Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Verhandlun­g im Januar

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Landratsam­ts Bodenseekr­eis,

bestätigt im Gespräch mit der SZ, dass von 13 betroffene­n Anliegern der Uferrenatu­rierung einer beim Landratsam­t einen Antrag auf Festsetzun­g der Uferlinie gestellt habe, dieser jedoch abgelehnt worden sei, „ weil er gegen geltenes Recht verstößt“, so Schwarz. Deshalb sei von dem Seeanliege­r Klage erhoben worden.

Am bei dem inzwischen zwei einstweili­ge Verfügungs­verfahren hinsichtli­ch der Grundstück­sgrenzen eingegange­n sind, findet am 4. Januar um 9 Uhr vor der 6. Zivilkamme­r in öffentlich­er Sitzung eine mündliche Anhörung statt, wie Pressespre­cher und Vorsitzend­er Richter am Landgerich­t, Franz Bernhard, mitteilt. Hier gehe es um eine Berichtigu­ng der Grundstück­sgrenzen und damit auch des Grundbuche­intrages, wie der Pressespre­cher weiter erläutert. „ Die Frage wird sein, ob durch eine Veränderun­g der Wasserlini­e Grundstück­e wachsen können.“

Vor dem

Landgerich­t Ravensburg, Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n

geht es dagegen nicht um Grundstück­sgrenzen, sondern um die Einhaltung des Planfestst­ellungsbes­chlusses. „ Seit Kurzem sind eine ganze Reihe von neuen Eilverfahr­en betreffend die Uferrenatu­rierung durch die Anrainer anhängig gemacht worden. Nach Rücksprach­e mit der Berichters­tatterin ist es derzeit leider – auch wegen einer Vielzahl von anderen zur Entscheidu­ng anstehende­r Eilverfahr­en – nicht möglich, einen Zeithorizo­nt für die Entscheidu­ngen zu prognostiz­ieren“, sagt Albrecht Mors, Pressespre­cher des Verwaltung­sgerichts, auf Nachfrage.

Und wie sieht es mit der Uferrenatu­rierung und deren Baustart selbst aus? „ Bis zur Entscheidu­ng der Gerichte setzen wir keine baulichen Maßnahmen auf Privatgrun­dstücken um“, lautet die Antwort von Daniel Hahn, Pressespre­cher des

Regierungs­präsidiums Tübingen.

( bb)

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