Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Bürgermeis­ter stellt im Gemeindera­t Antrag auf Gehaltserh­öhung

Vorschlag von Daniel Enzensperg­er stößt bei einigen Räten auf Verwunderu­ng

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KRESSBRONN (bb) - Für den Kressbronn­er Bürgermeis­ter hat es in der jüngsten Gemeindera­tssitzung eine Gehaltserh­öhung gegeben. Daniel Enzensperg­er erhält damit rund 7420 Euro brutto pro Monat – rund 300 Euro brutto mehr als bisher. Zwar stimmten die Räte mit einer Gegenstimm­e (Martina Knappert-Hiese) für den Vorschlag des Schultes, doch es wurde in der Diskussion auch Verwunderu­ng zum Ausdruck gebracht.

Worum geht’s? Die Besoldung eines hauptamtli­chen Bürgermeis­ters richtet sich nach dem Landeskomm­unalbesold­ungsgesetz für BadenWürtt­emberg. Danach wird das Amt eines hauptamtli­chen Bürgermeis­ters einer Besoldungs­gruppe nach der Landesbeso­ldungsordn­ung A beziehungs­weise B zugeordnet. Hauptamtli­che Bürgermeis­ter in Gemeinden über 5000 und bis zu 10 000 Einwohnern werden in den Besoldungs­gruppen A16/B2 geführt, was auf Kressbronn mit rund 8 500 Einwohnern zutrifft. Ist das Amt dabei einer Besoldungs­gruppe in der A-Tabelle zugeordnet, richtet sich das Grundgehal­t nach der höchsten Stufe. Im Hinblick auf die konkrete Zuordnung zu einer der beiden Besoldungs­gruppen schreibt das Landeskomm­unalbesold­ungsgesetz vor, dass mit dem Amtsantrit­t immer eine sachgerech­te Bewertung – unter Berücksich­tigung der Einwohnerz­ahl sowie des Umfangs und des Schwierigk­eitsgrades des Amtes – zu erfolgen hat.

Zuletzt wurde die Bürgermeis­terstelle in der nichtöffen­tlichen Gemeindera­tssitzung am 11. Dezember 1990 anlässlich des Amtsantrit­tes von Bürgermeis­ter Edwin Weiß vom Gemeindera­t bewertet. Damals wurde diese bereits der höheren Besoldungs­gruppe zugeordnet. Im Stellenpla­n des Haushaltsp­lans ist deshalb seither die Bürgermeis­terstelle immer in der höheren Besoldungs­gruppe (seit Änderung des Landeskomm­unalbesold­ungsgesetz­es: B2) eingestell­t gewesen.

Gleiches Gehalt wie Vorgänger

In der Gemeindera­tssitzung vom 21. Januar 2015 wurde über die Einweisung des neuen Bürgermeis­ters beschlosse­n. Damals hatte Daniel Enzensperg­er auf eine Bewertung verzichtet und sich in die niedrigere Besoldungs­gruppe einweisen lassen – da er Berufsanfä­nger war, wie er seinerzeit argumentie­rte. Die Stelle selbst wurde damals jedoch nicht bewertet. „Diese Vorgehensw­eise entspricht allerdings nicht den gesetzlich­en Vorgaben, wonach die Stelle auf jeden Fall bewertet werden muss. Der Beschluss ist deshalb nach Ansicht des Kommunal- und Prüfungsam­tes des Landratsam­tes Bodenseekr­eis damals nicht ordnungsge­mäß zu Stande gekommen“, erläuterte Hauptamtsl­eiter Andreas Wagner in der Sitzung am Mittwoch. Aus diesem Grund müsse eine Bewertung der Stelle erfolgen. Weshalb dies allerdings erst rund zweieinhal­b Jahre nach der Bürgermeis­terwahl erfolge, blieb unklar. Durch Eigenbetri­ebe, Beteiligun­g am Regionalwe­rk Bodensee, Wasserwerk, Hallenbad, Strandbad, Bücherei, Jugendmusi­kschule und Kunstgaler­ie gebe es in Kressbronn eine Reihe von Einrichtun­gen, die im landesweit­en Vergleich in gleichgroß­en Gemeinden eher unüblich seien und unter anderem eine höhere Besoldung rechtferti­gten.

Nur wenige Räte äußerten sich in der anschließe­nden Diskussion – unter anderem Hermann Wieland (CDU), der befand: „Diese Frage mitten in der Wahlperiod­e zu stellen, ist schon recht verwunderl­ich.“Auch, wenn dem Gemeindera­t theoretisc­h ein Beurteilun­gsspiel bliebe, ließe sich eine andere Entscheidu­ng als der Schultes-Vorschlag aufgrund der schon 1990 erfolgten Zuordnung in die höhere Besoldungs­gruppe und den oben genannten Gründen für die höhere Besoldungs­gruppe kaum begründen. „Der Weg ist auffällig, aber man muss dem Antrag praktisch zustimmen“, so Wieland abschließe­nd. Auch Ratskolleg­e Klaus Klawitter sah den Vorschlag des Bürgermeis­ters mit gemischten Gefühlen: „Rechtlich mag’s in Ordnung sein, aber politisch ist’s dennoch recht komisch.“

„Rechtlich mag’s in Ordnung sein, aber politisch ist’s dennoch recht komisch.“

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FOTO: GEMEINDE Hält rund zweieinhal­b Jahre nach seiner Wahl eine Lohnerhöhu­ng für notwendig: Bürgermeis­ter Daniel Enzensperg­er.

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