Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Bahnhofsge­bäude - alles eine Frage der Stroms

Bebauungsp­lan gibt nun die Marschrout­e im „Sanierungs­gebiet Eckenerstr­aße/Bahnhof“vor

- Von Roland Weiß

MECKENBEUR­EN - Der Bebauungsp­lan „Sanierungs­gebiet Eckenerstr­aße/Bahnhof“ist abgesegnet. Einhellig hat dies der Gemeindera­t am Mittwoch getan und zugleich einen Blick darauf geworfen, was im Gebiet zwischen Feuerwehrh­aus und Bahnhof mit Nebengebäu­de noch ansteht.

Das Sanierungs­gebiet war 2003 festgelegt worden. Der Aufstellun­gsbeschlus­s für den Bebauungsp­lan erging dann 2012, der Planentwur­f kam im Herbst 2016 zur positiven Abstimmung. Mit dem Bebauungsp­lan soll die künftige Marschrout­e abgesicher­t werden. Durch Druck aus dem Regierungs­präsidium war Bewegung in das Verfahren gekommen, da die Fördergeld­er zwar bereits abgegriffe­n, aber noch nicht abgerechne­t wurden – was in jedem Fall noch 2018 erfolgen muss, wie Kämmerer Simon Vallaster auf SZ-Anfrage erklärt.

Eselsbrück­e: Untergehun­g bleibt

Mitten im Prozess der Umgestaltu­ng sei man in dem Plangebiet, erklärte Bürgermeis­terin Elisabeth Kugel mit Blick auf den Transfer der Flächen weg von Bahnzwecke­n hin zu öffentlich­en Nutzungen. Dazu gehörte in der jüngeren Vergangenh­eit der Abriss der „grünen Schiene“, dazu gehört in der Zukunft der Bau oder Einbau einer öffentlich­en Toilette.

Im Sachvortra­g ging Judith Biegert (Gemeindeen­twicklung/Siedlungsp­lanung) auf das Verfahren ein, bei dem einzelne Grundstück­e noch Bahnbetrie­bszwecken gewidmet und daher nicht in kommunaler Planungsho­heit sind. Wie das Bahnhofsge­bäude. In ihm befindet sich eine Stromverso­rgung, die von der Bahn benötigt wird. Doch handle es sich um kleinere Versorgung­en, die auch anders verlegt werden können. Was das Ziel ist und in naher Zukunft machbar sein soll. Ist die Umsetzung erfolgt, stellt die DB die Freisetzun­g des Bahnhofs in Aussicht.

Am Mittwoch nun erläuterte Katrin Halbeck vom Tübinger Büro KrischPart­ner, was sich an neuen Festsetzun­gen durch die Beteiligun­g der Bürger und Behörden ergeben hat. Da alle Änderungen Flächen der Gemeinde betreffen, wird keine weitere Offenlage des Planwerks nötig es konnte verabschie­det werden.

Drei Themen wurden vertieft, darunter die Belange des Artenschut­zes. Dabei wurde festgestel­lt, dass durch den geplanten Rückbau von Gebäuden keine Beeinträch­tigungen von Fledermäus­en und Brutvögeln zu erwarten sind, sofern der Rückbau zwischen Oktober und Februar erfolgt.

Die vom Landratsam­t angeregte Erweiterun­g einer Grünfläche bis zur Grenze des Plangebiet­s sei hingegen nicht möglich. Der Grund: Entlang der Bahnlinie ist der Bau einer Straße als Sanierungs­ziel formuliert, die einmal der „Entlastung der Eckenerstr­aße von wohngebiet­sfremdem

Verkehr“dienen soll.

Entsproche­n werden kann der Eingabe einer Bürgerin aus dem Rebleweihe­r. Sie hatte nachgefrag­t, ob die bisher mögliche Untergehun­g der Eselsbrück­e in Richtung Bahnhof erhalten bleibt. „Der Bebauungsp­lan steht dem Fortbestan­d der Unterqueru­ng zu Fuß oder mit dem Fahrrad nicht entgegen“, hieß es dazu. Und: „Das vorgetrage­ne Anliegen wird von der Gemeinde Meckenbeur­en im Rahmen der Umsetzung der Flächen beachtet.“

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FOTO: RWE Bahnhof mit Bahnhofsne­bengebäude (an ihm befindet sich dieses Schild) sind ebenso als Kulturdenk­mal anerkannt wie der Kulturschu­ppen am Gleis 1.

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