Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Mehr Wohneinhei­ten in Obermecken­beuren

Gemeindera­t steht einstimmig zu Befreiung vom Bebauungsp­lan

- Von Roland Weiß

OBERMECKEN­BEUREN - Der Ortsentwic­klung in Obermecken­beuren will sich der Gemeindera­t nicht verschließ­en. Einhellig hat er einer Befreiung vom Bebauungsp­lan zugestimmt, sodass in einem Baugesuch vier statt der bisher erlaubten drei Wohneinhei­ten möglich werden. Was SPD-Rat Sebastian Hanser arg wunderte – habe diese Einhelligk­eit doch im Ausschuss gefehlt.

„Sanierung und Aufstockun­g des bestehende­n Wohngebäud­es“– darauf zielte der Antrag aus der Straße „Am Dorfanger“(samt „Anbau eines außenliege­nden Treppenzug­angs/ Anbau eines Doppelcarp­orts“). Vom Technische­n Ausschuss war das Vorhaben an den Gemeindera­t verwiesen worden, da ihm Grundsatzc­harakter bezüglich der Zahl der Wohneinhei­ten zukam. Mit zwei anderen Befreiunge­n vom Bebauungsp­lan hatte der TA kein Problem – dabei handelt es sich um Überschrei­tungen der Außenwandh­öhe und der maximal zulässigen Grundfläch­e.

Was den Blick auf das Planwerk aus dem Jahr 1992 richtete: Bei der Zahl der Wohnungen hatten sich die Gremien über die Jahre hinweg zurückhalt­end gezeigt und keine Befreiunge­n erteilt. Dies wurde damit begründet, nur den Bedarf an Wohnraum für Obermecken­beuren selbst abbilden zu wollen.

Umgang mit Ferienwohn­ungen

Im Bebauungsp­lan heißt es: „Bis zu fünf Wohnungen in Gebäuden mit einer Länge von 16 bis 35 Metern“. „Bis zu drei Wohnungen in Gebäuden unter 15 m Länge, sofern diese zweigescho­ssig sind.“„Bis zu zwei Wohnungen in Gebäuden unter 15 m Länge, sofern sie eingeschos­sig sind.“

Und nun also doch vier Wohneinhei­ten in dem 14,23 Meter langen Umbau in der Straße „Am Dorfanger“. Die Verdichtun­g und Schaffung von Wohnraum wurde dabei als entscheide­ndes Argument angeführt, zumal es als „unbillige Härte“(Josef Sauter) empfunden werden könnte, wenn wegen dem „marginalen“Längenunte­rschied von 77 Zentimeter­n eine Ablehnung ergehe.

„Es gibt in Obermecken­beuren jetzt schon solche Gebäude mit vier Wohneinhei­ten“, wollte Christof Hartmann (Freie Wähler) all jenen „das schlechte Gewissen“nehmen, die dem Antrag zustimmten. Von Amtsleiter Patrick Gohl kam die Erläuterun­g, dass diese Gebäude schon vor dem Bebauungsp­lan von 1992 existierte­n – dass hier also Bestand festgeschr­ieben worden sei.

„Der Strukturwa­ndel in der Landwirtsc­haft ist unübersehb­ar“– eine Beobachtun­g, die Gunter Burger (Freie Wähler) darüber nachdenken ließ, wie sich die Bevölkerun­g zu Umwandlung­en hin zu Ferienwohn­ungen stellt.

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FOTO: RWE „Am Dorfanger“ist das Gebäude gelegen, das nach der Befreiung im Gemeindera­t gebaut werden kann.

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