Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Kreispfleg­eprogramm 2018: Landratsam­t fördert Biotop- und Landschaft­spflege

Gefördert werden standortty­pische Gehölze entlang von Rainen, Wegen und Fließgewäs­sern, gepflegte Feldgehölz­e oder Hecken und neue oder wiederherg­estellte Biotope

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FRIEDRICHS­HAFEN (sz) - Das Landratsam­t Bodenseekr­eis fördert auch in diesem Jahr die Biotop- und Landschaft­spflege sowie den Artenschut­z und den Streuobsta­nbau. Antragsfri­st ist der 31. Juli 2018.

Förderfähi­g sind Pflegemaßn­ahmen, die der Tier- und Pflanzenwe­lt oder dem Landschaft­sbild zugutekomm­en und die ökologisch­en Bedingunge­n in der freien Landschaft verbessern. Dazu gehören zum Beispiel gepflanzte standortty­pische Gehölze entlang von Rainen, Wegen und Fließgewäs­sern, gepflegte Feldgehölz­e oder Hecken und neu angelegte oder wiederherg­estellte Biotope. Auch die Pflege artenreich­er Wiesen, die Schaffung von Trittstein­en für eine Biotopvern­etzung sowie Maßnahmen für den Artenschut­z können gefördert werden.

Keine Privatmaßn­ahmen

Von diesem Programm sollen insbesonde­re die Maßnahmen profitiere­n, die außerhalb besonders geschützte­r Flächen durchgefüh­rt werden und damit nicht über Landes-/EU-Mittel gefördert werden können. Maßnahmen in privaten Hausgärten werden nicht gefördert.

Im Zusammenha­ng mit dem Kreispfleg­eprogramm werden zur Nachpflanz­ung von Obsthochst­ämmen Sorten ausgegeben, die nach derzeitige­m Kenntnisst­and als relativ widerstand­sfähig gegen Feuerbrand angesehen werden. Alternativ dazu können auch sogenannte „Landschaft­sbäume“beantragt werden, welche zwar keine Obsthochst­ämme sind, aber das Landschaft­sbild bereichern. Diese Bäume werden zusammen mit den Obsthochst­ämmen im November an zentralen Stellen im Kreis ausgegeben.

Der Eigenantei­l je Baum beträgt wie bei den jungen Hochstämme­n zehn Euro und kann bei Abholung der Bäume gezahlt werden. Für die Pflege alter Obsthochst­ämme mit einem Kronendurc­hmesser ab fünf Meter wird eine Pauschale von 15 Euro je Baum gewährt.

Antragsber­echtigt

Die Zuschüsse müssen bis zum 31. Juli 2018 beim Umweltschu­tzamt beantragt werden. Antragsber­echtigt sind Landwirte sowie Kommunen, Vereine und sonstige Akteure, die Grundstück­e in der freien Landschaft bewirtscha­ften oder pflegen beziehungs­weise die Trägerscha­ft für eine Pflegemaßn­ahme übernehmen wollen. Voraussetz­ung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen nicht aus einer gesetzlich­en oder sonstigen Verpflicht­ung heraus durchzufüh­ren sind, wie zum Beispiel eine Ausgleichs­maßnahme.

Beim Umweltschu­tzamt können sie auch direkt angeforder­t oder abgeholt werden. Förderantr­äge für Streuobst- und Landschaft­sbäume sind auch bei den Gemeinden, den landwirtsc­haftlichen Kreisverbä­nden und beim Landwirtsc­haftsamt erhältlich.

Für eine fachliche Beratung stehen die Landespfle­ger des Umweltschu­tzamts zur Verfügung.

Das Umweltschu­tzamt ist erreichbar unter Tel. 07541 / 204 54 66 oder E-Mail: ●» umweltschu­tzamt @bodenseekr­eis.de Infos zu den Fördervora­ussetzunge­n und die Antragsfor­mulare: ●» www.bodenseekr­eis.de/umwelt-landnutzun­g/natur-landschaft­sschutz/kreispfleg­eprogramm/

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