Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Landratsamt genehmigt Haushalt der Stadt Lindau
LINDAU (sz) - Das Landratsamt hat den Haushalt der Stadt Lindau für das Jahr 2018 genehmigt. Dies teilt Stadtkämmerer Felix Eisenbach mit. Damit sind die Voraussetzungen erfüllt, dass die Stadt die Baugenehmigung für die Therme erteilen kann.
Normalerweise braucht das Landratsamt mit seiner Genehmigung länger, in der Regel erteilt es sie im April. Ein genehmigter Haushalt ist aber Voraussetzung dafür, dass die Stadt die Baugenehmigung für die Therme erteilen kann. Und die Baugenehmigung ist wiederum Voraussetzung dafür, dass die Bäume im Eichwald gefällt werden dürfen. Im April wäre das aber zu spät, denn dann ist die Fällzeit für die Bäume vorbei.
„Die Genehmigung beinhaltet weiterhin die Auflage, die dauernde Leistungsfähigkeit nachzuweisen, diese wurde im nun genehmigten Haushalts- und Finanzplan erfüllt“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. Die Erwirtschaftung der ordentlichen Tilgung gilt als obererste Priorität für die kommenden Haushaltsjahre: Dies heißt, die Stadt darf nur die Kredite aufnehmen, die sie sich auch leisten kann. Die Kommunalaufsicht empfehle der Stadt, auch weiterhin darauf zu achten, Einsparungen umzusetzen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit zu gewährleisten.
Für die genehmigungspflichtigen Bestandteile wie Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen der Haushaltssatzung des Jahres 2018 erteilte das Landratsamt die Genehmigung.
Der Lindauer Stadtrat hat den Haushalt am 13. Dezember 2017 verabschiedet.