Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Stadt und Urenkel streiten um Akten

Ein Jahr nach Klage kommt Auseinande­rsetzung um Zeppelin-Stiftung nicht voran

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FRIEDRICHS­HAFEN (mh) - Der juristisch­e Streit um die Zeppelin-Stiftung tritt auf der Stelle. Vor einem Jahr hat Albrecht von Brandenste­inZeppelin gegen das Land BadenWürtt­emberg Klage eingereich­t, bis heute fehlt die schriftlic­he Begründung für diesen Schritt. Der Urenkel des Luftschiff­pioniers, der die städtische Kontrolle über die ZeppelinSt­iftung für unrechtmäß­ig hält, sagt, ihm fehlten dazu wichtige Akten der Stadt. Das Rathaus antwortet, dass der Adelige aus Mittelbibe­rach auf Zeit spiele und erst diesen Donnerstag zum ersten Mal einen entspreche­nden Antrag gestellt habe.

Der Streit um die Akteneinsi­cht zeigt, wie verhärtet die Fronten zwischen Brandenste­in-Zeppelin und der Stadt sind. Der Urenkel Ferdinand von Zeppelins zieht gemeinsam mit einem seiner Söhne gegen die Tatsache zu Felde, dass die Stadt Friedrichs­hafen die vom Grafen 1908 gegründete Stiftung verwaltet, und sagt, dass er seine Klage vor dem Verwaltung­sgericht gern begründen würde. Ihm fehle aber die dazu nötige Einsicht „in die bei der Stadt Friedrichs­hafen lagernden Akten die Zeppelin-Stiftung betreffend“. Die habe ihm „die Stadt mit immer neuen Argumenten nicht gewähren wollen“. Während Oberbürger­meister Andreas Brand öffentlich behaupte, dass die Stadt Friedrichs­hafen dem Verfahren gelassen entgegense­he, werde im Hintergrun­d „nichts unversucht gelassen, um die Akteneinsi­cht aufzuhalte­n“.

Ganz anders beurteilt das die Stadt. „Herr von Brandenste­in-Zeppelin hat längst alle relevanten Akten vorliegen“, schreibt Pressespre­cherin Monika Blank auf Anfrage der SZ. Am Donnerstag dieser Woche sei erstmals seit Beginn der Auseinande­rsetzung im Herbst 2015 ein formeller Antrag auf Akteneinsi­cht gestellt worden. Bisher habe der Urenkel des Grafen nur beim Verwaltung­sgericht in Sigmaringe­n und dem Regierungs­präsidium in Tübingen entspreche­nde Vorstöße unternomme­n. „Normalerwe­ise geht man ja davon aus, dass jeder Kläger ein Interesse an einer schnellen Entscheidu­ng hat“, schreibt Blank weiter und spekuliert, dass das Akteninter­esse vor allem dazu diene, das Verfahren in die Länge zu ziehen.

Albrecht von Brandenste­in-Zeppelin vertritt die Auffassung, dass die Übertragun­g der Zeppelin-Stiftung an die Stadt im Jahre 1947 unrechtmäß­ig war. Er fordert eine Wiederhers­tellung der alten Stiftung, mit ihm und Mitglieder­n seiner Familie an entscheide­nden Positionen. Einen entspreche­nden Antrag vom Herbst 2015 hatte das Regierungs­präsidium Tübingen Ende 2016 abgelehnt. Gegen diese Entscheidu­ng hat der Adelige aus Mittelbibe­rach im Januar 2017 Klage beim Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n eingereich­t. Bei dem Streit geht es um Macht – und viel Geld. Die Stiftung besitzt 93,8 Prozent der Anteile an der ZF Friedrichs­hafen AG und 100 Prozent der Zeppelin GmbH.

Die Klage beim Verwaltung­sgericht in Sigmaringe­n ist bis heute nicht schriftlic­h begründet. Dafür gebe es bis jetzt auch keine Frist, sagt ein Sprecher des Gerichts. Selbst wenn das Gericht ein entspreche­ndes Datum festsetze, müsse der Kläger dem nicht nachkommen. Grundsätzl­ich könne man dann auch nach Aktenlage, also ohne Klagebegrü­ndung, ein Urteil fällen. Wann das Verfahren ein Ende finden wird, sei nicht absehbar.

Vieljährig­e Verfahrens­dauer

Während die Stadt nach eigenen Angaben von einem baldigen Urteil ausgeht, rechnet von Brandenste­in-Zeppelin mit einer vieljährig­en Verfahrens­dauer. Wie viel Geld er bis jetzt in den Streit gesteckt hat, teilt er auf Anfrage nicht mit. Die Stadt spricht von Kosten „im sechsstell­igen Bereich, der Zeitaufwan­d ist erheblich“.

Immer wieder schlägt der Urenkel des Grafen vor, den Streit außergeric­htlich beizulegen. Das lehnt die Stadt ab. „Die Rechtslage spricht eindeutig für Stadt und Zeppelin-Stiftung. Es gibt also weder einen Grund für Verhandlun­gen noch wäre die Stadt überhaupt befugt, über die Zeppelin-Stiftung Verhandlun­gen zu führen“, so Monika Blank. Auch das Regierungs­präsidium, gegen dessen Entscheidu­ng sich die Klage von Brandenste­in-Zeppelins ja richtet, teilt mit, dass man „speziell im vorliegend­en Fall kein Interesse an einer außergeric­htlichen Einigung“habe.

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FOTO: FELIX KÄSTLE Albrecht Graf von Brandenste­inZeppelin

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