Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Bahnhofsgebäude - alles eine Frage der Stroms
Bebauungsplan gibt nun die Marschroute im „Sanierungsgebiet Eckenerstraße/Bahnhof“vor
MECKENBEUREN - Der Bebauungsplan „Sanierungsgebiet Eckenerstraße/Bahnhof“ist abgesegnet. Einhellig hat dies der Gemeinderat am Mittwoch getan und zugleich einen Blick darauf geworfen, was im Gebiet zwischen Feuerwehrhaus und Bahnhof mit Nebengebäude noch ansteht.
Das Sanierungsgebiet war 2003 festgelegt worden. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan erging dann 2012, der Planentwurf kam im Herbst 2016 zur positiven Abstimmung. Mit dem Bebauungsplan soll die künftige Marschroute abgesichert werden. Durch Druck aus dem Regierungspräsidium war Bewegung in das Verfahren gekommen, da die Fördergelder zwar bereits abgegriffen, aber noch nicht abgerechnet wurden – was in jedem Fall noch 2018 erfolgen muss, wie Kämmerer Simon Vallaster auf SZ-Anfrage erklärt.
Eselsbrücke: Untergehung bleibt
Mitten im Prozess der Umgestaltung sei man in dem Plangebiet, erklärte Bürgermeisterin Elisabeth Kugel mit Blick auf den Transfer der Flächen weg von Bahnzwecken hin zu öffentlichen Nutzungen. Dazu gehörte in der jüngeren Vergangenheit der Abriss der „grünen Schiene“, dazu gehört in der Zukunft der Bau oder Einbau einer öffentlichen Toilette.
Im Sachvortrag ging Judith Biegert (Gemeindeentwicklung/Siedlungsplanung) auf das Verfahren ein, bei dem einzelne Grundstücke noch Bahnbetriebszwecken gewidmet und daher nicht in kommunaler Planungshoheit sind. Wie das Bahnhofsgebäude. In ihm befindet sich eine Stromversorgung, die von der Bahn benötigt wird. Doch handle es sich um kleinere Versorgungen, die auch anders verlegt werden können. Was das Ziel ist und in naher Zukunft machbar sein soll. Ist die Umsetzung erfolgt, stellt die DB die Freisetzung des Bahnhofs in Aussicht.
Am Mittwoch nun erläuterte Katrin Halbeck vom Tübinger Büro KrischPartner, was sich an neuen Festsetzungen durch die Beteiligung der Bürger und Behörden ergeben hat. Da alle Änderungen Flächen der Gemeinde betreffen, wird keine weitere Offenlage des Planwerks nötig es konnte verabschiedet werden.
Drei Themen wurden vertieft, darunter die Belange des Artenschutzes. Dabei wurde festgestellt, dass durch den geplanten Rückbau von Gebäuden keine Beeinträchtigungen von Fledermäusen und Brutvögeln zu erwarten sind, sofern der Rückbau zwischen Oktober und Februar erfolgt.
Die vom Landratsamt angeregte Erweiterung einer Grünfläche bis zur Grenze des Plangebiets sei hingegen nicht möglich. Der Grund: Entlang der Bahnlinie ist der Bau einer Straße als Sanierungsziel formuliert, die einmal der „Entlastung der Eckenerstraße von wohngebietsfremdem
Verkehr“dienen soll.
Entsprochen werden kann der Eingabe einer Bürgerin aus dem Rebleweiher. Sie hatte nachgefragt, ob die bisher mögliche Untergehung der Eselsbrücke in Richtung Bahnhof erhalten bleibt. „Der Bebauungsplan steht dem Fortbestand der Unterquerung zu Fuß oder mit dem Fahrrad nicht entgegen“, hieß es dazu. Und: „Das vorgetragene Anliegen wird von der Gemeinde Meckenbeuren im Rahmen der Umsetzung der Flächen beachtet.“