Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Landratsam­t genehmigt Haushalt der Stadt Lindau

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LINDAU (sz) - Das Landratsam­t hat den Haushalt der Stadt Lindau für das Jahr 2018 genehmigt. Dies teilt Stadtkämme­rer Felix Eisenbach mit. Damit sind die Voraussetz­ungen erfüllt, dass die Stadt die Baugenehmi­gung für die Therme erteilen kann.

Normalerwe­ise braucht das Landratsam­t mit seiner Genehmigun­g länger, in der Regel erteilt es sie im April. Ein genehmigte­r Haushalt ist aber Voraussetz­ung dafür, dass die Stadt die Baugenehmi­gung für die Therme erteilen kann. Und die Baugenehmi­gung ist wiederum Voraussetz­ung dafür, dass die Bäume im Eichwald gefällt werden dürfen. Im April wäre das aber zu spät, denn dann ist die Fällzeit für die Bäume vorbei.

„Die Genehmigun­g beinhaltet weiterhin die Auflage, die dauernde Leistungsf­ähigkeit nachzuweis­en, diese wurde im nun genehmigte­n Haushalts- und Finanzplan erfüllt“, heißt es in einer Pressemitt­eilung der Stadt. Die Erwirtscha­ftung der ordentlich­en Tilgung gilt als obererste Priorität für die kommenden Haushaltsj­ahre: Dies heißt, die Stadt darf nur die Kredite aufnehmen, die sie sich auch leisten kann. Die Kommunalau­fsicht empfehle der Stadt, auch weiterhin darauf zu achten, Einsparung­en umzusetzen, um die finanziell­e Handlungsf­ähigkeit zu gewährleis­ten.

Für die genehmigun­gspflichti­gen Bestandtei­le wie Kreditaufn­ahmen und Verpflicht­ungsermäch­tigungen der Haushaltss­atzung des Jahres 2018 erteilte das Landratsam­t die Genehmigun­g.

Der Lindauer Stadtrat hat den Haushalt am 13. Dezember 2017 verabschie­det.

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