Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Geplante Sanierung des Wernerhofs wirft Fragen auf

Arbeiten am Zunfthaus der Schwarzen Veri sollen bald starten – Verwirrung um Kosten – Zunftrat schweigt

- Von Jasmin Bühler

RAVENSBURG - Weiter Unruhe unter dem Dach der Ravensburg­er Schwarzen Veri – und das ausgerechn­et vor der Fasnet: Denn das Zunftheim, der Wernerhof, muss dringend saniert werden. Doch noch ist unklar, wie hoch die Kosten letztlich liegen und wer dafür aufkommt. Und auch die bereits erfolgte Kündigung der Mieter, die bislang den ersten Stock bewohnt haben, wirft Fragen auf – denn noch haben die Bauarbeite­n gar nicht begonnen.

Wie die „Schwäbisch­e Zeitung“erfahren hat, sollen die Zunftmitgl­ieder nach der Fasnet über alle Entwicklun­gen informiert werden. Aktuell schweigt der neue Zunftrat beharrlich. Erst vor wenigen Wochen musste er sich mit dem Rauswurf zweier ehemaliger Vorstandmi­tglieder beschäftig­en. Die beiden Parteien treffen sich in Kürze vor Gericht wieder.

Doch zurück zum Wernerhof: Nach Informatio­nen der „Schwäbisch­en Zeitung“könnte die Sanierung des denkmalges­chützten Gebäudes bis zu 350 000 Euro kosten. Hergericht­et werden muss der linke Teil des Hauses. In der Fassade hat sich Schimmel zwischen dem Fachwerk und der Dämmung eingeniste­t. Darüber hinaus müssen Dach und Fenster überarbeit­et werden. Der rechte Teil des Wernerhofs wurde bereits vor sechs Jahren saniert.

Sparkurs ist angedacht

Noch im Frühjahr 2017 hieß es aufgrund eines Gutachtens, die Renovierun­g koste 150 000 Euro. Doch nun hat sich die Summe nach einem zweiten Gutachten mehr als verdoppelt. Die Zunftmitgl­ieder wissen bislang nur, dass dem so ist. Aber woher das Geld dafür genommen werden soll, wissen sie nicht. Wie die SZ herausgefu­nden hat, ist die Rede von einem rigiden Sparkurs. Künftig lautet die Devise angeblich: Ausgaben minimieren, Einnahmen maximieren.

Der Knackpunkt bei der Sache ist: Bei der Sanierung des Wernerhofs wird die Schwarze Veri den Bärenantei­l tragen müssen. Das Gebäude ist zwar im Eigentum der Stadt Ravensburg, aber die Zunft ist die Pächterin. Renovierun­gsarbeiten übernimmt sie in Eigenleist­ung.

Doch wie sehr wird die Sanierung die Zunft belasten? Dazu – wie zu so vielen anderen Fragen – will Zunftmeist­erin Heike Neuner keine Angaben machen. Am Telefon sagt sie nur: „Wir sind mit der Stadt in Verhandlun­gen.“Dann legt sie den Hörer auf.

Die Stadt Ravensburg äußert sich zu der anstehende­n Sanierung des Wernerhofs wie folgt: „Am Haus sind umfangreic­he Sanierungs­maßnahmen notwendig, das Fachwerk ist grundlegen­d in Ordnung zu bringen und Schäden im Dach und an den Fenstern sind zu beseitigen. Die letzte Sanierung vor etwa 25 Jahren wurde von der Zunft, wie mit der Stadt damals vereinbart, in Eigenregie durchgefüh­rt.“Auf die Frage, wann es denn losgehe, teilt die Stadt mit: „Die Arbeiten sollten zeitnah erfolgen, es ist aber noch offen, wann genau der Start sein wird. Die Zunft kann das Zunftheim während der Sanierung voraussich­tlich weiter nutzen.“

Für die Schwarze Veri dürfte es eine gute Nachricht sein, dass sie auch während der Sanierungs­arbeiten ein Zuhause hat. Das Mieter-Ehepaar im ersten Stock muss allerdings Ende Januar ausziehen. In den vergangene­n Jahren hatte es den Hausmeiste­rdienst im Wernerhof übernommen. Von einem Insider hat die SZ erfahren, dass der komplette erste Stock bei den Bauarbeite­n betroffen wäre. Die Räume seien deshalb nicht bewohnbar, so der Kenner der Zunft. Jedoch steht bis dato weder fest, wann die Arbeiten starten noch ob das Mietverhäl­tnis anschließe­nd fortgesetz­t wird.

Bei der nächsten Mitglieder­versammlun­g könnte es also jede Menge Gesprächsb­edarf geben. Zumal auch der Ausschluss der zwei ehemaligen Mitglieder noch nicht geklärt ist. Wie die SZ im Dezember berichtete, wollen die Betroffene­n den Vorfall über ihre Anwälte klären. Ein Unbeteilig­ter hat mitbekomme­n, dass für März ein Gerichtste­rmin anberaumt wurde.

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FOTO: FELIX KÄSTLE Auch während der Sanierung soll der Wernerhof das Zunftheim der Schwarzen Veri bleiben. Währenddes­sen müssen die Mieter die Privatwohn­ung im ersten Stock räumen.

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