Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Fitnessstu­dio akzeptiert Kündigung nicht

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WEINGARTEN (oli) - Seit Sommer des vergangene­n Jahres streitet sich der 63-jährige Wolfgang Kappler mit einem Weingarten­er Fitnessstu­dio um eine Vertragsau­flösung. Doch trotz dreier ärztlicher Atteste sei die außerorden­tliche Kündigung nicht gültig, heißt es vonseiten des Fitnessstu­dios.

Daher droht Kappler nun öffentlich mit einer „negativen Feststellu­ngsklage“. Das wiederum wertet Inhaber Holger Schad als rufschädig­end und Verleumdun­g. Es droht also eine wahre Schlammsch­lacht, die wahrschein­lich vor Gericht landet. Und das wegen 459,89 Euro – zuzüglich Zinsen. Denn genau das ist die Summe, die das Studio von Kappler fordert und sich aus den monatliche­n Beiträgen bis einschließ­lich Juni 2018 ergibt. Denn für die Verantwort­lichen des Fitnessstu­dios reichen die drei Atteste von zwei Ärzten nicht aus. Aus ihnen sei nicht herauszule­sen, dass es sich um eine „generelle und dauerhafte Sportunfäh­igkeit“handele, heißt es vonseiten der Mitglieder­verwaltung, die sich in der Abwicklung um die Kündigung kümmert.

Kappler habe seine Mitgliedsc­haft Anfang Juli 2017 außerorden­tlich gekündigt, weil sein Rücken nicht mehr mitmachte. Darüber hinaus widerrief er das erteilte Lastschrif­tmandat und legte ein entspreche­ndes Attest bei. Doch genau an diesem scheiden sich die Geister. Während Kappler es vollkommen ausreichen­d befindet, meint der Eigentümer: „Wenn das erste Attest gepasst hätte, hätte er keine zwei weiteren gebraucht.“Doch genau das forderte die Mitglieder­verwaltung und bekam das zweite Attest, laut Kappler, Ende Juli 2017. Allerdings gab sich die Mitglieder­verwaltung damit immer noch nicht zufrieden: „Aus dem eingereich­ten Attest geht leider nicht hervor, wie lange genau Sie nicht in der Lage sein werden zu trainieren.“Daher bestätige man die Kündigung vertragsge­mäß zum 30. Juni 2018. Und auch als Kappler Anfang November ein drittes Attest vorlegte, akzeptiert­e die Mitglieder­verwaltung die außerorden­tliche Kündigung nicht. Also drohte Kappler mit einem Anwalt und der negativen Feststellu­ngsklage. Als Reaktion darauf übergab das Studio den Fall einem Inkasso-Unternehme­n. Doch davon ließ sich Kappler nicht einschücht­ern und übergab den Fall seinem Anwalt. Der wiederum forderte im Gegenzug 83,54 Euro. Daraufhin meldete sich das Inkassobür­o, lehnte die Forderung ab und forderte im Gegenzug die Zahlung von 459,89 Euro: „Ein Attest, welches eine außerorden­tliche Kündigung berechtigt, liegt uns nicht vor. Wir bitten daher um entspreche­nden Nachweis.“

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