Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Keine Werbetafel in der Brückenstraße
MECKENBEUREN (rwe) - Seiner ablehnenden Linie treu bleibt der Technische Ausschuss, was die Errichtung von beleuchteten Werbetafeln angeht. Eine solche sollte großformatig in der Brückenstraße in Gerbertshaus kommen – so der Antrag in der Mittwochssitzung. Kurz nach der Abzweigung und vorgelagert zur Gaststätte sollte ihr Standort sein, und in gewissem Abstand sollten die werbenden Hinweise auf Produkte oder Veranstaltungen wechseln.
Stützen konnten sich die TA-Mitglieder bei ihrer einhelligen Ablehnung („absolut unpassend“, so Anita Scheibitz, CDU) auf ein Planwerk von 1940. Es sieht Bauverbotszonen vor, so auch in dem beantragten Sektor. Dass es dennoch in der Brückenstraße Werbeanlagen gibt, wurde nicht verschwiegen. Allerdings gehören sie zum jeweiligen Unternehmen, sind also an der Stätte der Leistung errichtet und gelten als Nebenanlagen, die dem Betrieb dienen – so Bauamtsleiter Elmar Skurka. Was für die nun abgelehnte Tafel nicht zutrifft: Sie ist keiner dort ansässigen Firma zugeordnet.
Der Baulinienplan vom 26. Juli 1940 wurde mit Schreiben des Landratsamtes vom 27. Juli 1967 in einen nichtqualifizierten Bebauungsplan übergeleitet. Im Gegensatz zu einem qualifizierten Bebauungsplan sind darin bestimmte Festsetzungen (wie etwa zu den Verkehrsflächen) nicht enthalten.