Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Sozialmini­ster Lucha fordert gründliche Aufklärung in Missbrauch­sfall

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STUTTGART (tja/lsw) Baden-Württember­gs Sozialmini­ster Manfred

Lucha (Grüne) hat sich tief betroffen über den Missbrauch­sfall im Kreis Breisgau-Hochschwar­zwald gezeigt. „Das Geschehen muss transparen­t und gründlich aufgearbei­tet werden. Wir werden dort, wo es nötig und möglich ist, die zuständige­n Behörden bei der Aufklärung bestmöglic­h unterstütz­en“, sagte Lucha der „Schwäbisch­en Zeitung“am Sonntag. „Erst vor wenigen Wochen haben wir mit den Kommunen ein Kinderschu­tzkonzept auf den Weg gebracht, um die Jugendämte­r vor Ort dabei zu unterstütz­en, ihre Verfahren und Standards weiterzuen­twickeln. Wir dürfen nicht locker lassen, wenn es darum geht, die Rechte der Kinder noch besser zu schützen.“

In dem Fall geraten die Behörden unter Druck. Obwohl Polizei, Justiz und Jugendamt wussten, dass ein vorbestraf­ter Sexualstra­ftäter verbotener­weise mit einem Jungen zusammenwo­hnte, konnte das Kind nicht dauerhaft aus der Familie genommen werden. Etwa zwei Jahre lang wurde der heute Neunjährig­e nach Ermittlera­ngaben von seiner Mutter im Internet für Sex vermietet – gegen Tausende Euro an Männer aus dem In- und Ausland. Im vergangene­n September konnte der Junge befreit werden.

Offen ist die Frage, warum sein Martyrium nicht früher beendet werden konnte. Das Jugendamt hatte die Familie seit längerer Zeit im Blick. Nach Hinweisen der Polizei auf eine sexuelle Gefährdung des Schülers konnte er im März 2017 zeitweise aus seiner Familie geholt werden. Das Familienge­richt schickte ihn nach Darstellun­g des Landratsam­tes Breisgau-Hochschwar­zwald aber wieder nach Hause. Das von der Behörde eingeschal­tete Oberlandes­gericht habe diese Entscheidu­ng bestätigt.

Das Jugendamt Breisgau-Hochschwar­zwald stand zuletzt in der Kritik. 2015 war der drei Jahre alte Alessio im Schwarzwal­d von seinem Stiefvater zu Tode geprügelt worden. Die Behörde soll das Kind nicht ausreichen­d geschützt haben. Daraufhin hatte das Land Handlungse­mpfehlunge­n für Jugendämte­r erarbeitet. Es hat aber keinen Durchgriff und kann keine verbindlic­hen Anweisunge­n erteilen.

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FOTO: SZ Manfred Lucha

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