Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Mutmaßlicher Betrüger legt Berufung ein
FRIEDRICHSHAFEN (li) - Erwartungsgemäß hat der am Dienstag vergangener Woche am Amtsgericht in Tettnang wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Freiheitstsrafe von drei Jahren und fünf Monten verurteilte Mittelsmann einer Betrügerbande über seinen Verteidiger Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert, da es aus seiner Sicht keine tragfähige Beweisgrundlage für einen Schuldspruch gab (die SZ hat darüber berichtet). Staatsanwaltschaft und Gericht hatten sich auf die Aussagen eines Zeugen gestützt, die sich aus Sicht des Verteidigers nicht belegen ließen. Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen begründete der Verteidiger damit, dass dieser Zeuge selbst in den Betrugsfall verwickelt war und seinen Mandanten möglicherweise nur deshalb belastet haben könnte, um selber mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen. Zu einer solchen hatte ihn das Schöffengericht am Amtsgericht Tettnang im Dezember auch tatsächlich verurteilt.
In dem Betrugsfall ging es um eine Bande, deren Hintermänner von der Türkei aus bei älteren Menschen in Deutschland anrufen, sich als Polizisten ausgeben und ihre Opfer dazu bringen, ihnen größere Geldsummen zu überlassen. Der in der vergangenen Woche verurteilte Mann aus Bremen soll für die Bande als Mittelsmann die Abholung des Geldes in ganz Deutschland organisiert haben. Verurteilt wurde er für einen letztlich gescheiterten Versuch, einer 94-jährigen Frau aus Friedrichshafen 100 000 Euro abzunehmen. Zuvor hatte die Frau durch die Betrugsmasche bereits 125 000 Euro verloren.
Berufung gegen das Urteil eingelegt hat auch die Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten gefordert hatte.