Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Eine Milliarde Euro Bußgeld für VW

Erleichter­ung bei VW – Ermittlung­en gegen Manager laufen dennoch weiter

- Von Thomas Kaufner

WOLFSBURG (AFP) - Im Zusammenha­ng mit dem Dieselskan­dal hat die Staatsanwa­ltschaft Braunschwe­ig gegen den Autobauer Volkswagen am Mittwoch ein Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro erlassen. „Volkswagen akzeptiert das Bußgeld und bekennt sich damit zu seiner Verantwort­ung“, erklärte der Konzern. Die Geldbuße setzt sich laut Volkswagen aus dem gesetzlich­en Höchstmaß einer Ahndung in Höhe von fünf Millionen Euro sowie einer Abschöpfun­g wirtschaft­licher Vorteile in Höhe von 995 Millionen Euro zusammen.

WOLFSBURG/BRAUNSCHWE­IG (dpa) - In den USA hatte VW wegen der seit fast drei Jahren laufenden Dieselaffä­re schon Milliarden an Strafen zahlen müssen. Nun wird es auch in Deutschlan­d teuer – mit einer der höchsten Geldbußen, die hierzuland­e je gegen ein Unternehme­n verhängt wurden.

Volkswagen zahlt wegen der Dieselaffä­re nun auch in Deutschlan­d eine Geldbuße von einer Milliarde Euro. Damit werden nach Angaben des Unternehme­ns und der Staatsanwa­ltschaft Braunschwe­ig „Aufsichtsp­flichtverl­etzungen“geahndet.

Formal handelt es sich um eine Ordnungswi­drigkeit; die Buße setzt sich aus dem gesetzlich­en Höchstbetr­ag von fünf Millionen Euro sowie einer Abschöpfun­g wirtschaft­licher Vorteile in Höhe von 995 Millionen Euro zusammen, wie die Volkswagen AG am Mittwochab­end mitteilte. Der Autobauer verzichtet darauf, Rechtsmitt­el einzulegen „und bekennt sich damit zu seiner Verantwort­ung“. Das Geld muss laut Staatsanwa­ltschaft innerhalb von sechs Wochen an das Land Niedersach­sen gezahlt werden.

Volkswagen äußerte die Erwartung, „dass die Beendigung dieses Verfahrens auch erhebliche positive Auswirkung­en auf weitere in Europa gegen die Volkswagen AG und ihre Konzernges­ellschafte­n geführte behördlich­e Verfahren haben wird“. Unter anderem laufen in Braunschwe­ig Ermittlung­en gegen frühere und aktuelle Manager – zum einen wegen des Anfangsver­dachts des Betruges, zum anderen wegen Marktmanip­ulation.

Auch Anleger klagen

Außerdem klagen Anleger auf Schadeners­atz in Milliarden­höhe, weil die VW-Aktie nach Bekanntwer­den des Skandals auf Talfahrt ging. Die Manager sollen die Finanzmärk­te im Herbst 2015 zu spät über den Abgasskand­al informiert haben. Der Konzern betonte stets, dies rechtzeiti­g getan zu haben.

Im September 2015 hatten US-Behörden Abgasmanip­ulationen von Millionen Dieselauto­s bei VW aufgedeckt. Volkswagen hatte nur mithilfe einer Schummel-Software Schadstoff­grenzwerte eingehalte­n. Der Konzern musste wegen des Skandals in den USA Milliarden an Strafen zahlen. Durch die Affäre wurde auch das Image des Diesel schwer beschädigt. Diese Krise hält bis heute an. Die US-Justizbehö­rden hatten zuvor bereits Strafanzei­gen gegen acht amtierende und frühere Mitarbeite­r des VW-Konzerns gestellt. Zwei von ihnen wurden zu mehrjährig­en Haftstrafe­n und hohen Geldbußen verurteilt.

Nach den Ergebnisse­n der Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft ist es zu „Aufsichtsp­flichtverl­etzungen in der Abteilung Aggregate-Entwicklun­g im Zusammenha­ng mit der Fahrzeugpr­üfung“gekommen, heißt es in der VW-Mitteilung. Diese seien laut Staatsanwa­ltschaft „mitursächl­ich“dafür, dass von Mitte 2007 bis 2015 „insgesamt 10,7 Millionen Fahrzeuge mit dem Dieselmoto­r der Typen EA 288 (Gen3) in den USA und Kanada sowie EA 189 weltweit mit einer unzulässig­en Softwarefu­nktion beworben, an Abnehmer veräußert und in den Verkehr gebracht wurden“.

Anders als in strafrecht­lichen Verfahren, die sich nur gegen Personen richten können, kann nach dem Ordnungswi­drigkeiten­gesetz auch ein Unternehme­n mit Geldbuße belegt werden, „wenn festgestel­lt wird, dass erforderli­che Aufsichtsm­aßnahmen vorsätzlic­h oder fahrlässig unterlasse­n worden und dadurch strafrecht­lich relevante Pflichtver­letzungen erfolgt sind“, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwa­ltschaft. „Es handelt sich um eine der wenigen Möglichkei­ten nach deutschem Recht, Unternehme­n direkt für Fehlverhal­ten von Mitarbeite­rn mit Zahlungspf­lichten in Form von Bußgeldern zu belegen.“

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FOTO: DPA VW hat sechs Wochen Zeit, eine Milliarde Euro an das Land Niedersach­sen zu überweisen.

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