Schwäbische Zeitung (Tettnang)
20-Jähriger zu Geldstrafe verurteilt
LINDAU (ig) - Ein junger Mann soll einem Mitbewohner einen Faustschlag verpasst und außerdem seine Freundin geschlagen haben. Dafür stand der 20-Jährige aus dem Westallgäu nun vor dem Amtsgericht Lindau. Neben der Körperverletzung wurde dem Mann auch Sachbeschädigung in zwei Fällen vorgeworfen.
Ob er eigentlich wisse, was auf seinem Pullover steht, wollte beim Verlassen des Gerichtssaals die Jugendgerichtshelferin vom Angeklagten wissen. Der schüttelte den Kopf, gab aber zu erkennen, dass ihm das farbenfrohe Kleidungsstück gut gefällt. Die Jugendgerichtshelferin erklärte ihm lachend den Sinn des Schriftzugs „Naughty“, der auf Deutsch „unartig“bedeutet – und irgendwie passend wirkte zu einer Verhandlung, die wie auch das Urteil pädagogischen Charakter hatte.
Vor dem Richterstuhl stand er unter anderem, weil er zugeschlagen hatte: Einmal verpasste der Mann seinem Mitbewohner einen Faustschlag, der diesen zu Boden warf und eine Narbe hinterließ, ein andermal holte er gegen seine Freundin aus. Ob und wie stark er die Lindauerin, die inzwischen ein Kind von ihm erwartet, verletzt hat, war nicht zu klären. Während der Angeklagte und seine Freundin von „Schubsen“sprachen, hatte deren Mutter bei der Polizei erklärt, ihre Tochter sei an den Haaren gezogen worden und habe geblutet. Das stimme nicht, beteuerte das Paar, und der Angeklagte sagte, er habe sich mehrmals entschuldigt.
Die Auseinandersetzung mit dem Mitbewohner schilderten beide Seiten ähnlich. Auslöser war demnach, dass sie zu unterschiedlichen Zeiten arbeiten und sich während ihrer Ruhestunden durch den jeweils anderen gestört fühlten. Im Zuge dieses Konfliktes habe der Mitbewohner die Freundin des Angeklagten, die zeitweise mit in der Wohnung lebte, beleidigt – woraufhin er ihn zur Rede gestellt und geschlagen habe. Allerdings habe auch er einstecken müssen und ein blaues Auge davongetragen.
Nach der körperlichen Auseinandersetzung tobte der junge Mann seine Aggressionen noch an der Wohnungstür und an einem Möbelstück aus. Beide gingen zu Bruch. Inzwischen scheinen die Konflikte beigelegt – immerhin waren die Kontrahenten zur Verhandlung gemeinsam im Auto einer Flüchtlingsbetreuerin gekommen. Diese versicherte, die Männer, die jetzt keine Wohnung mehr teilen, gingen normal miteinander um. Als Geldstrafe muss der 20-Jährige an die Einrichtung „Unternehmen Chance“500 Euro bezahlen. Die Verhandlung endete mit der richterlichen Ermahnung an den Mann: „Keine Aggressionen mehr – nicht gegen Türen, und vor allem nicht gegen Frauen!“