Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Kuko Weingarten wird erneut zum AfD-Treffpunkt
Landtagsfraktion mit Veranstaltung – Neuer Passus in Mietbedingungen – Polizei rechnet mit einer Gegendemo
WEINGARTEN (olli) - Das Weingartener Kultur- und Kongresszentrum Oberschwaben (Kuko) bleibt der AfD-Veranstaltungsort Nummer Eins. So wird die Landtagsfraktion dort am Montag, 16. Juli, einen Bürgerdialog zum Thema „Digitalisierung, Innere Sicherheit und Migration“anbieten. Brisant ist das Thema, weil der Ravensburger Kreisverband der AfD in der Vergangenheit Probleme hatte, Räumlichkeiten für seine Treffen zu finden. Viele Gasthäuser in der Region wollen die Partei nicht mehr beherbergen. Doch während die Wirte das rechtlich dürfen, ist die Stadt Weingarten verpflichtet, öffentliche Gebäude wie das Kuko an politische Parteien zu vermieten. Allerdings hat der Gemeinderat im Herbst vergangenen Jahres extra einen Passus in die Mietbedingungen des Kukos einfügen lassen, der den Mieter dazu verpflichtet, dass Veranstaltungen von politischen Parteien öffentlich stattfinden und auch für die Presse zugänglich sein müssen.
„Eine Vermietung des Welfensaales, des Staufersaales oder des Raumes Alamannen an politische Parteien im Sinne des § 2 Parteiengesetz oder an Wählervereinigungen erfolgt nur, wenn sich diese verpflichten, der Öffentlichkeit inklusive der Presse und der Medien freien Zugang zu ihrer Veranstaltung zu gewähren“, heißt es darin. Zudem wurde festgelegt, was bei Missachtung dieser Regelung passieren wird: „Bei Zuwiderhandlungen können diese von aktuellen und künftigen Hallennutzungen ausgeschlossen werden. Zudem wird eine Konventionalstrafe in Höhe der doppelten Saalmiete fällig.“
Ferner betont die Stadtverwaltung auf Nachfrage, dass die AfD dem Parteienprivileg und dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes unterliege. Als öffentliche Hand müsse man an alle Parteien vermieten, die nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten seien. Damit hat die AfD einen Rechtsanspruch auf Zugang zum Kuko wie alle anderen Parteien auch. Kurzum: Selbst wenn die Stadt Weingarten wollte, könnte sie der AfD eine Anmietung nicht untersagen. Dass die AfD in der Region überhaupt auf städtische Hallen zurückgreifen muss, hat eine lange Vorgeschichte. Denn als der Kreisverband im Juli vergangenen Jahres eine Veranstaltung im Gasthof Rössle in Weingarten realisierte, verliehen rund 30 Demonstranten ihrem Unmut darüber Ausdruck. Während die Demo während der Veranstaltung reibungslos über die Bühne ging, war der Gasthof in der Nacht zuvor mit Anti-AfDSprüchen beschmiert worden. Als Folge war die Polizei bei der Veranstaltung durchgängig vor Ort. So viel Unruhe und Diskussionen wollte der Rössle-Wirt künftig nicht mehr haben, weswegen er seitdem nicht mehr an die AfD vermietet. Diesem Weg folgten zahlreiche Gaststätten in Ravensburg und Weingarten. Daher kommen für die AfD mittlerweile praktisch nur noch öffentliche Gebäude infrage, weswegen das Kuko bereits im vergangenen Jahr zweimal ausgewählt wurde.
Der Ravensburger Schwörsaal komme aufgrund der schlechten Parkmöglichkeiten – die Marienplatztiefgarage wird derzeit noch saniert – aktuell nicht infrage, sagte Rosmarie Neher aus dem Team des Landtagsabgeordneten Daniel Rottmann. Er gehört neben den beiden Landtagsabgeordneten Klaus Dürr und Lars Berg zu den Rednern bei der kommenden Veranstaltung. Aktuell rechne man mit etwa 100 Teilnehmern. Allerdings wolle man die Veranstaltung, die laut Partei um 19 Uhr beginnt, bei der Stadt aber für 18 Uhr angemeldet ist, auch noch öffentlich bewerben, erklärte Neher. Daher rechnet sie auch mit Protesten, „aber ich gehe davon aus, dass das im Rahmen bleibt“.
Das sieht auch die Weingartener Polizei ähnlich. Man stehe bereits in Kontakt und werde sich bis zur Veranstaltung auch noch einmal austauschen, sagte Weingartens Revierleiter Nicolas Riether auf Nachfrage. „Wir sind auf jeden Fall da und werden uns zeigen“, sagte er. Mit wie vielen Beamten die Polizei vor Ort sein wird, wollte Riether aber nicht kommunizieren. Ihm ist vor allem wichtig, dass alles friedlich abläuft und beide Seiten ihre Grundrechte – Stichworte Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit – wahrnehmen können.