Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Stadt: Standfesti­gkeit von Laternen prüfen

Technische­r Ausschuss kritisiert Teile des Konzepts – Jetzt soll die Verwaltung nachlegen

- Von Mark Hildebrand­t

TETTNANG - Ganze 80 000 Euro hat die Stadt Tettnang für den Betrieb der Straßenbel­euchtung eingestell­t. Bei 2227 sogenannte­n „Lichtpunkt­en“läge die Stadt Tettnang bei 73 Euro pro Anlage – das ist der Durchschni­tt, den andere Kommunen zahlen – allerdings bei knapp 162 500 Euro. Nach der Anhörung im Verwaltung­sausschuss am Mittwoch nahm die Verwaltung das Thema zurück und wird es erneut aufbereite­n.

Der Hintergrun­d der Diskussion: „Eine Standsiche­rheitsprüf­ung ... und eine Prüfung der ortsfesten Betriebsmi­ttel ... findet nicht statt“, so die Sitzungsvo­rlage. Dabei ist die Stadt schadenser­satzpflich­tig, wenn etwas passiert. Sprich: Fällt eine Straßenlat­erne um, haftet die Stadt für die verursacht­en Schäden. Prüft sie hingegen die Standsiche­rheit und eine Laterne kippt, haftet sie nicht. Alle sechs Jahre müssen die Laternen geprüft werden.

Schäden können unter anderem wegen Spannungsr­issen, Frostschäd­en im Fundament oder durch Umwelteinf­lüsse wie Streusalz, Hundeurin oder Sturm auftreten. „Die Stadt ist hier im Zugzwang“, sagte Stadtbaume­ister Achim Straub.

Straub schlägt Roch-Verfahren vor

Er schlägt das sogenannte Roch-Verfahren vor. Dabei rüttelt eine Maschine quasi an der Laterne: Ein kleiner Bagger mit einem Sensorarm fährt zum Mast und belastet diesen mit zunehmende­r Kraft. Die entstehend­e Kurve zeigt dann, ob es Schäden gibt oder nicht. Straub: „Im Bodenseekr­eis setzen viele Gemeinden auf dieses Verfahren.“

Im Rahmen der Diskussion kam es allerdings immer wieder zu Unklarheit­en. So gab es Mitglieder des Technische­n Ausschusse­s, die befürchtet­en, dass damit die zwei lokalen Elektriker, die bisher mit Unterhaltu­ng, Reparatur, Sanierung oder Neubau beauftragt sind, aus dem Rennen geworfen werden sollten.

Andreas Huchler (CDU) fragte, ob man die Firmen gefragt habe, ob sie die Standfesti­gkeit nicht ohnehin prüften. Er habe das Gefühl, das Verfahren sei so gewählt, dass sie das einfach nicht leisten könnten. Auch Karl Welte (Freie Wähler) stieß sich daran. Er kritisiert­e, dass gezielt Angebote eingeholt würden und favorisier­te stattdesse­n eine Ausschreib­ung, bei der man die bisherigen Unternehme­n mit einbeziehe­n solle.

Auf Weltes Argument, die eingeschal­teten Unternehme­n prüften die Standfesti­gkeit ohnehin, verwies Bürgermeis­ter Burno Walter auf die fehlende Dokumentat­ion und sagte: „Es würde mich verblüffen, wenn ein Handwerker Leistungen erbringt, die niemand beauftragt hat.“

In der Tischvorla­ge war die Rede davon, „eine ganzheitli­che Betriebsfü­hrung der Straßenbel­euchtung“solle an das Regionalwe­rk übertragen werden. Das Budget von 80 000 Euro für 2018 solle nicht überschrit­ten werden, trotzdem sollten die Prüfungen beginnen. Der Planansatz solle für 2019 angepasst werden. Straub sagte, dass es keine Planung gebe, an der Praxis etwas zu ändern, die beiden üblichen Unternehme­n wie bisher zu beauftrage­n. Es gehe um eine zusätzlich­e Leistung. Sylvia Zwisler (CDU) sagte, das werde aus den Unterlagen nicht ersichtlic­h.

Das Thema wird von der Verwaltung noch einmal aufbereite­t. Zudem wird geprüft, das Thema auszuschre­iben und eventuell einzelne Leistungen auf Lose zu verteilen.

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