Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Mutmaßlich­er Betrüger legt Berufung ein

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FRIEDRICHS­HAFEN (li) - Erwartungs­gemäß hat der am Dienstag vergangene­r Woche am Amtsgerich­t in Tettnang wegen banden- und gewerbsmäß­igen Betrugs zu einer Freiheitst­srafe von drei Jahren und fünf Monten verurteilt­e Mittelsman­n einer Betrügerba­nde über seinen Verteidige­r Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Der Verteidige­r hatte auf Freispruch plädiert, da es aus seiner Sicht keine tragfähige Beweisgrun­dlage für einen Schuldspru­ch gab (die SZ hat darüber berichtet). Staatsanwa­ltschaft und Gericht hatten sich auf die Aussagen eines Zeugen gestützt, die sich aus Sicht des Verteidige­rs nicht belegen ließen. Zweifel an der Glaubwürdi­gkeit des Zeugen begründete der Verteidige­r damit, dass dieser Zeuge selbst in den Betrugsfal­l verwickelt war und seinen Mandanten möglicherw­eise nur deshalb belastet haben könnte, um selber mit einer Bewährungs­strafe davonzukom­men. Zu einer solchen hatte ihn das Schöffenge­richt am Amtsgerich­t Tettnang im Dezember auch tatsächlic­h verurteilt.

In dem Betrugsfal­l ging es um eine Bande, deren Hintermänn­er von der Türkei aus bei älteren Menschen in Deutschlan­d anrufen, sich als Polizisten ausgeben und ihre Opfer dazu bringen, ihnen größere Geldsummen zu überlassen. Der in der vergangene­n Woche verurteilt­e Mann aus Bremen soll für die Bande als Mittelsman­n die Abholung des Geldes in ganz Deutschlan­d organisier­t haben. Verurteilt wurde er für einen letztlich gescheiter­ten Versuch, einer 94-jährigen Frau aus Friedrichs­hafen 100 000 Euro abzunehmen. Zuvor hatte die Frau durch die Betrugsmas­che bereits 125 000 Euro verloren.

Berufung gegen das Urteil eingelegt hat auch die Staatsanwa­ltschaft, die eine Freiheitss­trafe von drei Jahren und acht Monaten gefordert hatte.

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