Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Angeklagter soll Drogen in Waschmaschine versteckt haben
Asylbewerber steht wegen unerlaubtem Handel mit Betäubungsmitteln in 15 Fällen vor dem Amtsgericht – Fortsetzung und Urteil am 19. Juni
TETTNANG (bb) - Amphetamine, Kokain, Marihuana: Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in 15 Fällen lautet unter anderem die Anklage gegen einen jungen Asylbewerber, der sich seit Dienstag vor dem Amtsgericht Tettnang verantworten muss. Die Fortsetzung der Verhandlung und das Urteil sind am Dienstag, 19. Juni, geplant.
Der 25-Jährige soll im vergangenen Jahr an verschiedenen Orten im Häfler Stadtgebiet – so am Bahnhof, in der ehemaligen Asylbewerberunterkunft im Fallenbrunnen und im Mariaweg – immer wieder mit Drogen gehandelt haben. Teilweise räumte der Angeklagte die Taten ein, allerdings bestritt er in der mehrstündigen Verhandlung am Dienstag, mit den Betäubungsmitteln Handel betrieben zu haben: „Ich hab gesagt, dass ich kein Verkäufer bin.“Das Marihuana will er teilweise für sich besorgt haben, mit anderen Drogen will er nichts zu tun gehabt haben.
Den Schwerpunkt bildete am Dienstag ein Vorfall im Oktober vergangenen Jahres. Bei diesem sollen zwei Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes während ihres Kontrollgangs durch die – inzwischen aufgelöste – Asylbewerberunterkunft im Fallenbrunnen den Angeklagten beobachtet haben, wie er kleine, in einem blauen Müllsack abgepackte Päckchen in einem Stromverteilerkasten versteckte. Insgesamt 20 Päckchen mit mindestens jeweils einem Gramm Marihuana seien schließlich in dem Kasten gefunden worden, wie der zuständige Polizeihauptkommissar vor Gericht schilderte. Der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes ließ bei der Befragung im Zeugenstuhl keinen Zweifel daran, dass er und sein Kollege den Angeklagten trotz einiger Entfernung eindeutig erkannt hätten: „An den Klamotten – zu 100 Prozent“, sagte der Zeuge auf Nachfrage von Richter Max Märkle.
Seltsamer Geruch in Waschküche
Kurze Zeit später sei den SecurityMitarbeitern auf ihrem Kontrollgang ein seltsamer Geruch in der Waschküche der Asylbewerberunterkunft aufgefallen. „Durch den Vorfall mit dem Verteilerkasten waren wir natürlich sensibilisiert und haben genauer nachgeschaut“, so der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes. In der Waschmaschine seien dann rund 30 Päckchen, ebenfalls alle mit rund je einem Gramm Marihuana gefüllt, entdeckt worden. „Wir können das aber nicht genau zuordnen, weil wir niemanden gesehen haben“, so der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes weiter. Entlastend fiel dagegen die Zimmerdurchsuchung des Angeklagten aus – hier seien „keine dealertypischen“Utensilien gefunden, so der Polizeihauptkommissar.
Während der Angeklagte zu Beginn der Verhandlung über seinen Dolmetscher angegeben hatte, am 7. Juli 1993 geboren zu sein, fiel ihm unter dem Punkt „persönliche Verhältnisse“ein, dass sein Geburtsdatum der 1. Januar 1993 sei. In Gambia, seinem Heimatland, habe er zunächst vier Jahre lang die Schule besucht, dann mit zwölf Jahren begonnen, im Geschäft seines Vaters mitzuarbeiten und schließlich auf den Feldern im Dorf mitgeholfen. Aus „familiären Gründen“sei er 2014 über Senegal, Mali, Niger, Libyen und das Mittelmeer nach Italien geflohen. Seit August 2015 lebe er nun in Deutschland, seit Dezember 2016 in Friedrichshafen. Seitdem habe er einen Deutschkurs sowie ein Firmenpraktikum besucht und für drei Monate in der Gastronomie gearbeitet. „Ich habe schon in Gambia Marihuana geraucht“, räumte der junge Mann ein – allerdings keine anderen Drogen genommen. Weil das Geld vom Landratsamt nicht ausgereicht habe, sei er regelmäßig in Spielotheken und Wettbüros gegangen - je nach finanzieller Situation. „Das ist ein waghalsiger Plan, aber nun gut“, so Richter Märkle. In der Untersuchungshaft besucht der Angeklagte derzeit einen Deutschkurs und arbeitet in der Verpackungsmontage.