Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Rauswurf der ehemaligen Ludwigsburger Rektorin Stöckle war rechtswidrig
STUTTGART (lsw) - Das umstrittene Aus der ehemaligen Rektorin an der Beamten-Hochschule Ludwigsburg 2015 war nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Stuttgart nicht in Ordnung. Die
Klage von Claudia Stöckle gegen das Land zur vorzeitigen Beendigung ihres Amtes war erfolgreich, wie das Verwaltungsgericht Stuttgart am Freitag mitteilte. Die Begründung für diese Entscheidung liegt jedoch noch nicht vor. Sie folgt mit dem Urteil, das beiden Seiten laut Gericht in einigen Wochen zugestellt wird.
„Ich bin froh und erleichtert“, sagte Stöckle in einer ersten Reaktion. Man werde das Urteil und die Begründung genau prüfen und dann entscheiden, wie es weitergehe, hieß es im Ministerium. Bei einem Eilverfahren vor zwei Jahren
Gaffer filmt nach tödlichem Unfall vor Kindern
ULM (lsw) - Vor den Augen von Kindern hat ein Vater das Geschehen nach einem tödlichen Autobahnunfall bei Ulm mit seinem Smartphone gefilmt. Gegen den Mann und neun weitere Gaffer werde ermittelt, teilte die Polizei am Freitag mit. Sie sollen am vergangenen Samstag an der A 8 nahe der Anschlussstelle Ulm-West während der Rettungsarbeiten Filmaufnahmen gemacht und dabei teils für Verkehrsbehinderungen und fast für weitere Unfälle gesorgt haben. Zuvor war ein 66-Jähriger aus Bayern ums Leben gekommen: Er wurde von einem Feuerwehrauto erfasst, nachdem er aus seinem wegen eines Defekts liegengebliebenen Autos ausgestiegen war. hatte Stöckle beim Verwaltungsgericht Stuttgart zunächst Recht bekommen, war dann aber in zweiter Instanz am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gescheitert. In der Entscheidung vom Freitag hat das Stuttgarter Gericht eine Berufung ausdrücklich zugelassen.
Stöckle hatte sich bei der Verhandlung am Donnerstag als „Opfer einer Intrige von 20 Leuten“bezeichnet. Die Mehrheit der Hochschule habe hinter ihr gestanden. Die Gremien der Hochschule, sowohl Hochschulrat als auch Senat, hatten sich damals im Verlauf einer Führungs- und Vertrauenskrise gegen die Rektorin gestellt. Das Ministerium setzte sie am 26. Februar 2015 über die vorzeitige Beendigung ihres Amtes in Kenntnis. Stöckle war seit 2012 im Amt und auf sechs Jahre bestellt.
Ermittlungen nach versuchtem Mord fast abgeschlossen
LAUPHEIM (reis) - Im Fall der 17-Jährigen aus Libyen, die im Februar in Laupheim mit Messerstichen schwer verletzt worden war, stehen die Ermittlungen vor dem Abschluss. Vier Personen seien nach wie vor in Untersuchungshaft, teilte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft mit. Gegen einen 34-jährigen Syrer, der mit dem Opfer nach islamischem Recht verheiratet gewesen sein soll, und gegen den 20 Jahre alten Bruder des Opfers werde wegen versuchten Mordes ermittelt, gegen ihren Vater und ihre Mutter wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Angehörigen hatten der 17-Jährigen Untreue vorgeworfen. Ihr Vater rechtfertigte die Tat später mit dem Hinweis auf das islamische Recht der Scharia.
Autofahrer muss sich für tödliche Raserei verantworten
ULM (sz) - Nach einem Verkehrsunfall mit zwei Toten und einem Schwerverletzten im Alb-DonauKreis hat die Staatsanwaltschaft Ulm Anklage gegen den mutmaßlichen Verursacher erhoben. Der 28-Jährige war nach Angaben der Behörde im Oktober 2017 zwischen Schalkstetten und Amstetten mit 200 statt der erlaubten 80 Stundenkilometer unterwegs. Sein 500 PS starkes Auto verlor an einer Kuppe die Bodenhaftung, flog mehr als drei Meter durch die Luft und prallte gegen Bäume. Die Beifahrerin und ein Mitfahrer auf dem Rücksitz starben, ein weiterer Mitfahrer wurde lebensgefährlich verletzt.
Anklage gegen mutmaßlich übergriffigen Polizisten
STUTTGART (lsw) - Weil er einen Autofahrer geschlagen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Polizisten wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt angeklagt. Zudem wird dem Mann versuchte Verfolgung Unschuldiger zur Last gelegt, wie ein Behördensprecher am Freitag mitteilte. Die Polizei war am 19. Februar 2017 zu einem Unfall in Stuttgart gerufen worden. Dort sei es zwischen dem 29 Jahre alten Beamten und dem Unfallfahrer zu einem Streit gekommen. Dem Polizist wird vorgeworfen, ohne Grund die Arme des Fahrers auf dessen Rücken fixiert und ihn zu Boden gebracht zu haben.