Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Israel lässt Schießregeln am Gazastreifen in Kraft
GAZA (AFP) - Die Soldaten der israelischen Armee haben weiterhin die Erlaubnis der Regierung, an der Grenze zum Gazastreifen scharf zu schießen. Einen Tag vor den erwarteten neuerlichen Massenprotesten sagte Verteidigungsminister Avigdor Lieberman, die Regeln für die Armee, wann das Feuer eröffnet werden dürfe, blieben unverändert. Auf „Provokationen“folge wie in der vergangenen Woche die „stärkstmögliche Reaktion“. Nach dem schlimmsten Gewaltausbruch seit 2014 mit 21 palästinensischen Toten planen Aktivisten am Freitag an der Grenze zu Israel neue massive Proteste. Palästinenser wollen Tausende Autoreifen verbrennen, um eine „Rauchwand“zu erzeugen. Diese und der Einsatz großer Spiegel sollen israelischen Scharfschützen die Sicht erschweren.
Regierungsbildung in Italien: Ergebnislose Gespräche
ROM (AFP) - Die Gespräche über eine Regierungsbildung in Italien sind vorerst gescheitert. In der ersten Verhandlungsrunde sei keine Einigung erzielt worden, sagte Präsident Sergio Mattarella. Für die kommende Woche werde er daher weitere Gespräche ansetzen. Mattarella hatte sich am Mittwoch und Donnerstag mit Repräsentanten der im Parlament vertretenen Parteien getroffen. Die Regierungsbildung gestaltet sich schwierig, da bei der Parlamentswahl Anfang März keine Gruppierung eine eigene Mehrheit erringen konnte. Stärkste Einzelkraft wurde die populistische FünfSterne-Bewegung (M5S) mit knapp 33 Prozent der Stimmen. Das Rechtsbündnis aus Lega, Forza Italia und den neofaschistischen Fratelli d'Italia kam auf 37 Prozent. Sowohl M5S-Chef Luigi Di Maio als auch der Lega-Vorsitzende Matteo Salvini beanspruchen das Amt des Ministerpräsidenten für sich.
Urteil: Veröffentlichen von Nazi-Bildern strafbar
STRASSBURG (KNA) - Das Veröffentlichen von Nazi-Bildern darf in Deutschland vor dem Hintergrund der Geschichte unter Strafe gestellt werden. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hervor. Geklagt hatte ein Mann aus Bayern. Er hatte auf seinem Blog ein Bild des Nazi-Führers Heinrich Himmler in SS-Uniform veröffentlicht. Darauf war das Abzeichen der NSDAP mit Hakenkreuz sowie ein Hakenkreuzarmband sichtbar. Der Beitrag enthielt zudem ein Zitat von Himmler über die Schulbildung von Kindern in Osteuropa. Im Januar 2015 verurteilte das Amtsgericht München den Verfasser des Blogs unter anderem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Im Berufungsverfahren bestätigte das Landgericht das Urteil.