Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Hopfenhalle in Tettnang zu verkaufen
Das historische Bauwerk sucht Bieter. Die Denkmalschutzauflagen sind hoch.
TETTNANG - Die alte Hopfenhalle an der Kaltenberger Straße steht zum Verkauf – wieder einmal. Auch der letzte Interessent ist vor einiger Zeit wegen der Auflagen abgesprungen. Immerhin handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude. Bis Ende Juli besteht die Möglichkeit, Gebote abzugeben. Das Mindestgebot: 132 600 Euro.
Doch auf einen Käufer dürften erhebliche Kosten zukommen. Stefan Amann, Fachbereichsleiter Bauordnung bei der Stadt Tettnang, spricht allein für die reine umfassende Substanzerhaltung von 750 000 Euro und ergänzt, es handle sich um eine alte Schätzung, die heute durchaus höher ausfallen könnten. Dies ist dementsprechend die Minimalinvestition. Bei einer Anpassung des Gebäudes an einen Nutzungszweck, so Amann, könnte die Unterkante dementsprechend bei zwei Millionen Euro liegen, das Ende nach oben sei offen. Auch von der Stadt aus habe es einen Entwurf gegeben, wie man das eventuell auch als kulturelle Einrichtung nutzen könne: „Das ist aber nicht weiter verfolgt worden.“
Stadt hat Verkehrssicherungspflicht
Es wird nicht getan sein mit den 50 000 Euro, die die Stadt Tettnang in diesem Jahr für Unterhaltungsmaßnahmen eingeplant hat. Amann: „Das Gebäude ist sehr stark bedroht, die ersten Maßnahmen beginnt die Stadt. Wir haben eine Verkehrssicherungspflicht und wollen nicht, dass das Gebäude weiter verfällt.“
Er beschreibt die Lage: „Der Zustand innen ist ganz okay. Allerdings haben wir schon auch massive Substanzverluste vor allem in den Bauteilen, die der Witterung ausgesetzt waren. Das sind im Wesentlichen die Dachvorsprünge, die Traufen, die Fassade, das Fachwerk.“Ein Bericht zur Schadenserfassung von 2012 stützt die Aussage. Die Rede war vor sechs Jahren von „Deformierungen und weitreichenden Schäden an der Gesamtkonstruktion“.
Wie umfangreich ein Umbau sein darf, ist fraglich. Bei einer Ortsbesichtigung im April 2011 sagte laut der Stellungnahme eines Planungs- büros eine Mitarbeiterin des Landesdenkmalamts, dass die „ehemalige Funktion als Hopfenhalle weiterhin klar abzulesen sein“müsse. Presse, Aufzug und Hopfendarre müssten erhalten bleiben, Wärmeschutz sei nicht möglich, abgesehen vielleicht von einer Aufdachdämmung. Sprich: Erhalt und Instandsetzung im Sinne der alten Nutzung. Möglich seien unter Umständen allerdings Anbauten.
Nutzlast ist stark eingeschränkt
Das führt zu weiteren Problemen, denn die Nutzlast ist stark eingeschränkt. Nur 200 Kilogramm sind je Quadratmeter im 1. Obergeschoss zulässig, ein Stockwerk höher sind es dann nur noch 150. Etwaige Aufbauten wären davon abzuziehen. Für eine Nutzung als Versammlungsraum, so die Stellungnahme weiter, bedürfte es einer Nutzlast von 500 Kilogramm pro Quadratmeter.
Auf Rückfrage der Schwäbischen Zeitung äußert eine Sprecherin des Landesdenkmalamts: „Als eines der wenigen noch anschaulich erhaltenen Zeugnisse aus der Blütezeit des Tettnanger Hopfenanbaus vor dem Ersten Weltkrieg ist die ... Hopfenlagerhalle ... ein Kulturdenkmal.“Sprich: Jede Änderung im Gebäude muss mit dem Denkmalschutz abgestimmt werden. Eben das hat in der Vergangenheit Investoren zurückschrecken lassen.