Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Neues Parkraumko­nzept: Umstellung­sphase dauert bis ins späte Frühjahr

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Dass die Gemeinde Meckenbeur­en eine 50-Prozent-Stelle gerade zu dieser Zeit geschaffen hat, kommt nicht von ungefähr: Sollen damit doch die Regelungen zur Parkraumbe­wirtschaft­ung kontrollie­rt und somit besser umgesetzt werden. Jetzt schon zu beobachten ist Bernadette Pahn zufolge „ein ausweichen­des Verhalten in die Siedlungss­traßen“. Was aber als Nebeneffek­t des neuen Konzepts einkalkuli­ert ist – geht es doch darum, die Plätze vor den Geschäften für die Kunden des Einzelhand­els freizuhalt­en und den Langzeitpa­rkern einen zwei oder drei Minuten längeren Fußweg zuzumuten. Eines hebt die Ordnungsam­tsleiterin dabei hervor: „Wir befinden uns in einer Umstellung­sphase.“In der sind Klarstellu­ngen ebenso angebracht wie das Sammeln von Rückmeldun­gen und Kritikpunk­ten. Bis zum späteren Frühjahr soll dann eine erste Bilanz gezogen werden wenn nötig mit Nachjustie­rungen. Gerade die Situation am KIM-Center war in die Diskussion geraten. Eine Stippvisit­e auf dem Parkplatz gehört zum Pflichtpro­gramm der Gemeindevo­llzugsbedi­ensteten:

Ob ein Fahrzeug bewegt wurde und tatsächlic­h den Rahmen von 5 bis 24 Uhr einhält, prüft sie unter anderem an der Ventilstel­lung. Grundsätzl­ich gehört zu dieser Umstellung­sphase aber auch, dass Kulanz geübt wird, wo dies möglich ist – ganz sicher aber nicht beim Parken vor Feuerwehrz­ufahrten oder auf Gehwegen. Zugleich weiß man im Amt: „Wir müssen überall mit gleichem Maßstab messen.“Was bei der Höhe der Verwarnung­sgelder vorgegeben ist, da am deutschen Bußgeldkat­alog orientiert.

Beispiele bei Verstößen: Gehwegpark­en kostet 20 Euro. Parken im Fünfmeter-Radius einer Kreuzung: 15 Euro. Parken ohne gültige Parkscheib­e: 10 Euro.

Der Betrag fließt in den Gemeindeha­ushalt, ohne dass damit eine Kostendeck­ung für die 50-ProzentSte­lle erreicht wird.

Wobei Bernadette Pahn darauf hinweist: „Wir sprechen nur ein Verwarnung­sgeld, kein Bußgeld aus.“Zu einem solchen kann sich der Vorgang freilich auswachsen: Wird der Betrag nicht an die Meckenbeur­er Gemeindeka­sse entrichtet, erfolgt eine schriftlic­he Verwarnung, auf die hin sich der Betroffene äußern kann.

Erfolgt auch dann keine Zahlung, geht der Vorgang an die übergeordn­ete Behörde im Landratsam­t. Wird deren Entscheidu­ng nicht akzeptiert, droht der Gang vors Amtsgerich­t. (rwe)

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