Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Mordurteil: Mann hat Suizid inszeniert

Berger Mordprozes­s geht zu Ende – Landgerich­t sieht besondere Schwere der Schuld

- Von Philipp Richter

RAVENSBURG/BERG - Das Urteil am Landgerich­t Ravensburg fällt im Herbst doch schneller als erwartet: Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 46-jährige Verurteilt­e seine von ihm getrennt lebende Ehefrau erwürgt und den Selbstmord der Frau inszeniert hat. Das Gericht folgte in seinem Urteil der Forderung der Staatsanwa­ltschaft. Verurteilt wurde der Angeklagte wegen Mord, außerdem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestel­lt. Das heißt: Vor 20 Jahren wird er das Gefängnis nicht verlassen können. Die Verteidigu­ng forderte einen Freispruch.

Es war einer der spektakulä­rsten Mordprozes­se, die das Landgerich­t gesehen hat. Fast bei jedem Verhandlun­gstag war der Gerichtssa­al voll besetzt. Da der Angeklagte kein Geständnis Die nächsten 20 Jahre wird der Verurteilt­e nicht freikommen.

abgelegt, sich bis kurz vor Ende gar nicht zur Tat geäußert hat und es keine Zeugen für die Tat selbst gab, handelte es sich um einen langwierig­en Indizienpr­ozess. Immer wieder stellte der Pflichtver­teidiger Hans Bense aus Stuttgart neue Anträge, sodass Richter Jürgen Hutterer irgendwann energisch auf das Beschleuni­gungsgebot hinwies und in Betracht zog, auch samstags zu verhandeln. Oberstaats­anwalt Karl-Josef Diehl warf der Verteidigu­ng sogar Prozessver­schleppung vor.

Die besagte Tat ereignete sich im Sommer 2016, als der Verurteilt­e seine 43-jährige Frau nachts im Haus aufgesucht hat. Dafür ist er, so sah es das Gericht, vom Spaßbad in Erding nach Berg gefahren, während die drei gemeinsame­n Kinder in Erding schliefen. Eine Überwachun­gskamera hat ihn auf der Fahrt nach Berg aufgenomme­n. Er habe die Frau im Schlaf überrascht, gewürgt und den leblosen Körper der Frau in den Heizungske­ller geschleppt, ihr einen Kälberstri­ck um den Hals gelegt und sie dann aufgehängt, um einen Selbstmord zu inszeniere­n. Richter Hutterer sagte, der Angeklagte habe „in der Art eines Killers“gehandelt.

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FOTO: RASE

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