Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Jugendlich­e stehlen Fahrräder und landen vor Gericht

Gruppe muss sich wegen Bandendieb­stahls vor Jugendschö­ffengerich­t in Lindau verantwort­en

- Von Helena Golz

LINDAU - Die Gruppe findet kaum genügend Platz auf der Anklageban­k. Fünf jugendlich­e Angeklagte – plus ihre zwei Verteidige­r – drängen sich auf ihren Stühlen vor dem Jugendschö­ffengerich­t am Amtsgerich­t Lindau. Die Staatsanwa­ltschaft hat sie wegen schweren Bandendieb­stahls angeklagt. Sie sollen mehrere Fahrräder geklaut haben. Am Ende stellen sich die Taten jedoch als nicht so gravierend heraus. Die Angeklagte­n kommen mit Freizeitar­rest und auferlegte­n Arbeitsstu­nden davon.

Die umfangreic­he Anklage: Im August vergangene­n Jahres sollen die fünf Jugendlich­en im Alter von 15 bis 18 Jahren acht Fahrräder in der Umgebung von Lindau und Bregenz gestohlen haben. Darunter seien Räder mit einem Wert bis zu 1000 Euro gewesen. An zwei Tagen sei die Gruppe immer wieder mit einer Zange losgezogen und hätte nach wertigen Rädern Ausschau gehalten und diese mitgenomme­n. Einmal sollen sie dabei sogar zwei Fahrräder direkt vom Träger eines Wohnmobils geklaut haben, während die Besitzer darin schliefen. Die Räder sollen sie anschließe­nd im Schreberga­rten der Eltern eines Angeklagte­n versteckt haben. Am zweiten Tag seien sie dann aber von der Polizei erwischt worden.

Die Jugendlich­en räumen die Taten Stück für Stück ein. Richterin Brigitte Grenzstein hakt immer wieder mit Strenge nach. „Es war eigentlich was relativ Spontanes“, sagt einer der Jugendlich­en, „wir sind einfach losgelaufe­n.“„Und da hattet ihr plötzlich die Idee, Räder mitzunehme­n?“, fragt die Richterin. „Ja, das war eine dumme Idee“, sagt einer der Angeklagte­n – vom Prozess sichtlich beeindruck­t. „Das kann man wohl so sagen“, meint die Richterin.

Jugendlich­e gingen ohne Plan vor

Es stellt sich heraus, dass die Jugendlich­en ohne konkreten Plan vorgingen und nicht vorhatten, die Räder zu verkaufen. Das Schöffenge­richt lässt deshalb vom Vorwurf einer gewerblich­en Bandentäti­gkeit ab, sodass noch „Diebstahl“verhandelt wird. Da die Angeklagte­n die Taten einräumen, geht es vor allem darum, wie die Strafe ausfällt. Einer der Angeklagte­n ist bereits wegen Körperverl­etzung vorbestraf­t Für ihn verlangt der Staatsanwa­lt eine einjährige Bewährungs­strafe, für die anderen Freizeitar­rest und abzuleiste­nde Arbeitsstu­nden nach Jugendstra­frecht.

„Erhebliche kriminelle Energie an den Tag gelegt“

Dem schließt sich das Gericht in der Urteilsver­kündung teilweise an. Alle Jugendlich­en müssen in den Freizeitar­rest und Arbeitsstu­nden ableisten. „Ihr habt da schon eine erhebliche kriminelle Energie an den Tag gelegt“, begründet Richterin Brigitte Grenzstein. Von einer Bewährungs­strafe für den vorbestraf­ten Angeklagte­n sieht das Gericht allerdings ab, da bei ihm momentan nicht von weiteren Straftaten auszugehen sei.

Zum Schluss mahnt die Lindauer Richterin alle fünf Angeklagte­n: „Wer sich aber nicht an die Auflagen hält, den sehe ich hier vor Gericht wieder.“

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FOTO: REINHOLD KÖFER Mit der Hohentwiel auf der Höhe von Wasserburg durch einen Schauer.

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