Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Neues Bürgerrecht gewährt Einblick in Verwaltungsdaten
FRIEDRICHSHAFEN (sz) – Der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink kommt am Mittwoch, 13. Juni, ins Graf-Zeppelin-Haus nach Friedrichshafen und spricht zum Thema „Informationsfreiheit – Das neue Grundrecht auf öffentliches Wissen“. Beginn ist um 19 Uhr. Der Vortrag mit anschließender Diskussion gehört zu einer Veranstaltungsreihe, die die Gemeinderatsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu verschiedenen kommunalpolitischen Themen anbietet. Der Eintritt ist frei.
„Nach den Themen Baugemeinschaften und Fußverkehr wollen wir dieses Mal über das Recht auf Einsicht in Verwaltungshandeln informieren“, sagt Stadtrat Gerhard Leiprecht. Seit Januar 2016 erleichtert das Informationsfreiheitsgesetz BadenWürttemberg Bürgern den Zugang zu amtlichen Informationen informationspflichtiger Stellen, schreiben die Grünen. „Mit der Informationsfreiheit lassen sich – kurz gesagt – die Datenschätze unserer Verwaltungen heben“, fasst Stefan Brink, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, das neue Gesetz laut der Pressemitteilung in wenigen Worten zusammen. „Wie können wir uns intensiver und besser informiert an politischen Entscheidungen beteiligen, wir können das Wissen und die Fachkunde unserer Verwaltungen für uns erschließen und nutzen und letztlich auch unsere Verwaltung besser kontrollieren“, so Brink weiter.
Bei der Veranstaltung über das neue Informationsfreiheitsgesetz berichtet Brink wie Bürger, aber auch die Behörden das neue Landesgesetz erfolgreich nutzen können. Als Beispiele für den Informationszugang aufgrund des neuen Gesetzes nennt er Gutachten zu Windenergiestandorten, Angaben zu Bußgeldern bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und Kosten der Wasserver- und -entsorgung einer Gemeinde.
„Ich sehe es als meine Hauptaufgabe an, sowohl den Bürgern als auch den öffentlichen Stellen die notwendige Orientierung in Sachen Informationsfreiheit zu geben“, sagt Brink. Diese Aufgabe sei keine leichte.