Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Nonnenhorn muss beim Kurbeitrag nachjustieren
Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper dürfen die Echt-Bodensee-Card nicht für das ganze Jahr bekommen
NONNENHORN - Der Nonnenhorner Gemeinderat muss bei der jüngst beschlossenen Kurbeitragssatzung nachjustieren. Allerdings betrifft das nur die Dauercamper und Zweitwohnungsbesitzer. Sie sollen die Echt-Bodensee-Card nicht für das ganze Jahr bekommen.
„Es tut mir leid, dass ich Sie mit dem Thema schon wieder behelligen muss“, sagte Bürgermeister Rainer Krauß am Montagabend. Schließlich hatten die Räte erst in der vergangenen Sitzung die neue Kurbeitragssatzung beschlossen: 2,80 Euro pro Tag müssen Gäste in Nonnenhorn nun in der Hauptsaison, 1,50 Euro in der Nebensaison bezahlen. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre. Auch Geschäftsreisende, die sich in der Gemeinde Nonnenhorn aufhalten, um zu arbeiten, und nicht um Ferien zu machen, müssen nicht zahlen.
Im Gegenzug für den Kurbeitrag bekommen die Gäste die Echt-Bodensee-Card (EBC) ausgehändigt. Mit dieser Gästekarte dürfen sie zum Beispiel Bus und Bahn fahren oder kostenlos das Nonnenhorner Strandbad benutzen.
Der Gemeinderat hatte sich in der Januar-Sitzung für die „Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages“ausgesprochen. Bei der Satzung handelte es sich nicht um das in die Kritik geratene Muster der Deutschen Bodensee Tourismus GmbH (DBT), sondern um eine Vorlage, die vom Bayerischen Staatsministerium herausgegeben und von der Nonnenhorner Verwaltung auf die hiesigen Gegebenheiten angepasst wurde.
Darüber hinaus hatte der Gemeinderat auch besondere Vorschriften für Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper beschlossen. Beide sollten einen pauschalen Kurbeitrag an die Gemeinde entrichten. Während Zweitwohnungsbesitzer 120 Euro zahlen sollten, sollten Dauercamper 90 Euro zahlen. Allerdings sollte dieser Pauschalbetrag nur für eine Person gelten.
Um dann auch die Vorteile der EBC zu erhalten, sollten sich die restlichen Familienmitglieder bei der Tourist-Information melden und, sofern sie über 17 Jahre alt sind, den Kurbeitrag bezahlen. Im Gegenzug dafür sollten auch sie die Gästekarte erhalten.
„Der Bodo hat nun darauf hingewiesen, dass das so nicht geht“, erklärte Krauß am Montagabend. Laut dem Verkehrsverbund dürfen Zweitwohnungsbesitzer trotz Kurbeitragspauschale pro Jahr nur 50 Tage die Vorteile der EBC nutzen, Dauercamper nur 30 Tage. „Sie bekommen dann Tageskarten ausgeteilt“, so Krauß.
Wie berichtet wird es die EBC vorerst nur in Papierform geben. Das bedeutet, dass Zweitwohnungsbesitzer 50 und Dauercamper 30 PapierEinzelkarten ausgeteilt bekommen. Während die Gästekarten für Zweitwohnungsbesitzer das ganze Jahr hindurch gültig sind, gelten die Karten für Dauercamper nur von April bis einschließlich Oktober.