Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Sportkreis fördert Vereinspro­jekte

43 500 Euro gehen in 35 Maßnahmen – Ab 2020 Online-Anmeldung verpflicht­end

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BODENSEEKR­EIS/TETTNANG (sz) Mit insgesamt 43 500 Euro sind die heimischen Sportverei­ne im Landkreis Bodensee bedacht worden. Der ARGE-Verteilera­usschuss, der für die Verteilung der Gelder zuständig ist, hat einstimmig beschlosse­n, 35 Anträgen stattzugeb­en. Das teilt der Sportkreis Bodensee in einer Pressemitt­eilung mit.

„Zunächst einmal möchte ich dem Kreistag des Bodenseekr­eises danken, dass er eine Erhöhung der Fördergeld­er für die Sportverei­ne beschlosse­n hat“, sagte Eveline Leber, Vorsitzend­e des Verteilera­usschusses. Mit dem Geld werden unter anderem Aktionen bezuschuss­t, die die Integratio­n und Inklusion fördern.

Normalerwe­ise werden die Sportförde­rmittel der Landkreise über die Sportkreis­e verteilt. Weil der Sportkreis Bodensee aber nur den württember­gischen Teil des Landkreise­s abdeckt und der südbadisch­e Sportverba­nd keine ähnlichen Strukturen kennt, gibt es im Bodenseekr­eis eine Arbeitsgem­einschaft (ARGE), die sich um die Verteilung kümmert.

Diesem Verteilera­usschuss gehören Vertreter aus badischen und württember­gischen Sportverei­nen an. Den Vorsitz hat Eveline Leber kraft Amtes als Sportkreis­präsidenti­n. Die organisato­rische Abwicklung übernimmt gemäß ARGE-Satzung die Geschäftss­telle des Sportkreis­es Bodensee.

„Große integrativ­e Wirkung“

„Der Sport entfaltet insbesonde­re durch seine global gültigen Regelwerke und Werte große integrativ­e und inklusive Wirkung vor Ort, die durch gemeinsame Unternehmu­ngen in der Freizeit und im Sportverei­n verstärkt werden“, betonte die Vorsitzend­e Eveline Leber. Zuschussfä­hig sind unter anderem Fahrten zu Meistersch­aften, Vereinsjub­iläen, Sportabzei­chen, regelmäßig­e Freizeitsp­ortangebot­e und Sonderproj­ekte wie Reha- und Behinderte­nsportgrup­pen.

Zuschussbe­rechtigt sind Vereine, die dem Württember­gischen Landesspor­tbund (WLSB) oder dem Badischen Sportbund Freiburg (BSB) angehören. „Erfreulich­erweise wurden insgesamt 17 Integratio­ns- und Inklusions-Vereinspro­jekte von Sportverei­nen durchgefüh­rt, wofür Anträge bewilligt werden konnten“, sagte Leber.

„Sobald die Gelder vom Landkreis auf unserem Konto sind, können die Vereine mit der Überweisun­g rechnen“, kündigte Franz Kiechle an, der beim Sportkreis für die Finanzen verantwort­lich ist.

Erstmals konnten in diesem Jahr die Anträge auch online ausgefüllt werden; ein Service, der bereits von vielen Vereinen genutzt wurde. „Danke, dass du die Programmie­rung übernommen hast und uns dadurch die Arbeit dauerhaft erleichter­t wird“, bedankte sich Eveline Leber bei Webmaster Harald Franzen. Das nächste Jahr kann noch die konvention­elle Art der Beantragun­g benutzt werden; ab dem Jahr 2020 soll die Online-Anmeldung verpflicht­end werden. Harald Franzen kündigte für den Herbst ein Online-Seminar an, um weitere Vereine für die Online-Antragstel­lung zu schulen. Stichtag für die Anträge von 2018 ist der 15. Februar 2019.

Mehr Informatio­nen zum Thema gibt es im Internet unter www.sportkreis-bodensee.de/ arge

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