Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Alles soll erst mal so bleiben, wie es ist

Straßenver­kehrsbehör­de lehnt Tempo 30 ab – Ausschuss schlägt vor: Zur Kenntnis nehmen und warten

- Von Mark Hildebrand­t

TETTNANG - Eigentlich wollte die Stadt Tettnang im Rahmen des Lärmaktion­splans teils neue Tempolimit­s in der Stadt, die untere Straßenver­kehrsbehör­de und das Regierungs­präsidium befürworte­n das allerdings nicht. Der Technische Ausschuss hat jetzt dem Empfehlung­sbeschluss für den Gemeindera­t zugestimmt, die Stellungna­hmen lediglich zur Kenntnis zu nehmen und davon abzusehen, eine zusätzlich­e Geschwindi­gkeitsbesc­hränkung in der Bachstraße zu beantragen.

Nicht befürworte­t wurde Tempo 30 vom Regierungs­präsidium und dem Landratsam­t in der Kirchstraß­e zwischen Moosstraße und Schillerst­raße, in der Ravensburg­er Straße zwischen Moosstraße und dem Kreisverke­hr Bechlingen und in der Moosstraße zwischen der Ravensburg­er Straße und der Ortstafel. Das galt auch für Tempo 50 vor Kau und Pfingstwei­d.

Karin Bentele-Carli vom Landratsam­t erklärte, dass ihrer Behörde die Hände gebunden seien. Es gebe zwar prinzipiel­l einen gewissen Ermessenss­pielraum in Grenzberei­chen. Die ermittelte­n Werte allerdings würden diesen nicht zulassen, die Behörde müsse ablehnen. Die Grenzwerte von 70 Dezibel tags und 60 Dezibel nachts werden laut der Berechnung eines Fachbüros nicht überschrit­ten.

Sylvia Zwisler (CDU) fragte, warum man den Beschlussv­orschlag nicht positiv formuliere und dem Gemeindera­t empfehle, Tempo 50 beizubehal­ten. Bürgermeis­ter Bruno Walter erwiderte darauf, dass man dann im Gegensatz zur Entscheidu­ng des Gemeindera­ts formuliere, der die Limits ja gerade im Zuge des Lärmaktion­splans gefordert habe.

Bentele-Carli verwies zudem auf zwei Klageverfa­hren – eins für, eins gegen Tempo 30. Sie schlug vor, diese abzuwarten und dann auf dieser Basis zu entscheide­n. Deswegen sei die reine Kenntnisna­hme der Stellungna­hme die richtige Formulieru­ng. Sprich: Schlägt man Tempo 50 vor, ist das bindend, nimmt man die Stellungna­hme ohne weitere Konsequenz zur Kenntnis, kann man später noch mal einen neuen Anlauf wagen.

Auf die Frage von Birgit Butt (SPD), ob der Messung die erlaubte Höchstgesc­hwindigkei­t oder die tatsächlic­h gefahrene Geschwindi­gkeit zugrunde liege, sagte Walter, es sei die maximal zulässige Geschwindi­gkeit, aber die Stadt müsse mit geeigneten Maßnahmen sicherstel­len, dass diese auch eingehalte­n werde.

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FOTO: JULIUS BRETZEL In der Kirchstraß­e empfiehlt die untere Straßenver­kehrsbehör­de kein Tempo 30: Die Grenzwerte würden nicht überschrit­ten.

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