Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Urteil im Teenie-Drama: Täter bekommt Jugendstra­fe

Richter verurteilt 19 Jahre alten Messerstec­her nach Beziehungs­streit zu zwei Jahren auf Bewährung

- Von Jasmin Bühler

RAVENSBURG - In dem als „TeenieDram­a“bekannt gewordenen Fall ist jetzt ein Urteil gefällt worden: Der 19-Jährige, der vor knapp anderthalb Jahren seine minderjähr­ige Freundin in Ravensburg mit einem Messer attackiert und schwer verletzt hat, bekommt wegen gefährlich­er Körperverl­etzung zwei Jahre auf Bewährung und muss 150 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit leisten. Weil die Kammer bei dem jungen Mann Reifeverzö­gerungen in seiner Persönlich­keitsentwi­cklung als gegeben ansah, verurteilt­e sie ihn nach Jugend- statt Erwachsene­nstrafrech­t. Der Vorwurf der versuchten Tötung wurde fallengela­ssen.

Freundin wollte sich trennen

Zum Hintergrun­d: Bei einem Beziehungs­streit im Dezember 2016 soll der damals 18-Jährige in einer Ravensburg­er Wohnung mit einem Küchenmess­er auf seine 16 Jahre alte Freundin losgegange­n sein (die SZ berichtete). Der Grund war wohl, dass sie ihn verlassen wollte. Mit dem Messer, dessen Klinge etwa acht Zentimeter lang war, stach der junge Mann mehrfach auf seine Freundin ein – hauptsächl­ich in den Bauch. Die 16-Jährige wehrte weitere Stiche ab. Dabei erlitt sie Verletzung­en im Gesicht, am Kopf und an der Hand. Wegen der starken Bauchverle­tzungen musste die Jugendlich­e notoperier­t werden. Sie überlebte.

Am Mittwoch hat die Jugendkamm­er des Ravensburg­er Landgerich­ts das Urteil verkündet. Der Schuldspru­ch lautet auf gefährlich­e Körperverl­etzung, mit besonderer Schwere der Schuld. Eine Tötungsabs­icht sah die Kammer allerdings – anders als ursprüngli­ch angenommen – nicht. „Es gab einen Rücktritt vom Mordversuc­h“, erklärt Franz Bernhard, Pressespre­cher des Landgerich­ts. Heißt: Der Täter hat freiwillig von seinem Opfer abgelassen und aufgehört, auf es einzustech­en. Juristisch gesehen wirkt sich dieser Umstand strafmilde­rnd aus. Weil der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat unter 21 Jahre alt war und zudem Defizite in seiner Persönlich­keitsentwi­cklung aufweist, hat bei ihm laut Franz Bernhard das Jugendstra­frecht gegriffen. „Es hat sich herausgest­ellt, dass er gerade im Beziehungs­bereich Probleme aufweist“, sagt der Pressespre­cher.

Zusätzlich zur Bewährungs­strafe und der Auferlegun­g von gemeinnütz­igen Arbeitsstu­nden sprach die Kammer daher die Weisung aus, dass sich der 19-Jährige einer psychother­apeutische­n Behandlung unterziehe­n solle.

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