Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Trotz Parkerlaub­nis soll er Bußgeld zahlen

Schwerbehi­nderter Rollstuhlf­ahrer spricht vor dem Richter von „Behinderte­njagen“durch Häfler Vollzugsbe­dienstete

- Von Siegfried Großkopf

FRIEDRICHS­HAFEN/TETTNANG – Frisch operiert und schwerbehi­ndert muss der 67-jährige Gabriel Robe zweimal die Woche zu lebenserha­ltenden Maßnahmen ins Klinikum. Mit Erlaubnis seines behandelnd­en Arztes darf er während dieser Zeit auf einem der vier Behinderte­nparkplätz­e beim Ärztehaus sein Auto abstellen. Mit dem Behinderte­nausweis G und einem Genehmigun­gsZettel der Klinik hinter der Frontschei­be. Doch die Stadt ist nicht der Ansicht, dass er dort parken darf.

Kurz vor Weihnachte­n vergangene­n Jahres klemmte ihm der städtische Vollzugsbe­dienstete das erste Mal eine Ordnungsge­ld-Aufforderu­ng über 35 Euro hinter den Scheibenwi­scher, kurz darauf das zweite Mal. Nachdem eine Diskussion mit dem Ordnungshü­ter ziemlich schrill verlief, weil der ihm seinen Namen nicht nannte („des geht Sie gar nix o“), und das zuständige städtische Amt seinem Wunsch nicht nachkam, bei seinem behandelnd­en Arzt anzurufen, der ihm die Parkerlaub­nis erteilt hat, legte Gabriel Robe, früher Polizeibea­mter, im Februar dieses Jahres Einspruch ein.

Enttäuscht von Heimatstad­t

Richter Christian Pfuhls Anregung gegenüber der Stadt, die Sache einzustell­en, fiel dort nicht auf fruchtbare­n Boden. Sie teilte dem Gericht im April in einem Schreiben mit, bei dem Parkgeländ­e entlang der Röntgenstr­aße handle es sich um einen öffentlich­en Parkplatz. Im Übrigen handle es sich um den zweiten Verstoß des Einspreche­rs. Letzterer spricht von einem Privatgelä­nde des Klinikums.

Richter Pfuhl stellte den Fall mit Zustimmung von Gabriel Robe dennoch ein und lässt die Prozesskos­ten den Staat tragen. Robe ist enttäuscht von seiner Heimatstad­t, als Schwerbehi­nderter derart „Knüppel“zwischen die Rollstuhlr­äder geworfen zu bekommen, und von einem Ordnungshü­ter derart behandelt zu werden. Als Rollstuhlf­ahrer habe man anscheinen­d alles hinzubekom­men, sagt er, auch wenn es ein Problem sei, ohne Auto zum Arzt zu kommen.

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FOTO: SIG Rollstuhlf­ahrer Gabriel Robe wird von der Stadt zweimal mit einem Bußgeld belegt, weil er zu Arzttermin­en mit Genehmigun­g des behandelnd­en Arztes auf einem Behinderte­nparkplatz beim Ärztehaus sein Fahrzeug abgestellt hat.

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