Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Alles soll erst mal so bleiben, wie es ist
Straßenverkehrsbehörde lehnt Tempo 30 ab – Ausschuss schlägt vor: Zur Kenntnis nehmen und warten
TETTNANG - Eigentlich wollte die Stadt Tettnang im Rahmen des Lärmaktionsplans teils neue Tempolimits in der Stadt, die untere Straßenverkehrsbehörde und das Regierungspräsidium befürworten das allerdings nicht. Der Technische Ausschuss hat jetzt dem Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat zugestimmt, die Stellungnahmen lediglich zur Kenntnis zu nehmen und davon abzusehen, eine zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkung in der Bachstraße zu beantragen.
Nicht befürwortet wurde Tempo 30 vom Regierungspräsidium und dem Landratsamt in der Kirchstraße zwischen Moosstraße und Schillerstraße, in der Ravensburger Straße zwischen Moosstraße und dem Kreisverkehr Bechlingen und in der Moosstraße zwischen der Ravensburger Straße und der Ortstafel. Das galt auch für Tempo 50 vor Kau und Pfingstweid.
Karin Bentele-Carli vom Landratsamt erklärte, dass ihrer Behörde die Hände gebunden seien. Es gebe zwar prinzipiell einen gewissen Ermessensspielraum in Grenzbereichen. Die ermittelten Werte allerdings würden diesen nicht zulassen, die Behörde müsse ablehnen. Die Grenzwerte von 70 Dezibel tags und 60 Dezibel nachts werden laut der Berechnung eines Fachbüros nicht überschritten.
Sylvia Zwisler (CDU) fragte, warum man den Beschlussvorschlag nicht positiv formuliere und dem Gemeinderat empfehle, Tempo 50 beizubehalten. Bürgermeister Bruno Walter erwiderte darauf, dass man dann im Gegensatz zur Entscheidung des Gemeinderats formuliere, der die Limits ja gerade im Zuge des Lärmaktionsplans gefordert habe.
Bentele-Carli verwies zudem auf zwei Klageverfahren – eins für, eins gegen Tempo 30. Sie schlug vor, diese abzuwarten und dann auf dieser Basis zu entscheiden. Deswegen sei die reine Kenntnisnahme der Stellungnahme die richtige Formulierung. Sprich: Schlägt man Tempo 50 vor, ist das bindend, nimmt man die Stellungnahme ohne weitere Konsequenz zur Kenntnis, kann man später noch mal einen neuen Anlauf wagen.
Auf die Frage von Birgit Butt (SPD), ob der Messung die erlaubte Höchstgeschwindigkeit oder die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit zugrunde liege, sagte Walter, es sei die maximal zulässige Geschwindigkeit, aber die Stadt müsse mit geeigneten Maßnahmen sicherstellen, dass diese auch eingehalten werde.