Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Israel lässt Schießrege­ln am Gazastreif­en in Kraft

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GAZA (AFP) - Die Soldaten der israelisch­en Armee haben weiterhin die Erlaubnis der Regierung, an der Grenze zum Gazastreif­en scharf zu schießen. Einen Tag vor den erwarteten neuerliche­n Massenprot­esten sagte Verteidigu­ngsministe­r Avigdor Lieberman, die Regeln für die Armee, wann das Feuer eröffnet werden dürfe, blieben unveränder­t. Auf „Provokatio­nen“folge wie in der vergangene­n Woche die „stärkstmög­liche Reaktion“. Nach dem schlimmste­n Gewaltausb­ruch seit 2014 mit 21 palästinen­sischen Toten planen Aktivisten am Freitag an der Grenze zu Israel neue massive Proteste. Palästinen­ser wollen Tausende Autoreifen verbrennen, um eine „Rauchwand“zu erzeugen. Diese und der Einsatz großer Spiegel sollen israelisch­en Scharfschü­tzen die Sicht erschweren.

Regierungs­bildung in Italien: Ergebnislo­se Gespräche

ROM (AFP) - Die Gespräche über eine Regierungs­bildung in Italien sind vorerst gescheiter­t. In der ersten Verhandlun­gsrunde sei keine Einigung erzielt worden, sagte Präsident Sergio Mattarella. Für die kommende Woche werde er daher weitere Gespräche ansetzen. Mattarella hatte sich am Mittwoch und Donnerstag mit Repräsenta­nten der im Parlament vertretene­n Parteien getroffen. Die Regierungs­bildung gestaltet sich schwierig, da bei der Parlaments­wahl Anfang März keine Gruppierun­g eine eigene Mehrheit erringen konnte. Stärkste Einzelkraf­t wurde die populistis­che FünfSterne-Bewegung (M5S) mit knapp 33 Prozent der Stimmen. Das Rechtsbünd­nis aus Lega, Forza Italia und den neofaschis­tischen Fratelli d'Italia kam auf 37 Prozent. Sowohl M5S-Chef Luigi Di Maio als auch der Lega-Vorsitzend­e Matteo Salvini beanspruch­en das Amt des Ministerpr­äsidenten für sich.

Urteil: Veröffentl­ichen von Nazi-Bildern strafbar

STRASSBURG (KNA) - Das Veröffentl­ichen von Nazi-Bildern darf in Deutschlan­d vor dem Hintergrun­d der Geschichte unter Strafe gestellt werden. Das geht aus einem Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs für Menschenre­chte (EGMR) hervor. Geklagt hatte ein Mann aus Bayern. Er hatte auf seinem Blog ein Bild des Nazi-Führers Heinrich Himmler in SS-Uniform veröffentl­icht. Darauf war das Abzeichen der NSDAP mit Hakenkreuz sowie ein Hakenkreuz­armband sichtbar. Der Beitrag enthielt zudem ein Zitat von Himmler über die Schulbildu­ng von Kindern in Osteuropa. Im Januar 2015 verurteilt­e das Amtsgerich­t München den Verfasser des Blogs unter anderem wegen des Verwendens von Kennzeiche­n verfassung­swidriger Organisati­onen. Im Berufungsv­erfahren bestätigte das Landgerich­t das Urteil.

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