Schwäbische Zeitung (Tettnang)
„Ich bin davon überzeugt, dass Sie Hunden nichts Böses wollen“
Hundetrainer verstößt gegen Tierschutzgesetz – Amtsgericht verhängt Bußgeld von 4000 Euro
BODENSEEKREIS - Die Urteilsverkündung am Freitag um 20 Uhr zeigt, wie schwierig und umfangreich der Fall gewesen ist: Richter Christian Pfuhl sah es schließlich als erwiesen an, dass ein Hundetrainer aus dem Bodenseekreis in sechs Fällen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat – und verhängte ein Bußgeld von 4000 Euro. Der ursprüngliche Bußgeldbescheid des Landratsamtes hatte zunächst bei 10 000 Euro gelegen, wurde dann auf 5000 Euro reduziert.
Zu Sitzungsbeginn hatte die Situation für den Betroffenen schlechter ausgesehen: Anfang des Jahres hatte der Hundetrainer einen Bußgeldbescheid über 10 000 Euro erhalten, der nach kurzer Zeit auf 5000 Euro reduziert wurde. Ehemalige Mieter des Betroffenen, die bei der Polizei Anzeige erstattet hatten, waren in der anschließenden richterlichen Vernehmung in ihren Aussagen teilweise wieder zurückgerudert, „weil das damals wegen Mietstreitigkeiten alles ein bisschen aufgebauscht wurde“, wie eine der Zeuginnen am Freitag begründete – und der Bescheid reduziert werden musste.
Problemhunde werden resozialisiert
Dennoch hatten sich durch die richterliche Vernehmung insgesamt 14 Fälle von möglichen Verstößen ergeben. „Bestätigt sich heute das, was die Zeugen ausgesagt haben, dann könnte das, was da rauskommt, deutlich höher liegen“, machte Richter Pfuhl dem Betroffenen mit Blick auf rund 20 000 Euro Bußgeld deutlich. Doch der Hundetrainer brauchte kaum eine Sekunde, um zu entscheiden: „Ich mache weiter“– er wehre sich gegen den Vorwurf insgesamt.
Der Vorwurf des Veterinäramtes: Der Hundetrainer soll Tiere über längere Zeit an eine Leine im Keller angebunden, in Boxen gesperrt sowie auf die Schnauze gehauen und mit dem Fuß getreten haben. Als Landratsamt und Polizei zu zwei unankündigten Hausbesuchen gekommen seien, habe beim ersten Mal niemand geöffnet, beim zweiten Mal sei der Mann geflohen.
Der Hundetrainer äußerte sich in der Verhandlung am Freitag ausführlich zu seinen Trainingsmethoden. Er berichtete unter anderem, dass er Problemhunde bei sich aufnehme und diese „resozialisiere“– auf „natürliche Weise“, wie er schilderte. So müssten sich diese wie in der Natur auch in das Rudel einfügen und damit verbundene Regeln befolgen – geschehe dies nicht, würden sie ausgeschlossen.
Verteidiger sieht „Verschwörung“gegen seinen Mandanten
So komme es vor, dass Hunde vorübergehend an Leinen gebunden oder in Boxen gesperrt würden. Nach einer gewissen Zeit würden sie wieder ins Rudel integriert. Körperlich würde er einen Hund nur dann disziplinieren, wenn von diesem Gefahr ausginge. „Mit einem Leckerli kommen Sie bei einem aggressiven Hund nicht weit“, so die Erfahrung des Hundetrainers.
Immer wieder betonte der Mann, dass diese Ausschlüsse „vorübergehend“und nur „von kurzer Dauer“ seien – keineswegs über Tage oder Wochen, wie eine Zeugin behauptete. Während der Verteidiger von einer „Verschwörung“gegen seinen Mandanten – mit einem Großteil der Zeugen hat oder hatte der Betroffene andere Rechtsstreitigkeiten – sprach, blieb der Vertreter des Landratsamts dabei, dass nicht allein der Erfolg des Trainings ausschlaggebend sei, sondern eben seine Methoden. Und diese würden eindeutig gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.
Nach mehr als sieben Stunden und acht angehörten Zeugen wurden von den anfangs 14 Fällen acht eingestellt, weil sich die Zeugen zu ungenau geäußert hatten. „In einem Bußgeldbescheid geht es um die Bestimmtheit – es muss deutlich werden, wer wann was gemacht hat“, erläuterte Richter Pfuhl. Dies könne in den acht nun eingestellten Fällen nicht nachvollzogen werden.
„Arbeit mit Hunden – das ist meine Passion“
In den sechs verbliebenen Fällen darunter Schlagen und Treten eines Hundes, dauerhaftes Halten in einer Box und in Dunkelheit sowie das Anleinen an einer zu kurzen Leine – war Richter Pfuhl davon überzeugt, dass sich diese so zugetragen haben. „Es sind ihre Trainingsmethoden, die teilweise gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Ich bin aber auch davon überzeugt, dass Sie den Hunden nichts Böses wollen.“
Das hatte der Hundetrainer kurz zuvor auch in seinem Schlusswort versichert: „Ich möchte betonen, dass ich die Arbeit mit Hunden lebe, das ist meine Passion.“