Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Neues Parkraumkonzept: Umstellungsphase dauert bis ins späte Frühjahr
Dass die Gemeinde Meckenbeuren eine 50-Prozent-Stelle gerade zu dieser Zeit geschaffen hat, kommt nicht von ungefähr: Sollen damit doch die Regelungen zur Parkraumbewirtschaftung kontrolliert und somit besser umgesetzt werden. Jetzt schon zu beobachten ist Bernadette Pahn zufolge „ein ausweichendes Verhalten in die Siedlungsstraßen“. Was aber als Nebeneffekt des neuen Konzepts einkalkuliert ist – geht es doch darum, die Plätze vor den Geschäften für die Kunden des Einzelhandels freizuhalten und den Langzeitparkern einen zwei oder drei Minuten längeren Fußweg zuzumuten. Eines hebt die Ordnungsamtsleiterin dabei hervor: „Wir befinden uns in einer Umstellungsphase.“In der sind Klarstellungen ebenso angebracht wie das Sammeln von Rückmeldungen und Kritikpunkten. Bis zum späteren Frühjahr soll dann eine erste Bilanz gezogen werden wenn nötig mit Nachjustierungen. Gerade die Situation am KIM-Center war in die Diskussion geraten. Eine Stippvisite auf dem Parkplatz gehört zum Pflichtprogramm der Gemeindevollzugsbediensteten:
Ob ein Fahrzeug bewegt wurde und tatsächlich den Rahmen von 5 bis 24 Uhr einhält, prüft sie unter anderem an der Ventilstellung. Grundsätzlich gehört zu dieser Umstellungsphase aber auch, dass Kulanz geübt wird, wo dies möglich ist – ganz sicher aber nicht beim Parken vor Feuerwehrzufahrten oder auf Gehwegen. Zugleich weiß man im Amt: „Wir müssen überall mit gleichem Maßstab messen.“Was bei der Höhe der Verwarnungsgelder vorgegeben ist, da am deutschen Bußgeldkatalog orientiert.
Beispiele bei Verstößen: Gehwegparken kostet 20 Euro. Parken im Fünfmeter-Radius einer Kreuzung: 15 Euro. Parken ohne gültige Parkscheibe: 10 Euro.
Der Betrag fließt in den Gemeindehaushalt, ohne dass damit eine Kostendeckung für die 50-ProzentStelle erreicht wird.
Wobei Bernadette Pahn darauf hinweist: „Wir sprechen nur ein Verwarnungsgeld, kein Bußgeld aus.“Zu einem solchen kann sich der Vorgang freilich auswachsen: Wird der Betrag nicht an die Meckenbeurer Gemeindekasse entrichtet, erfolgt eine schriftliche Verwarnung, auf die hin sich der Betroffene äußern kann.
Erfolgt auch dann keine Zahlung, geht der Vorgang an die übergeordnete Behörde im Landratsamt. Wird deren Entscheidung nicht akzeptiert, droht der Gang vors Amtsgericht. (rwe)