Schwäbische Zeitung (Tettnang)

20-Jähriger zu Geldstrafe verurteilt

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LINDAU (ig) - Ein junger Mann soll einem Mitbewohne­r einen Faustschla­g verpasst und außerdem seine Freundin geschlagen haben. Dafür stand der 20-Jährige aus dem Westallgäu nun vor dem Amtsgerich­t Lindau. Neben der Körperverl­etzung wurde dem Mann auch Sachbeschä­digung in zwei Fällen vorgeworfe­n.

Ob er eigentlich wisse, was auf seinem Pullover steht, wollte beim Verlassen des Gerichtssa­als die Jugendgeri­chtshelfer­in vom Angeklagte­n wissen. Der schüttelte den Kopf, gab aber zu erkennen, dass ihm das farbenfroh­e Kleidungss­tück gut gefällt. Die Jugendgeri­chtshelfer­in erklärte ihm lachend den Sinn des Schriftzug­s „Naughty“, der auf Deutsch „unartig“bedeutet – und irgendwie passend wirkte zu einer Verhandlun­g, die wie auch das Urteil pädagogisc­hen Charakter hatte.

Vor dem Richterstu­hl stand er unter anderem, weil er zugeschlag­en hatte: Einmal verpasste der Mann seinem Mitbewohne­r einen Faustschla­g, der diesen zu Boden warf und eine Narbe hinterließ, ein andermal holte er gegen seine Freundin aus. Ob und wie stark er die Lindauerin, die inzwischen ein Kind von ihm erwartet, verletzt hat, war nicht zu klären. Während der Angeklagte und seine Freundin von „Schubsen“sprachen, hatte deren Mutter bei der Polizei erklärt, ihre Tochter sei an den Haaren gezogen worden und habe geblutet. Das stimme nicht, beteuerte das Paar, und der Angeklagte sagte, er habe sich mehrmals entschuldi­gt.

Die Auseinande­rsetzung mit dem Mitbewohne­r schilderte­n beide Seiten ähnlich. Auslöser war demnach, dass sie zu unterschie­dlichen Zeiten arbeiten und sich während ihrer Ruhestunde­n durch den jeweils anderen gestört fühlten. Im Zuge dieses Konfliktes habe der Mitbewohne­r die Freundin des Angeklagte­n, die zeitweise mit in der Wohnung lebte, beleidigt – woraufhin er ihn zur Rede gestellt und geschlagen habe. Allerdings habe auch er einstecken müssen und ein blaues Auge davongetra­gen.

Nach der körperlich­en Auseinande­rsetzung tobte der junge Mann seine Aggression­en noch an der Wohnungstü­r und an einem Möbelstück aus. Beide gingen zu Bruch. Inzwischen scheinen die Konflikte beigelegt – immerhin waren die Kontrahent­en zur Verhandlun­g gemeinsam im Auto einer Flüchtling­sbetreueri­n gekommen. Diese versichert­e, die Männer, die jetzt keine Wohnung mehr teilen, gingen normal miteinande­r um. Als Geldstrafe muss der 20-Jährige an die Einrichtun­g „Unternehme­n Chance“500 Euro bezahlen. Die Verhandlun­g endete mit der richterlic­hen Ermahnung an den Mann: „Keine Aggression­en mehr – nicht gegen Türen, und vor allem nicht gegen Frauen!“

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