Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Ligusterhecke führt vors Amtsgericht
TETTNANG/MECKENBEUREN (bb) - Eine Stunde lang ist es vor dem Tettnanger Amtsgericht am Freitag um die korrekte Kompostierung von Ligusterheckenresten gegangen – oder besser gesagt, um einen Nachbarschaftsstreit, der seit geraumer Zeit in Meckenbeuren ausgetragen wird. Der Beschuldigte zog schließlich – auf Rat von Richter Christian Pfuhl – seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid des Landratsamts zurück, das damit die nicht korrekte Lagerung der Heckenreste geahndet hatte.
Nicht die Heckenreste waren am Freitagnachmittag das Problem vor dem Tettnanger Amtsgericht, sondern vielmehr ein Streit unter Nachbarn in Meckenbeuren. So blieb letztendlich auch die Frage unbeantwortet, ob der Heckenabfall in einem privaten Waldstück nur zwischen- oder endgelagert werden sollte: Um des Friedens willen schluckte der Beschuldigte den Bußgeldbescheid des Landratsamts, sodass die drei geladenen Zeugen unverrichteter Dinge wieder gehen konnten – und dem Beschuldigten die Prozesskosten erspart blieben.
Laut seiner Aussage hatte er auf seinem Grundstück einen Teil besagter Ligusterhecke geschnitten und den Abfall in einem Waldstück, das er pflegt, nur „zwischengelagert“. Die Nachbarn dagegen hatten den Mann angezeigt, weil er die Heckenreste „achtlos ins Gebüsch“geworfen haben soll, statt sie ordnungsgemäß auf dem Kompost oder Recyclinghof zu entsorgen – weshalb das Landratsamt den Bußgeldbescheid über 75 Euro ausstellte.