Schwäbische Zeitung (Tettnang)
„Ich habe noch nie in meinem Leben einen Joint geraucht“,
Amtsgericht verurteilt zwei Männer wegen Drogenanbaus und -handels
sagte ein Angeklagter vor dem Tettnanger Amtsgericht, der eine Marihuana-Plantage betrieben haben soll.
NEUKIRCH/TETTNANG - So unterschiedlich die Angeklagten, so unterschiedlich die Urteile: Zwei Männer aus Tettnang und Neukirch haben am Dienstag auf der Anklagebank des Amtsgerichts gesessen, weil sie eine professionelle Marihuana-Plantage angebaut und die Ernte verkauft haben. Während der eine zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt wurde, muss der andere aufgrund von diversen Vorstrafen knapp vier Jahre ins Gefängnis.
„Ich habe noch nie in meinem Leben einen Joint geraucht, ich hatte mit Drogen noch nie etwas zu tun“, beteuerte der Angeklagte aus Neukirch am Dienstag vor Gericht. Bereits bei der Hausdurchsuchung, die die Polizei im Oktober 2016 nach einem Hinweis durchführte, zeigte sich der Mann sehr kooperativ. Er berichtete bei der Vernehmung seinerzeit bereitwillig über die professionelle Einrichtung der MarihuanaPlantage im Nebengebäude, über die elf Ernten, die in dem Zeitraum der Betreibung von zwei Jahren in unterschiedlichen Mengen möglich waren – und über seinen Mittäter, einen ehemaligen Schulfreund.
Rund 20 Jahre hätten sie sich nicht gesehen, bis sie sich durch Zufall wieder begegnet seien. Relativ schnell habe der Schulfreund ihm den Vorschlag mit der Plantage gemacht. Da er selbst Schulden hatte, stimmte er dem Plan zu, stellte die Räumlichkeiten zur Verfügung, zahlte die Stromrechnung und pflegte die Pflanzen. „Hatten Sie denn schon immer einen grünen Daumen?“, wollte der Richter wissen. „Ich wusste nicht, wie das geht – aber er wusste Bescheid. Außerdem habe ich dann viel gelesen.“Während er sich um die Plantage gekümmert habe, hätte sein Freund die getrocknete Ware verkauft – er habe für je ein Gramm sieben Euro bekommen, berichtete der Mann, der sichtlich gehemmt durch die Anwesenheit seines früheren Freundes war.
Die gesamte Verhandlung verfolgte er mit gesenktem Blick, hin und wieder wischte er sich verstohlen Tränen aus den geröteten Augen. Anders dagegen sein ehemaliger Kumpel, der das Geschehen im Gerichtssaal ungefragt kommentierte, lachte oder den Kopf ungläubig schüttelte. Er war gänzlich anderer Meinung und berichtete, als sich die Freunde nach Jahren wiedergetroffen hätten, habe sein Schulfreund ihn gefragt, ob er nicht bei seiner Plantage einsteigen wolle. Das habe er verneint, weil er ausschließlich Kräutermischungen rauche, und sie hätten nie wieder Kontakt miteinander gehabt. Zwei völlig verschiedene VersionenDoch die Auswertung seines Handys ließ Zweifel an dieser Darstellung aufkommen – regelmäßig hatte es Telefonate oder Nachrichtenaustausch gegeben. Die weitere Pflanze, die bei seiner Wohnungsdurchsuchung in Tettnang gefunden wurde, sei durch „Industriesamen“entstanden. „Das war Vogelfutter“, beteuerte er immer wieder. Doch auch hier ergab die Beweisaufnahme ein anderes Bild: Nicht nur, dass die Pflanzen laut Gutachten doch einen THC-Gehalt aufwiesen, auch die Tatsache, dass der Angeklagte gar kein gefiedertes Haustier hat, machte den Richter skeptisch.
Unter anderem aufgrund diverser und teils einschlägiger Vorstrafen auf Bewährung sowie einem fehlenden Geständnis verurteilte ihn Max Märkle zu einem Jahr und fünf Monaten sowie zu zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung. „Sie können sich nicht zurückhalten, sie haben hier heute gezeigt, dass Sie sich nicht an Regeln halten können – und ich kann verstehen, wenn man deshalb ein bisschen Angst vor Ihnen hat“, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung.
Sein Schulfreund dagegen erhielt zwei Jahre auf Bewährung – vor allem aufgrund seiner Kooperation: „Sie haben relativ früh die Karten auf den Tisch gelegt und sich dabei erheblich selbst belastet.“Zudem bringe er eine günstige Sozialprognose mit. Richter Max Märkle betonte aber auch die Professionalität der Plantage und den langen Zeitraum, in der diese betrieben wurde – weshalb „Sie hier nicht sanktionslos rauslaufen sollen“. Beide Angeklagten wurden deshalb zudem zu je 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.