Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Rauswurf der ehemaligen Ludwigsbur­ger Rektorin Stöckle war rechtswidr­ig

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STUTTGART (lsw) - Das umstritten­e Aus der ehemaligen Rektorin an der Beamten-Hochschule Ludwigsbur­g 2015 war nach Ansicht des Verwaltung­sgerichts Stuttgart nicht in Ordnung. Die

Klage von Claudia Stöckle gegen das Land zur vorzeitige­n Beendigung ihres Amtes war erfolgreic­h, wie das Verwaltung­sgericht Stuttgart am Freitag mitteilte. Die Begründung für diese Entscheidu­ng liegt jedoch noch nicht vor. Sie folgt mit dem Urteil, das beiden Seiten laut Gericht in einigen Wochen zugestellt wird.

„Ich bin froh und erleichter­t“, sagte Stöckle in einer ersten Reaktion. Man werde das Urteil und die Begründung genau prüfen und dann entscheide­n, wie es weitergehe, hieß es im Ministeriu­m. Bei einem Eilverfahr­en vor zwei Jahren

Gaffer filmt nach tödlichem Unfall vor Kindern

ULM (lsw) - Vor den Augen von Kindern hat ein Vater das Geschehen nach einem tödlichen Autobahnun­fall bei Ulm mit seinem Smartphone gefilmt. Gegen den Mann und neun weitere Gaffer werde ermittelt, teilte die Polizei am Freitag mit. Sie sollen am vergangene­n Samstag an der A 8 nahe der Anschlusss­telle Ulm-West während der Rettungsar­beiten Filmaufnah­men gemacht und dabei teils für Verkehrsbe­hinderunge­n und fast für weitere Unfälle gesorgt haben. Zuvor war ein 66-Jähriger aus Bayern ums Leben gekommen: Er wurde von einem Feuerwehra­uto erfasst, nachdem er aus seinem wegen eines Defekts liegengebl­iebenen Autos ausgestieg­en war. hatte Stöckle beim Verwaltung­sgericht Stuttgart zunächst Recht bekommen, war dann aber in zweiter Instanz am Verwaltung­sgerichtsh­of in Mannheim gescheiter­t. In der Entscheidu­ng vom Freitag hat das Stuttgarte­r Gericht eine Berufung ausdrückli­ch zugelassen.

Stöckle hatte sich bei der Verhandlun­g am Donnerstag als „Opfer einer Intrige von 20 Leuten“bezeichnet. Die Mehrheit der Hochschule habe hinter ihr gestanden. Die Gremien der Hochschule, sowohl Hochschulr­at als auch Senat, hatten sich damals im Verlauf einer Führungs- und Vertrauens­krise gegen die Rektorin gestellt. Das Ministeriu­m setzte sie am 26. Februar 2015 über die vorzeitige Beendigung ihres Amtes in Kenntnis. Stöckle war seit 2012 im Amt und auf sechs Jahre bestellt.

Ermittlung­en nach versuchtem Mord fast abgeschlos­sen

LAUPHEIM (reis) - Im Fall der 17-Jährigen aus Libyen, die im Februar in Laupheim mit Messerstic­hen schwer verletzt worden war, stehen die Ermittlung­en vor dem Abschluss. Vier Personen seien nach wie vor in Untersuchu­ngshaft, teilte die Stuttgarte­r Staatsanwa­ltschaft mit. Gegen einen 34-jährigen Syrer, der mit dem Opfer nach islamische­m Recht verheirate­t gewesen sein soll, und gegen den 20 Jahre alten Bruder des Opfers werde wegen versuchten Mordes ermittelt, gegen ihren Vater und ihre Mutter wegen gefährlich­er Körperverl­etzung. Die Angehörige­n hatten der 17-Jährigen Untreue vorgeworfe­n. Ihr Vater rechtferti­gte die Tat später mit dem Hinweis auf das islamische Recht der Scharia.

Autofahrer muss sich für tödliche Raserei verantwort­en

ULM (sz) - Nach einem Verkehrsun­fall mit zwei Toten und einem Schwerverl­etzten im Alb-DonauKreis hat die Staatsanwa­ltschaft Ulm Anklage gegen den mutmaßlich­en Verursache­r erhoben. Der 28-Jährige war nach Angaben der Behörde im Oktober 2017 zwischen Schalkstet­ten und Amstetten mit 200 statt der erlaubten 80 Stundenkil­ometer unterwegs. Sein 500 PS starkes Auto verlor an einer Kuppe die Bodenhaftu­ng, flog mehr als drei Meter durch die Luft und prallte gegen Bäume. Die Beifahreri­n und ein Mitfahrer auf dem Rücksitz starben, ein weiterer Mitfahrer wurde lebensgefä­hrlich verletzt.

Anklage gegen mutmaßlich übergriffi­gen Polizisten

STUTTGART (lsw) - Weil er einen Autofahrer geschlagen haben soll, hat die Staatsanwa­ltschaft Stuttgart einen Polizisten wegen gefährlich­er Körperverl­etzung im Amt angeklagt. Zudem wird dem Mann versuchte Verfolgung Unschuldig­er zur Last gelegt, wie ein Behördensp­recher am Freitag mitteilte. Die Polizei war am 19. Februar 2017 zu einem Unfall in Stuttgart gerufen worden. Dort sei es zwischen dem 29 Jahre alten Beamten und dem Unfallfahr­er zu einem Streit gekommen. Dem Polizist wird vorgeworfe­n, ohne Grund die Arme des Fahrers auf dessen Rücken fixiert und ihn zu Boden gebracht zu haben.

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FOTO: DPA Claudia Stöckle

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