Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Sieben Spielhallen droht die Schließung
Ab 2021 gravierende Einschnitte – Finanzielle Einbußen für Weingarten im fünfstelligen Bereich
WEINGARTEN - Das neue Landesglücksspielgesetz könnte die Stadt Weingarten jährlich rund 600 000 Euro kosten – allerdings erst ab dem Jahr 2021. Ändert der Gesetzgeber nichts an den aktuellen Vorgaben, würde sich die Zahl der Spielhallen in Weingarten von zehn auf drei reduzieren. Dadurch würden sich die Einnahmen durch die Vergnügungssteuer von aktuell rund 1,15 Millionen Euro auf etwa 550 000 Euro verringern. „Mit der voraussichtlichen Reduktion von aktuell zehn Spielhallen auf zukünftig drei, rechnen wir im Hinblick auf die aktuelle Gesetzeslage mit einer Halbierung der Einnahmen aus der Vergnügungssteuer“, sagt der städtische Kämmerer Daniel Gallasch.
Eigentlich hatte die Stadtverwaltung mit dem Einbruch schon im vergangenen Jahr gerechnet. Schließlich waren zum 30. Juni 2017 die Lizenzen der ansässigen Spielhallen ausgelaufen. Durch das neue Landesglücksspielgesetz hätten viele Spielhallen schließen müssen, was wiederum die Glücksspielsteuereinnahmen empfindlich verringert hätte. Doch sieht das Landesglücksspielgesetz auch eine Härtefallregelung vor. Schließlich hat die neue Verordnung drastische Auswirkungen für die Betreiber der Spielhallen, sollten sie diese schließen müssen. „Letztendlich bedeutet das Gesetz einen Eingriff in das Eigentumsrecht der Spielhallenbesitzer“, sagt Gallasch. Deswegen habe der Gesetzgeber mit der Härtefallregelung eine Übergangszeit geschaffen. Und genau diese griff bei allen zehn Spielhallen in Weingarten. „Die Härtefallregelung ist eine einmalige Möglichkeit für die Spielhallenbetreiber. Es handelt sich dabei um eine Art Aufschub, die der Staat den Betreibern für einen angemessenen Zeitraum gewährt, sagt Fabienne Kolb aus der Abteilung Bürgerservice und Ordnungswesen.
Klagen erwartet
Und diese Zeit endet im Jahr 2021. Wie es dann genau weitergeht, hängt stark von den Entwicklungen der kommenden Jahre ab. Schließlich darf erwartet werden, dass Spielhallenbesitzer in ganz Deutschland gegen das Gesetz klagen. Sollte es keine Veränderungen geben, würde es ab 2021 nur noch drei und nicht mehr zehn Spielhallen geben. Denn das Landesglücksspielgesetz sieht vor, dass es keine Mehrfachspielhallen geben darf. Doch in Weingarten sind alle fünf Standorte mit Mehrfachspielhallen belegt. Damit würde sich die Zahl der Spielhallen auf jeden Fall auf fünf halbieren.
Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass zwischen jeder Spielhalle – aber auch zu Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen ab zehn Jahre, wie weiterführende Schulen, Kinderheime oder Jugendherbergen – mindestens ein Abstand von 500 Metern gewahrt werden muss. Kindergärten, Spielplätze oder Grundschulen sind in diesem Zusammenhang übrigens unerheblich. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es die dortigen Kinder nicht in die Spielhallen zieht. Die Abstandsregelung würde aber dennoch bedeuten, dass zwei weitere Spielhallen aufgrund ihrer unmittelbaren Nähe zueinander gestrichen werden müssten. Welche das im Zweifel wären, dazu kann und will sich die Stadt nicht äußern. Nur so viel: Die aktuellen fünf Doppelspielhallen werden von drei verschiedenen Besitzern betrieben. Ganz neue Spielhallen an anderer Stelle sind laut Stadtverwaltung aktuell nicht vorgesehen. Und doch dürfte sich die Frage stellen, wo die Spieler letztlich spielen. Denn klar scheint: „Die Leute spielen trotzdem“, sagt Kolb. Kämmerer Daniel Gallasch glaubt derweil, dass sich das Ganze dann einfach an den drei Standorten konzentriert. Denn obwohl im Vergleich zu 2016 (damals waren es zwölf) bereits zwei Spielhallen – allerdings nicht wegen des Landesglücksspielgesetzes – weggefallen sind, hätten sich die städtischen Einkünfte durch Glücksspiel nicht groß verändert. „Das Steueraufkommen ist sehr stabil“, sagt Gallasch. „Aus unserer Erfahrung führt der Wegfall einer Spielstätte aktuell im Wesentlichen nur zu einer Verlagerung der Umsätze auf die noch verbleibenden Stätten.“
Allerdings dürfte in den Spielhallen deutlich mehr Betrieb herrschen. Dass pro Spielhalle nur zwölf Automaten aufgestellt werden dürfen, erzeugt ein weiteres Fragezeichen. „Aufgrund der noch jungen Gesetzeslage tun wir uns aktuell mit Prognosen für den Zeitraum nach 2021 schwer“, sagt Gallasch. Um aber nicht unangenehm überrascht zu werden, plant der Kämmerer aktuell mit den Einbußen von 600 000 Euro. Wie dieses Defizit von der ohnehin notorisch klammen Stadtkasse und bei ständigen Haushalstkonsolidierungen aufgefangen werden soll, kann Gallasch aktuell noch nicht sagen. „Wir müssen uns natürlich Gedanken machen, wie wir den wahrscheinlichen Einnahmerückgang abfedern können. Insgesamt halten sich hierbei die Summen jedoch im Rahmen. Wir werden nicht in ein tiefes Loch stürzen“, sagt Gallasch.
16 Millionen Euro Umsatz
Denn die Stadt bekommt ja „nur“sechs Prozent und damit 1,15 Millionen Euro Glücksspielsteuer. Hochgerechnet bedeutet das: In Weingarten werden pro Jahr mehr als 16 Millionen Euro mit Glücksspiel umgesetzt.