Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Langenarge­n bittet Wirte zur Kasse

Gastronome­n sollen im Bereich von öffentlich­en Grünanlage­n bezahlen

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LANGENARGE­N (sig) - Im Langenarge­ner Gemeindera­t ist am Montag eine Diskussion darüber entbrannt, ob von Gastronome­n für ihre Freifläche­nbewirtung im Bereich öffentlich­er Grünanlage­n eine Sondernutz­ungsgebühr von zehn Euro pro Quadratmet­er pro Saison zu viel ist. Bürgermeis­ter Achim Krafft sagte „Nein“, nachdem die Gemeinde für solche bewirtscha­fteten Grünfläche­n weniger einnehme, als sie ausgebe.

„Wenn die Möbel im Herbst wegkommen, ist der Rasen kaputt“, sagte der Bürgermeis­ter. Er will nicht, dass der Steuerzahl­er dafür aufkommen muss und fand dafür eine Mehrheit. Laut Satzung liegen die Gebühren für das Aufstellen von Tischen und Stühlen anlässlich eines Gaststätte­nbetriebs je Quadratmet­er beanspruch­ter Verkaufsfl­äche zwischen 50 Cent und zehn Euro je Freischank­saison (April bis Oktober). Die Verwaltung hält den Höchstsatz für vertretbar, da die Wirte mit den erzielten Einnahmen eine wesentlich­e Umsatzverb­esserung erreichen können.

Klar ist: Für die Gemeinde entstehen nach der Saison Kosten. Das Herrichten im Bereich der „Lounge-Bewirtscha­ftung“etwa macht Personalun­d Maschinenk­osten von etwa 1000 Euro aus, wogegen bislang nur 550 Euro an Sondernutz­ungsgebühr­en eingenomme­n wurden. Aus diesem Grund schlug die Verwaltung vor, die Bewirtungs­genehmigun­g in gemeindlic­hen Grünanlage­n künftig über die Polizeiver­ordnung der Gemeinde abzuwickel­n und die Gebühren im Rahmen der Verwaltung­sgebührens­atzung als Einzelfall­entscheidu­ng zu erheben. Das Uferfest fällt unter anderem nicht darunter.

Bei drei Enthaltung­en folgte der Rat dem Vorschlag, nachdem Krafft argumentie­rt hatte, mindestens das erwirtscha­ften zu wollen, was die Gemeinde ausgebe. An zwei guten Tagen habe der Wirt am schönsten Platz Langenarge­ns die Gebühr hereingeho­lt. Es handle sich lediglich um einen Interessen­ausgleich.

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