Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Kreispflegeprogramm 2018: Landratsamt fördert Biotop- und Landschaftspflege
Gefördert werden standorttypische Gehölze entlang von Rainen, Wegen und Fließgewässern, gepflegte Feldgehölze oder Hecken und neue oder wiederhergestellte Biotope
FRIEDRICHSHAFEN (sz) - Das Landratsamt Bodenseekreis fördert auch in diesem Jahr die Biotop- und Landschaftspflege sowie den Artenschutz und den Streuobstanbau. Antragsfrist ist der 31. Juli 2018.
Förderfähig sind Pflegemaßnahmen, die der Tier- und Pflanzenwelt oder dem Landschaftsbild zugutekommen und die ökologischen Bedingungen in der freien Landschaft verbessern. Dazu gehören zum Beispiel gepflanzte standorttypische Gehölze entlang von Rainen, Wegen und Fließgewässern, gepflegte Feldgehölze oder Hecken und neu angelegte oder wiederhergestellte Biotope. Auch die Pflege artenreicher Wiesen, die Schaffung von Trittsteinen für eine Biotopvernetzung sowie Maßnahmen für den Artenschutz können gefördert werden.
Keine Privatmaßnahmen
Von diesem Programm sollen insbesondere die Maßnahmen profitieren, die außerhalb besonders geschützter Flächen durchgeführt werden und damit nicht über Landes-/EU-Mittel gefördert werden können. Maßnahmen in privaten Hausgärten werden nicht gefördert.
Im Zusammenhang mit dem Kreispflegeprogramm werden zur Nachpflanzung von Obsthochstämmen Sorten ausgegeben, die nach derzeitigem Kenntnisstand als relativ widerstandsfähig gegen Feuerbrand angesehen werden. Alternativ dazu können auch sogenannte „Landschaftsbäume“beantragt werden, welche zwar keine Obsthochstämme sind, aber das Landschaftsbild bereichern. Diese Bäume werden zusammen mit den Obsthochstämmen im November an zentralen Stellen im Kreis ausgegeben.
Der Eigenanteil je Baum beträgt wie bei den jungen Hochstämmen zehn Euro und kann bei Abholung der Bäume gezahlt werden. Für die Pflege alter Obsthochstämme mit einem Kronendurchmesser ab fünf Meter wird eine Pauschale von 15 Euro je Baum gewährt.
Antragsberechtigt
Die Zuschüsse müssen bis zum 31. Juli 2018 beim Umweltschutzamt beantragt werden. Antragsberechtigt sind Landwirte sowie Kommunen, Vereine und sonstige Akteure, die Grundstücke in der freien Landschaft bewirtschaften oder pflegen beziehungsweise die Trägerschaft für eine Pflegemaßnahme übernehmen wollen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen nicht aus einer gesetzlichen oder sonstigen Verpflichtung heraus durchzuführen sind, wie zum Beispiel eine Ausgleichsmaßnahme.
Beim Umweltschutzamt können sie auch direkt angefordert oder abgeholt werden. Förderanträge für Streuobst- und Landschaftsbäume sind auch bei den Gemeinden, den landwirtschaftlichen Kreisverbänden und beim Landwirtschaftsamt erhältlich.
Für eine fachliche Beratung stehen die Landespfleger des Umweltschutzamts zur Verfügung.
Das Umweltschutzamt ist erreichbar unter Tel. 07541 / 204 54 66 oder E-Mail: ●» umweltschutzamt @bodenseekreis.de Infos zu den Fördervoraussetzungen und die Antragsformulare: ●» www.bodenseekreis.de/umwelt-landnutzung/natur-landschaftsschutz/kreispflegeprogramm/