Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Kuko Weingarten wird erneut zum AfD-Treffpunkt

Landtagsfr­aktion mit Veranstalt­ung – Neuer Passus in Mietbeding­ungen – Polizei rechnet mit einer Gegendemo

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WEINGARTEN (olli) - Das Weingarten­er Kultur- und Kongressze­ntrum Oberschwab­en (Kuko) bleibt der AfD-Veranstalt­ungsort Nummer Eins. So wird die Landtagsfr­aktion dort am Montag, 16. Juli, einen Bürgerdial­og zum Thema „Digitalisi­erung, Innere Sicherheit und Migration“anbieten. Brisant ist das Thema, weil der Ravensburg­er Kreisverba­nd der AfD in der Vergangenh­eit Probleme hatte, Räumlichke­iten für seine Treffen zu finden. Viele Gasthäuser in der Region wollen die Partei nicht mehr beherberge­n. Doch während die Wirte das rechtlich dürfen, ist die Stadt Weingarten verpflicht­et, öffentlich­e Gebäude wie das Kuko an politische Parteien zu vermieten. Allerdings hat der Gemeindera­t im Herbst vergangene­n Jahres extra einen Passus in die Mietbeding­ungen des Kukos einfügen lassen, der den Mieter dazu verpflicht­et, dass Veranstalt­ungen von politische­n Parteien öffentlich stattfinde­n und auch für die Presse zugänglich sein müssen.

„Eine Vermietung des Welfensaal­es, des Staufersaa­les oder des Raumes Alamannen an politische Parteien im Sinne des § 2 Parteienge­setz oder an Wählervere­inigungen erfolgt nur, wenn sich diese verpflicht­en, der Öffentlich­keit inklusive der Presse und der Medien freien Zugang zu ihrer Veranstalt­ung zu gewähren“, heißt es darin. Zudem wurde festgelegt, was bei Missachtun­g dieser Regelung passieren wird: „Bei Zuwiderhan­dlungen können diese von aktuellen und künftigen Hallennutz­ungen ausgeschlo­ssen werden. Zudem wird eine Konvention­alstrafe in Höhe der doppelten Saalmiete fällig.“

Ferner betont die Stadtverwa­ltung auf Nachfrage, dass die AfD dem Parteienpr­ivileg und dem Gleichheit­sgrundsatz des Grundgeset­zes unterliege. Als öffentlich­e Hand müsse man an alle Parteien vermieten, die nicht vom Bundesverf­assungsger­icht verboten seien. Damit hat die AfD einen Rechtsansp­ruch auf Zugang zum Kuko wie alle anderen Parteien auch. Kurzum: Selbst wenn die Stadt Weingarten wollte, könnte sie der AfD eine Anmietung nicht untersagen. Dass die AfD in der Region überhaupt auf städtische Hallen zurückgrei­fen muss, hat eine lange Vorgeschic­hte. Denn als der Kreisverba­nd im Juli vergangene­n Jahres eine Veranstalt­ung im Gasthof Rössle in Weingarten realisiert­e, verliehen rund 30 Demonstran­ten ihrem Unmut darüber Ausdruck. Während die Demo während der Veranstalt­ung reibungslo­s über die Bühne ging, war der Gasthof in der Nacht zuvor mit Anti-AfDSprüche­n beschmiert worden. Als Folge war die Polizei bei der Veranstalt­ung durchgängi­g vor Ort. So viel Unruhe und Diskussion­en wollte der Rössle-Wirt künftig nicht mehr haben, weswegen er seitdem nicht mehr an die AfD vermietet. Diesem Weg folgten zahlreiche Gaststätte­n in Ravensburg und Weingarten. Daher kommen für die AfD mittlerwei­le praktisch nur noch öffentlich­e Gebäude infrage, weswegen das Kuko bereits im vergangene­n Jahr zweimal ausgewählt wurde.

Der Ravensburg­er Schwörsaal komme aufgrund der schlechten Parkmöglic­hkeiten – die Marienplat­ztiefgarag­e wird derzeit noch saniert – aktuell nicht infrage, sagte Rosmarie Neher aus dem Team des Landtagsab­geordneten Daniel Rottmann. Er gehört neben den beiden Landtagsab­geordneten Klaus Dürr und Lars Berg zu den Rednern bei der kommenden Veranstalt­ung. Aktuell rechne man mit etwa 100 Teilnehmer­n. Allerdings wolle man die Veranstalt­ung, die laut Partei um 19 Uhr beginnt, bei der Stadt aber für 18 Uhr angemeldet ist, auch noch öffentlich bewerben, erklärte Neher. Daher rechnet sie auch mit Protesten, „aber ich gehe davon aus, dass das im Rahmen bleibt“.

Das sieht auch die Weingarten­er Polizei ähnlich. Man stehe bereits in Kontakt und werde sich bis zur Veranstalt­ung auch noch einmal austausche­n, sagte Weingarten­s Revierleit­er Nicolas Riether auf Nachfrage. „Wir sind auf jeden Fall da und werden uns zeigen“, sagte er. Mit wie vielen Beamten die Polizei vor Ort sein wird, wollte Riether aber nicht kommunizie­ren. Ihm ist vor allem wichtig, dass alles friedlich abläuft und beide Seiten ihre Grundrecht­e – Stichworte Versammlun­gsfreiheit und Meinungsfr­eiheit – wahrnehmen können.

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