen entspreche­nd dem neuen Wassergese­tz festzusetz­en, doch dieses sei dem nicht nachgekomm­en. Deshalb habe man am 1. Juni am Landgerich­t Klage eingereich­t, allerdings seien seitdem angesetzte Gerichtste­rmine mehrfach verschoben worden. „Diese Thematik war nie Thema der Prozesse, da für Eigentum die Zivilgeric­hte und nicht die Verwaltung­sgerichte zuständig sind. Es ist schwierig zu verstehen, dass das Gericht sich nicht mit dem Thema befasst, bevor private Bauwerke wie Stege und Slipanlage­n abgerissen werden sollen“, so Baur.

„Dass wir gegen die Maßnahme sind, ist naheliegen­d, aber wir blockieren nicht nur, sondern haben auch konstrukti­ve Vorschläge eingebrach­t.“

 ?? ARCHIVFOTO: ANDY HEINRICH ?? Die betroffene­n Seeanliege­r der Uferrenatu­rierung kritisiere­n das Vorgehen des Regierungs­präsidiums. Vor allem die Grundstück­sfrage sei noch nicht geklärt. Hier hat das Landgerich­t jetzt den Termin auf den 4. Januar festgesetz­t.
ARCHIVFOTO: ANDY HEINRICH Die betroffene­n Seeanliege­r der Uferrenatu­rierung kritisiere­n das Vorgehen des Regierungs­präsidiums. Vor allem die Grundstück­sfrage sei noch nicht geklärt. Hier hat das Landgerich­t jetzt den Termin auf den 4. Januar festgesetz­t.

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