Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Jugendliche stehlen Fahrräder und landen vor Gericht
Gruppe muss sich wegen Bandendiebstahls vor Jugendschöffengericht in Lindau verantworten
LINDAU - Die Gruppe findet kaum genügend Platz auf der Anklagebank. Fünf jugendliche Angeklagte – plus ihre zwei Verteidiger – drängen sich auf ihren Stühlen vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Lindau. Die Staatsanwaltschaft hat sie wegen schweren Bandendiebstahls angeklagt. Sie sollen mehrere Fahrräder geklaut haben. Am Ende stellen sich die Taten jedoch als nicht so gravierend heraus. Die Angeklagten kommen mit Freizeitarrest und auferlegten Arbeitsstunden davon.
Die umfangreiche Anklage: Im August vergangenen Jahres sollen die fünf Jugendlichen im Alter von 15 bis 18 Jahren acht Fahrräder in der Umgebung von Lindau und Bregenz gestohlen haben. Darunter seien Räder mit einem Wert bis zu 1000 Euro gewesen. An zwei Tagen sei die Gruppe immer wieder mit einer Zange losgezogen und hätte nach wertigen Rädern Ausschau gehalten und diese mitgenommen. Einmal sollen sie dabei sogar zwei Fahrräder direkt vom Träger eines Wohnmobils geklaut haben, während die Besitzer darin schliefen. Die Räder sollen sie anschließend im Schrebergarten der Eltern eines Angeklagten versteckt haben. Am zweiten Tag seien sie dann aber von der Polizei erwischt worden.
Die Jugendlichen räumen die Taten Stück für Stück ein. Richterin Brigitte Grenzstein hakt immer wieder mit Strenge nach. „Es war eigentlich was relativ Spontanes“, sagt einer der Jugendlichen, „wir sind einfach losgelaufen.“„Und da hattet ihr plötzlich die Idee, Räder mitzunehmen?“, fragt die Richterin. „Ja, das war eine dumme Idee“, sagt einer der Angeklagten – vom Prozess sichtlich beeindruckt. „Das kann man wohl so sagen“, meint die Richterin.
Jugendliche gingen ohne Plan vor
Es stellt sich heraus, dass die Jugendlichen ohne konkreten Plan vorgingen und nicht vorhatten, die Räder zu verkaufen. Das Schöffengericht lässt deshalb vom Vorwurf einer gewerblichen Bandentätigkeit ab, sodass noch „Diebstahl“verhandelt wird. Da die Angeklagten die Taten einräumen, geht es vor allem darum, wie die Strafe ausfällt. Einer der Angeklagten ist bereits wegen Körperverletzung vorbestraft Für ihn verlangt der Staatsanwalt eine einjährige Bewährungsstrafe, für die anderen Freizeitarrest und abzuleistende Arbeitsstunden nach Jugendstrafrecht.
„Erhebliche kriminelle Energie an den Tag gelegt“
Dem schließt sich das Gericht in der Urteilsverkündung teilweise an. Alle Jugendlichen müssen in den Freizeitarrest und Arbeitsstunden ableisten. „Ihr habt da schon eine erhebliche kriminelle Energie an den Tag gelegt“, begründet Richterin Brigitte Grenzstein. Von einer Bewährungsstrafe für den vorbestraften Angeklagten sieht das Gericht allerdings ab, da bei ihm momentan nicht von weiteren Straftaten auszugehen sei.
Zum Schluss mahnt die Lindauer Richterin alle fünf Angeklagten: „Wer sich aber nicht an die Auflagen hält, den sehe ich hier vor Gericht wieder.“