Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Fitnessstudio akzeptiert Kündigung nicht
WEINGARTEN (oli) - Seit Sommer des vergangenen Jahres streitet sich der 63-jährige Wolfgang Kappler mit einem Weingartener Fitnessstudio um eine Vertragsauflösung. Doch trotz dreier ärztlicher Atteste sei die außerordentliche Kündigung nicht gültig, heißt es vonseiten des Fitnessstudios.
Daher droht Kappler nun öffentlich mit einer „negativen Feststellungsklage“. Das wiederum wertet Inhaber Holger Schad als rufschädigend und Verleumdung. Es droht also eine wahre Schlammschlacht, die wahrscheinlich vor Gericht landet. Und das wegen 459,89 Euro – zuzüglich Zinsen. Denn genau das ist die Summe, die das Studio von Kappler fordert und sich aus den monatlichen Beiträgen bis einschließlich Juni 2018 ergibt. Denn für die Verantwortlichen des Fitnessstudios reichen die drei Atteste von zwei Ärzten nicht aus. Aus ihnen sei nicht herauszulesen, dass es sich um eine „generelle und dauerhafte Sportunfähigkeit“handele, heißt es vonseiten der Mitgliederverwaltung, die sich in der Abwicklung um die Kündigung kümmert.
Kappler habe seine Mitgliedschaft Anfang Juli 2017 außerordentlich gekündigt, weil sein Rücken nicht mehr mitmachte. Darüber hinaus widerrief er das erteilte Lastschriftmandat und legte ein entsprechendes Attest bei. Doch genau an diesem scheiden sich die Geister. Während Kappler es vollkommen ausreichend befindet, meint der Eigentümer: „Wenn das erste Attest gepasst hätte, hätte er keine zwei weiteren gebraucht.“Doch genau das forderte die Mitgliederverwaltung und bekam das zweite Attest, laut Kappler, Ende Juli 2017. Allerdings gab sich die Mitgliederverwaltung damit immer noch nicht zufrieden: „Aus dem eingereichten Attest geht leider nicht hervor, wie lange genau Sie nicht in der Lage sein werden zu trainieren.“Daher bestätige man die Kündigung vertragsgemäß zum 30. Juni 2018. Und auch als Kappler Anfang November ein drittes Attest vorlegte, akzeptierte die Mitgliederverwaltung die außerordentliche Kündigung nicht. Also drohte Kappler mit einem Anwalt und der negativen Feststellungsklage. Als Reaktion darauf übergab das Studio den Fall einem Inkasso-Unternehmen. Doch davon ließ sich Kappler nicht einschüchtern und übergab den Fall seinem Anwalt. Der wiederum forderte im Gegenzug 83,54 Euro. Daraufhin meldete sich das Inkassobüro, lehnte die Forderung ab und forderte im Gegenzug die Zahlung von 459,89 Euro: „Ein Attest, welches eine außerordentliche Kündigung berechtigt, liegt uns nicht vor. Wir bitten daher um entsprechenden Nachweis.“