Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Stadt und Urenkel streiten um Akten
Ein Jahr nach Klage kommt Auseinandersetzung um Zeppelin-Stiftung nicht voran
FRIEDRICHSHAFEN (mh) - Der juristische Streit um die Zeppelin-Stiftung tritt auf der Stelle. Vor einem Jahr hat Albrecht von BrandensteinZeppelin gegen das Land BadenWürttemberg Klage eingereicht, bis heute fehlt die schriftliche Begründung für diesen Schritt. Der Urenkel des Luftschiffpioniers, der die städtische Kontrolle über die ZeppelinStiftung für unrechtmäßig hält, sagt, ihm fehlten dazu wichtige Akten der Stadt. Das Rathaus antwortet, dass der Adelige aus Mittelbiberach auf Zeit spiele und erst diesen Donnerstag zum ersten Mal einen entsprechenden Antrag gestellt habe.
Der Streit um die Akteneinsicht zeigt, wie verhärtet die Fronten zwischen Brandenstein-Zeppelin und der Stadt sind. Der Urenkel Ferdinand von Zeppelins zieht gemeinsam mit einem seiner Söhne gegen die Tatsache zu Felde, dass die Stadt Friedrichshafen die vom Grafen 1908 gegründete Stiftung verwaltet, und sagt, dass er seine Klage vor dem Verwaltungsgericht gern begründen würde. Ihm fehle aber die dazu nötige Einsicht „in die bei der Stadt Friedrichshafen lagernden Akten die Zeppelin-Stiftung betreffend“. Die habe ihm „die Stadt mit immer neuen Argumenten nicht gewähren wollen“. Während Oberbürgermeister Andreas Brand öffentlich behaupte, dass die Stadt Friedrichshafen dem Verfahren gelassen entgegensehe, werde im Hintergrund „nichts unversucht gelassen, um die Akteneinsicht aufzuhalten“.
Ganz anders beurteilt das die Stadt. „Herr von Brandenstein-Zeppelin hat längst alle relevanten Akten vorliegen“, schreibt Pressesprecherin Monika Blank auf Anfrage der SZ. Am Donnerstag dieser Woche sei erstmals seit Beginn der Auseinandersetzung im Herbst 2015 ein formeller Antrag auf Akteneinsicht gestellt worden. Bisher habe der Urenkel des Grafen nur beim Verwaltungsgericht in Sigmaringen und dem Regierungspräsidium in Tübingen entsprechende Vorstöße unternommen. „Normalerweise geht man ja davon aus, dass jeder Kläger ein Interesse an einer schnellen Entscheidung hat“, schreibt Blank weiter und spekuliert, dass das Akteninteresse vor allem dazu diene, das Verfahren in die Länge zu ziehen.
Albrecht von Brandenstein-Zeppelin vertritt die Auffassung, dass die Übertragung der Zeppelin-Stiftung an die Stadt im Jahre 1947 unrechtmäßig war. Er fordert eine Wiederherstellung der alten Stiftung, mit ihm und Mitgliedern seiner Familie an entscheidenden Positionen. Einen entsprechenden Antrag vom Herbst 2015 hatte das Regierungspräsidium Tübingen Ende 2016 abgelehnt. Gegen diese Entscheidung hat der Adelige aus Mittelbiberach im Januar 2017 Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen eingereicht. Bei dem Streit geht es um Macht – und viel Geld. Die Stiftung besitzt 93,8 Prozent der Anteile an der ZF Friedrichshafen AG und 100 Prozent der Zeppelin GmbH.
Die Klage beim Verwaltungsgericht in Sigmaringen ist bis heute nicht schriftlich begründet. Dafür gebe es bis jetzt auch keine Frist, sagt ein Sprecher des Gerichts. Selbst wenn das Gericht ein entsprechendes Datum festsetze, müsse der Kläger dem nicht nachkommen. Grundsätzlich könne man dann auch nach Aktenlage, also ohne Klagebegründung, ein Urteil fällen. Wann das Verfahren ein Ende finden wird, sei nicht absehbar.
Vieljährige Verfahrensdauer
Während die Stadt nach eigenen Angaben von einem baldigen Urteil ausgeht, rechnet von Brandenstein-Zeppelin mit einer vieljährigen Verfahrensdauer. Wie viel Geld er bis jetzt in den Streit gesteckt hat, teilt er auf Anfrage nicht mit. Die Stadt spricht von Kosten „im sechsstelligen Bereich, der Zeitaufwand ist erheblich“.
Immer wieder schlägt der Urenkel des Grafen vor, den Streit außergerichtlich beizulegen. Das lehnt die Stadt ab. „Die Rechtslage spricht eindeutig für Stadt und Zeppelin-Stiftung. Es gibt also weder einen Grund für Verhandlungen noch wäre die Stadt überhaupt befugt, über die Zeppelin-Stiftung Verhandlungen zu führen“, so Monika Blank. Auch das Regierungspräsidium, gegen dessen Entscheidung sich die Klage von Brandenstein-Zeppelins ja richtet, teilt mit, dass man „speziell im vorliegenden Fall kein Interesse an einer außergerichtlichen Einigung“habe.