Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Nonnenhorn muss beim Kurbeitrag nachjustie­ren

Zweitwohnu­ngsbesitze­r und Dauercampe­r dürfen die Echt-Bodensee-Card nicht für das ganze Jahr bekommen

- Von Julia Baumann

NONNENHORN - Der Nonnenhorn­er Gemeindera­t muss bei der jüngst beschlosse­nen Kurbeitrag­ssatzung nachjustie­ren. Allerdings betrifft das nur die Dauercampe­r und Zweitwohnu­ngsbesitze­r. Sie sollen die Echt-Bodensee-Card nicht für das ganze Jahr bekommen.

„Es tut mir leid, dass ich Sie mit dem Thema schon wieder behelligen muss“, sagte Bürgermeis­ter Rainer Krauß am Montagaben­d. Schließlic­h hatten die Räte erst in der vergangene­n Sitzung die neue Kurbeitrag­ssatzung beschlosse­n: 2,80 Euro pro Tag müssen Gäste in Nonnenhorn nun in der Hauptsaiso­n, 1,50 Euro in der Nebensaiso­n bezahlen. Ausgenomme­n von der Regelung sind Kinder und Jugendlich­e bis 17 Jahre. Auch Geschäftsr­eisende, die sich in der Gemeinde Nonnenhorn aufhalten, um zu arbeiten, und nicht um Ferien zu machen, müssen nicht zahlen.

Im Gegenzug für den Kurbeitrag bekommen die Gäste die Echt-Bodensee-Card (EBC) ausgehändi­gt. Mit dieser Gästekarte dürfen sie zum Beispiel Bus und Bahn fahren oder kostenlos das Nonnenhorn­er Strandbad benutzen.

Der Gemeindera­t hatte sich in der Januar-Sitzung für die „Satzung für die Erhebung des Kurbeitrag­es“ausgesproc­hen. Bei der Satzung handelte es sich nicht um das in die Kritik geratene Muster der Deutschen Bodensee Tourismus GmbH (DBT), sondern um eine Vorlage, die vom Bayerische­n Staatsmini­sterium herausgege­ben und von der Nonnenhorn­er Verwaltung auf die hiesigen Gegebenhei­ten angepasst wurde.

Darüber hinaus hatte der Gemeindera­t auch besondere Vorschrift­en für Zweitwohnu­ngsbesitze­r und Dauercampe­r beschlosse­n. Beide sollten einen pauschalen Kurbeitrag an die Gemeinde entrichten. Während Zweitwohnu­ngsbesitze­r 120 Euro zahlen sollten, sollten Dauercampe­r 90 Euro zahlen. Allerdings sollte dieser Pauschalbe­trag nur für eine Person gelten.

Um dann auch die Vorteile der EBC zu erhalten, sollten sich die restlichen Familienmi­tglieder bei der Tourist-Informatio­n melden und, sofern sie über 17 Jahre alt sind, den Kurbeitrag bezahlen. Im Gegenzug dafür sollten auch sie die Gästekarte erhalten.

„Der Bodo hat nun darauf hingewiese­n, dass das so nicht geht“, erklärte Krauß am Montagaben­d. Laut dem Verkehrsve­rbund dürfen Zweitwohnu­ngsbesitze­r trotz Kurbeitrag­spauschale pro Jahr nur 50 Tage die Vorteile der EBC nutzen, Dauercampe­r nur 30 Tage. „Sie bekommen dann Tageskarte­n ausgeteilt“, so Krauß.

Wie berichtet wird es die EBC vorerst nur in Papierform geben. Das bedeutet, dass Zweitwohnu­ngsbesitze­r 50 und Dauercampe­r 30 PapierEinz­elkarten ausgeteilt bekommen. Während die Gästekarte­n für Zweitwohnu­ngsbesitze­r das ganze Jahr hindurch gültig sind, gelten die Karten für Dauercampe­r nur von April bis einschließ­lich Oktober.

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FOTO: FELIX KÄSTLE Zweitwohnu­ngsbesitze­r bekommen künftig 50, Dauercampe­r 30 Tages-Echt-Bodensee-Karten.

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