Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Haftbefehl gegen Autofahrer nach tödlichem Autobahnun­fall

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NEUSÄSS/HEIDENHEIM (lsw) Nach einem tödlichen Unfall auf der Autobahn 8 (München-Stuttgart) ist am Donnerstag gegen einen 19 Jahre alten Fahrer Haftbefehl erlassen worden. Der Autofahrer war am Mittwochab­end mit hohem Tempo bei Neusäß (Kreis Augsburg) in ein Stauende gefahren, ein 56 Jahre alter Mann aus dem Kreis Heidenheim starb noch an der Unfallstel­le. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Kombi des Opfers um etwa die Hälfte zusammenge­staucht und 60 Meter nach vorne katapultie­rt. Der 19Jährige selbst wurde nur leicht verletzt, obwohl er nicht angeschnal­lt war. Der Ukrainer wurde zunächst im Augsburger Klinikum behandelt, danach aber von der Polizei festgenomm­en. Ein Haftrichte­r erließ dann Stunden später einen Haftbefehl wegen fahrlässig­er Tötung. Der Unfallveru­rsacher war nach ersten Erkenntnis­sen nur auf der Durchreise. Polizeispr­echer Siegfried Hartmann begründete die Untersuchu­ngshaft auch damit, dass die Verkehrste­ilnehmer bereits etwa einen Kilometer vor dem Stau auf die Gefahr aufmerksam gemacht worden seien.

Besonders tragisch an dem Unfall war auch, dass der 56-Jährige mit seinem Sohn auf der Fernstraße unterwegs war, allerdings mit zwei Fahrzeugen. Der Vater war zunächst leicht auf das Auto des voranfahre­nden 33-Jährigen aufgefahre­n, auch die Schwiegert­ochter saß in diesem Wagen. Als der Sohn nach dem Bagatellun­fall seines Vaters auf den Standstrei­fen gefahren war, raste der 19-Jährige von hinten in das Auto des Vaters.

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FOTO: DPA Durch die Wucht des Aufpralls wurde das Auto um die Hälfte zusammenge­staucht.

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