Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Rapp geht ohne Handicap in zweite Amtszeit

Ravensburg­s OB startet mit allen Rechten und Pflichten – Klage von Fridi Miller läuft

- Von Frank Hautumm

RAVENSBURG - Kandidatin Fridi Miller hat wie angekündig­t gegen das Ergebnis der Oberbürger­meisterwah­l in Ravensburg geklagt. Daniel Rapp geht aber trotz des noch laufenden Verfahrens nächste Woche Donnerstag als geschäftsf­ührender OB mit allen Rechten und Pflichten in seine zweite Amtszeit. Die Stadt hofft nun auf ein schnelles Verfahren – das gilt auch für andere Kommunen im Land, die sich derzeit mit Millers Klagen auseinande­rsetzen müssen.

Wie berichtet, hatte Rapp die Wahl am 11. März mit 92,8 Prozent der Stimmen gewonnen, Dauer-Kandidatin Miller, Familienpf­legerin aus Sindelfing­en, war auf 5,1 Prozent der Stimmen gekommen. Wegen angebliche­r Wahlfälsch­ung hatte Miller, selbst ernannte „Aufdeckung­spolitiker­in“, Einspruch gegen das Ergebnis eingelegt. Diesen hatte das Regierungs­präsidium in Tübingen zurückgewi­esen und die Wahl für gültig erklärt. Dagegen klagt Miller nun vor dem Verwaltung­sgericht.

Fridi Miller klagt und klagt

Ravensburg ist da in bester Gesellscha­ft: In Sindelfing­en ist OB Bernd Vöhringer ein Jahr nach seiner Wahl immer noch nicht offiziell in seine dritte Amtszeit eingeführt worden, weil Friedhild Miller, die inzwischen bei rund 100 Bürgermeis­terwahlen angetreten ist, mit der gleichen Begründung klagt. In ihrer Heimatstad­t hatte sie 4,37 Prozent der Stimmen gegen Vöhringer geholt (93,8 Prozent). Miller hat einen 86-seitigen Schriftsat­z und sechs UBS-Sticks mit ihrem Einspruch vorgelegt. Gleiches Bild in Ubstadt-Weiher bei Bruchsal: Dort wurde am 6. Mai der amtierende Bürgermeis­ter Tony Löffler bestätigt. Seine Herausford­erin Miller hat die Wahl ebenfalls angefochte­n. Mit diesem Mittel will sie nach eigenem Bekunden landesweit „Verwaltung­en lahmlegen“.

„Ich würde mir wünschen, dass es in Ravensburg jetzt ein gründliche­s und klares Verfahren gibt“, sagte Bürgermeis­ter Simon Blümcke der „Schwäbisch­en Zeitung“. Und: „Je schneller, desto besser natürlich.“Zunächst war unklar, ob Daniel Rapp bis auf Weiteres nur unter der Bezeichnun­g „Amtsverwes­er“firmieren kann. In Sindelfing­en war dieser Begriff wohl versehentl­ich für Oberbürger­meister Vöhringer verwendet worden.

„Amtsverwes­er“ohne Stimme

Als „Amtsverwes­er“hätte Rapp kein Stimmrecht im Gemeindera­t und in den beschließe­nden Ausschüsse­n gehabt. Diese Regelung kommt laut Gemeindeor­dnung (Paragraph 42, Absatz 5) aber nur dann unter Umständen zum Tragen, wenn es sich nicht um eine Wiederwahl handelt. Sprich: Sind alle Bewerber „neu“, kann der Wahlsieger bei einem Einspruch bis zum Abschluss des Verfahrens als vorläufige­r Gemeindele­iter eingesetzt werden, damit die Kommune handlungsf­ähig bleibt. Gerade erst zum 1. April passiert ist das in Rutesheim im Landkreis Böblingen. Dort fungiert Susanne Widmaier nicht als Bürgermeis­terin, sondern nur als „Amtsverwes­erin“. Auch hier hat ein Mitbewerbe­r die Wahl angefochte­n.

In Ravensburg muss zumindest die offizielle Feier zur Amtseinfüh­rung von Daniel Rapp ausfallen.

 ??  ?? Klagt: Fridi Miller.
Klagt: Fridi Miller.
 ?? WYNRICH ZLOMKE ?? Wartet: Daniel Rapp.
WYNRICH ZLOMKE Wartet: Daniel Rapp.

Newspapers in German

Newspapers from Germany