Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Seehofers Masterplan Asyl zu Binnengrenzkontrollen
Seit Wochen streiten CDU und CSU erbittert über die Zurückweisung bestimmter Asylsuchender an der Grenze. In München hatte Seehofer den Teilnehmern der internen Sitzung erstmals schriftlich seinen sogenannten Masterplan zur Flüchtlingspolitik vorgelegt. Dies schrieben Sitzungsteilnehmer bei Twitter und veröffentlichten Fotos von dem Papier. Der Plan umfasst nach den bisher öffentlich bekannten Details 63 Punkte, CDUChefin Merkel soll ihn bis auf einen Punkt akzeptieren. Die Deutsche Presse-Agentur dokumentiert nachfolgend die entsprechende Passage aus dem Asyl-Masterplan von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU):
„27. Binnengrenzkontrollen: Durchführung von vorübergehenden Binnengrenzkontrollen nach Schengener Grenzkodex (SGK) im erforderlichen Umfang. Die aktuelle Anordnung gilt für die deutschGrenzübertrittsdokument österreichische Landgrenze bis November 2018.
Im Rahmen durchgeführter Binnengrenzkontrollen erfolgen wie bisher Zurückweisungen, wenn die Einreisevoraussetzungen des SGK nicht erfüllt sind (z.B. fehlendes oder Visum). Inzwischen werden auch Personen zurückgewiesen, gegen die ein Einreise- oder Aufenthaltsverbot für Deutschland besteht, ungeachtet der Frage, ob sie ein Asylgesuch stellen. Dies gilt auch für Personen, die bereits an andere Mitgliedsstaaten überstellt worden sind und versuchen, nach Deutschland zurückzukehren.
Künftig ist auch die Zurückweisung von Schutzsuchenden beabsichtigt, wenn diese in einem anderen EUMitgliedsstaat bereits einen Asylantrag gestellt haben oder dort als Asylsuchende registriert sind.“
Anders als den Teilnehmern der CSU-Krisensitzung in München hat dem CDU-Bundesvorstand der Masterplan am Sonntag nicht vorgelegen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) äußerte in der Runde ihr Bedauern darüber, wie die Nachrichtenagentur AFP aus Teilnehmerkreisen erfuhr. (dpa/AFP)