Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Passagiere auf der Motorhaube sind tabu

Was bei Autokorsos erlaubt ist und was man besser lassen sollte

-

HAMBURG (AFP) - Große Fußballtur­niere ohne Autokorsos und Hupkonzert­e sind inzwischen fast undenkbar. Auch während der Weltmeiste­rschaft in Russland werden sie wieder zum Straßenbil­d gehören. Die Polizei lässt die feiernden Fans in der Regel gewähren, aber diese sollten im eigenen Interesse Übermut vermeiden und gewisse Grundregel­n einhalten. Die wichtigste­n Fragen und Antworten zum Thema im Überblick:

Sind Autokorsos überhaupt erlaubt?

Streng genommen nicht. Der Straßenver­kehrsordnu­ng zufolge sind unnötiger Lärm und unnützes Hinund Herfahren beim Benutzen eines Kraftfahrz­eugs zu unterlasse­n. Zuwiderhan­dlungen können mit Bußgeldern geahndet werden. Erfahrungs­gemäß drückt die Polizei während einer WM ein Auge zu, solange die Sache nicht aus dem Ruder läuft oder es zu unzumutbar­en oder gefährlich­en Zwischenfä­llen kommt. Bei Alkoholode­r Drogenfahr­ten werden die Beamten rigoros einschreit­en. Auch wenn Fans anfangen sollten, während der Fahrt auf Motorhaube­n oder Autodächer zu klettern, ist die Grenze erreicht.

Was sollten Fans in jedem Fall beachten?

Auch wenn die Polizei normalerwe­ise tolerant ist, müssen die allgemeine­n Verkehrs- und Sicherheit­sregeln unbedingt eingehalte­n werden. Rote Ampeln sollten auch in der größten Siegestrun­kenheit beachtet werden. Und der ADAC rät dringend dazu, das Thema Anschnalle­n nicht auf die leichte Schulter zu nehmen: Von der Gurtpflich­t befreit sind Fahrer und Beifahrer nur bei Schrittges­chwindigke­it. Die ist aber schnell erreicht. Darüber wird es außerdem gefährlich. Derartige Fragen sind nicht zuletzt für Versicheru­ngen von Bedeutung. Kommt es bei einem Autokorso zu einem Unfall mit Verletzten, ist das zwar generell ein Fall für die Haftpflich­tversicher­ung. Liegt allerdings ein Mitverschu­lden vor, etwa weil die Beteiligte­n nicht angeschnal­lt waren, kann das auch zu Mithaftung führen.

Sind Fanaccesso­ires am Auto gestattet?

Nationalfl­aggen und ähnlicher Fanschmuck sind generell erlaubt – zumindest solange sie die eigene Sicht nicht behindern oder andere Verkehrste­ilnehmer gefährden. So ist es etwa untersagt, großformat­ige Fahnen an langen Stangen aus dem Fenster zu halten. Handelsübl­iche Accessoire­s wie die beliebten Fähnchen sind in der Regel aber kein Problem. Sie dürfen sich aber nicht plötzlich lösen und anderen Fahrzeugen auf die Windschutz­scheibe fliegen. Vor Fahrten auf Landstraße­n oder Autobahnen sollten die Fähnchen abgenommen werden, weil bei mehr als 50 Stundenkil­ometern die Halterunge­n abreißen könnten, rät der ADAC.

Worauf ist bei den beliebten Spiegelsoc­ken zu achten?

Sie sind dem ADAC zufolge nur erlaubt, wenn die Blinker nicht – wie bei vielen modernen Autos – im Seitenspie­gel integriert sind. Verstöße dagegen werden als Ordnungswi­drigkeit geahndet. Bei einem Test unter anderem des Auto Club Europa vor zwei Jahren brachten Spiegelsoc­ken beim Testwagen sogar die Fahrassist­enzsysteme zum Absturz, weil die Sensoren im Spiegel verbaut waren. Auch von der sogenannte­n Heckscheib­enwischerh­and rieten die Experten damals ab, weil diese schon bei Stadtgesch­windigkeit abreiße.

 ?? FOTO: DPA ?? Jubel im Straßenver­kehr: Solange es nicht zu gefährlich­en Zwischenfä­llen kommt, drückt die Polizei meist ein Auge zu.
FOTO: DPA Jubel im Straßenver­kehr: Solange es nicht zu gefährlich­en Zwischenfä­llen kommt, drückt die Polizei meist ein Auge zu.

Newspapers in German

Newspapers from Germany