Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Verhandlung im Januar
Landratsamts Bodenseekreis,
bestätigt im Gespräch mit der SZ, dass von 13 betroffenen Anliegern der Uferrenaturierung einer beim Landratsamt einen Antrag auf Festsetzung der Uferlinie gestellt habe, dieser jedoch abgelehnt worden sei, „ weil er gegen geltenes Recht verstößt“, so Schwarz. Deshalb sei von dem Seeanlieger Klage erhoben worden.
Am bei dem inzwischen zwei einstweilige Verfügungsverfahren hinsichtlich der Grundstücksgrenzen eingegangen sind, findet am 4. Januar um 9 Uhr vor der 6. Zivilkammer in öffentlicher Sitzung eine mündliche Anhörung statt, wie Pressesprecher und Vorsitzender Richter am Landgericht, Franz Bernhard, mitteilt. Hier gehe es um eine Berichtigung der Grundstücksgrenzen und damit auch des Grundbucheintrages, wie der Pressesprecher weiter erläutert. „ Die Frage wird sein, ob durch eine Veränderung der Wasserlinie Grundstücke wachsen können.“
Vor dem
Landgericht Ravensburg, Verwaltungsgericht Sigmaringen
geht es dagegen nicht um Grundstücksgrenzen, sondern um die Einhaltung des Planfeststellungsbeschlusses. „ Seit Kurzem sind eine ganze Reihe von neuen Eilverfahren betreffend die Uferrenaturierung durch die Anrainer anhängig gemacht worden. Nach Rücksprache mit der Berichterstatterin ist es derzeit leider – auch wegen einer Vielzahl von anderen zur Entscheidung anstehender Eilverfahren – nicht möglich, einen Zeithorizont für die Entscheidungen zu prognostizieren“, sagt Albrecht Mors, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts, auf Nachfrage.
Und wie sieht es mit der Uferrenaturierung und deren Baustart selbst aus? „ Bis zur Entscheidung der Gerichte setzen wir keine baulichen Maßnahmen auf Privatgrundstücken um“, lautet die Antwort von Daniel Hahn, Pressesprecher des
Regierungspräsidiums Tübingen.
( bb)