Schwäbische Zeitung (Tettnang)

In Gully geworfener Kies sorgt für Wasserschä­den

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ACHBERG (sz) - Vermeintli­ch kleine Ursache, vergleichs­weise große Wirkung: Weil zwischen der Achberghal­le und dem Musikprobe­nraum ein Dachgully verstopft war, hat es am Achberger Kindergart­en Nässeschäd­en gegeben, deren Reparatur voraussich­tlich mehrere Tausend Euro kosten wird. Dies berichtet Bürgermeis­ter Johannes Aschauer im aktuellen Amtsblatt der Gemeinde.

Demnach war am 13. Juni über das Flachdach eine erhebliche Menge Regenwasse­r in den Kindergart­en eingedrung­en. Dies sei möglich gewesen, weil sich – durch den verstopfte­n Gully – Wasser bis auf das Dach des Gebäudes gestaut habe und unter die Folie in die Baukonstru­ktion eingedrung­en sei. Bei der Reinigung des Gullys wurde nach Schilderun­g Aschauers festgestel­lt, dass dessen Ablaufrohr in 2,70 Metern Tiefe und damit auf Niveau des Kindergart­ens mit Kies gefüllt war.

An anderer Stelle sei das Rohr deswegen sogar gebrochen. „Deswegen ist die Bodenplatt­e des Kindergart­ens ebenfalls mit Wasser durchnässt und das Wasser zieht in die sich zwischenze­itlich braun verfärbend­en Wände der WC-Anlage des Musikverei­ns hinauf“, schreibt der Rathausche­f. Dieser geht davon aus, dass sich der Schaden im Laufe mehrerer Jahre aufgebaut hat, ehe der Kies verschlamm­te und das Wasser nicht mehr durchsicke­rn konnte. Offen sei derzeit noch, wie der Schaden repariert werden kann.

Aschauer hat allerdings eine Vermutung, wie der Schaden verursacht wurde: nämlich durch „Personen, die über den Fluchtbalk­on der Schulräume an der Achberghal­le auf das Flachdach gelangt sind, Kies aus der Dachabdeck­ung in den Gully geworfen haben, nachdem sie die Abdeckung des Gullys entfernt haben“. Hierbei hat er generell Kinder und Jugendlich­e im Verdacht, weil einige in den vergangene­n Jahren auf den Dächern gesehen worden seien.

„Der Gemeindeve­rwaltung ist klar, dass die Verursache­r sehr wahrschein­lich nicht mehr ermittelt und belangt werden können“, so Aschauer. Allerdings appelliert er an die Eltern, „das Freizeitve­rhalten ihrer Kinder zu verfolgen“und solche Folgen durch Aufklärung zu verhindern.

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