Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Rapp geht ohne Handicap in zweite Amtszeit
Ravensburgs OB startet mit allen Rechten und Pflichten – Klage von Fridi Miller läuft
RAVENSBURG - Kandidatin Fridi Miller hat wie angekündigt gegen das Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl in Ravensburg geklagt. Daniel Rapp geht aber trotz des noch laufenden Verfahrens nächste Woche Donnerstag als geschäftsführender OB mit allen Rechten und Pflichten in seine zweite Amtszeit. Die Stadt hofft nun auf ein schnelles Verfahren – das gilt auch für andere Kommunen im Land, die sich derzeit mit Millers Klagen auseinandersetzen müssen.
Wie berichtet, hatte Rapp die Wahl am 11. März mit 92,8 Prozent der Stimmen gewonnen, Dauer-Kandidatin Miller, Familienpflegerin aus Sindelfingen, war auf 5,1 Prozent der Stimmen gekommen. Wegen angeblicher Wahlfälschung hatte Miller, selbst ernannte „Aufdeckungspolitikerin“, Einspruch gegen das Ergebnis eingelegt. Diesen hatte das Regierungspräsidium in Tübingen zurückgewiesen und die Wahl für gültig erklärt. Dagegen klagt Miller nun vor dem Verwaltungsgericht.
Fridi Miller klagt und klagt
Ravensburg ist da in bester Gesellschaft: In Sindelfingen ist OB Bernd Vöhringer ein Jahr nach seiner Wahl immer noch nicht offiziell in seine dritte Amtszeit eingeführt worden, weil Friedhild Miller, die inzwischen bei rund 100 Bürgermeisterwahlen angetreten ist, mit der gleichen Begründung klagt. In ihrer Heimatstadt hatte sie 4,37 Prozent der Stimmen gegen Vöhringer geholt (93,8 Prozent). Miller hat einen 86-seitigen Schriftsatz und sechs UBS-Sticks mit ihrem Einspruch vorgelegt. Gleiches Bild in Ubstadt-Weiher bei Bruchsal: Dort wurde am 6. Mai der amtierende Bürgermeister Tony Löffler bestätigt. Seine Herausforderin Miller hat die Wahl ebenfalls angefochten. Mit diesem Mittel will sie nach eigenem Bekunden landesweit „Verwaltungen lahmlegen“.
„Ich würde mir wünschen, dass es in Ravensburg jetzt ein gründliches und klares Verfahren gibt“, sagte Bürgermeister Simon Blümcke der „Schwäbischen Zeitung“. Und: „Je schneller, desto besser natürlich.“Zunächst war unklar, ob Daniel Rapp bis auf Weiteres nur unter der Bezeichnung „Amtsverweser“firmieren kann. In Sindelfingen war dieser Begriff wohl versehentlich für Oberbürgermeister Vöhringer verwendet worden.
„Amtsverweser“ohne Stimme
Als „Amtsverweser“hätte Rapp kein Stimmrecht im Gemeinderat und in den beschließenden Ausschüssen gehabt. Diese Regelung kommt laut Gemeindeordnung (Paragraph 42, Absatz 5) aber nur dann unter Umständen zum Tragen, wenn es sich nicht um eine Wiederwahl handelt. Sprich: Sind alle Bewerber „neu“, kann der Wahlsieger bei einem Einspruch bis zum Abschluss des Verfahrens als vorläufiger Gemeindeleiter eingesetzt werden, damit die Kommune handlungsfähig bleibt. Gerade erst zum 1. April passiert ist das in Rutesheim im Landkreis Böblingen. Dort fungiert Susanne Widmaier nicht als Bürgermeisterin, sondern nur als „Amtsverweserin“. Auch hier hat ein Mitbewerber die Wahl angefochten.
In Ravensburg muss zumindest die offizielle Feier zur Amtseinführung von Daniel Rapp ausfallen.