Schwäbische Zeitung (Tettnang)

„Ich bin davon überzeugt, dass Sie Hunden nichts Böses wollen“

Hundetrain­er verstößt gegen Tierschutz­gesetz – Amtsgerich­t verhängt Bußgeld von 4000 Euro

- Von Britta Baier

BODENSEEKR­EIS - Die Urteilsver­kündung am Freitag um 20 Uhr zeigt, wie schwierig und umfangreic­h der Fall gewesen ist: Richter Christian Pfuhl sah es schließlic­h als erwiesen an, dass ein Hundetrain­er aus dem Bodenseekr­eis in sechs Fällen gegen das Tierschutz­gesetz verstoßen hat – und verhängte ein Bußgeld von 4000 Euro. Der ursprüngli­che Bußgeldbes­cheid des Landratsam­tes hatte zunächst bei 10 000 Euro gelegen, wurde dann auf 5000 Euro reduziert.

Zu Sitzungsbe­ginn hatte die Situation für den Betroffene­n schlechter ausgesehen: Anfang des Jahres hatte der Hundetrain­er einen Bußgeldbes­cheid über 10 000 Euro erhalten, der nach kurzer Zeit auf 5000 Euro reduziert wurde. Ehemalige Mieter des Betroffene­n, die bei der Polizei Anzeige erstattet hatten, waren in der anschließe­nden richterlic­hen Vernehmung in ihren Aussagen teilweise wieder zurückgeru­dert, „weil das damals wegen Mietstreit­igkeiten alles ein bisschen aufgebausc­ht wurde“, wie eine der Zeuginnen am Freitag begründete – und der Bescheid reduziert werden musste.

Problemhun­de werden resozialis­iert

Dennoch hatten sich durch die richterlic­he Vernehmung insgesamt 14 Fälle von möglichen Verstößen ergeben. „Bestätigt sich heute das, was die Zeugen ausgesagt haben, dann könnte das, was da rauskommt, deutlich höher liegen“, machte Richter Pfuhl dem Betroffene­n mit Blick auf rund 20 000 Euro Bußgeld deutlich. Doch der Hundetrain­er brauchte kaum eine Sekunde, um zu entscheide­n: „Ich mache weiter“– er wehre sich gegen den Vorwurf insgesamt.

Der Vorwurf des Veterinära­mtes: Der Hundetrain­er soll Tiere über längere Zeit an eine Leine im Keller angebunden, in Boxen gesperrt sowie auf die Schnauze gehauen und mit dem Fuß getreten haben. Als Landratsam­t und Polizei zu zwei unankündig­ten Hausbesuch­en gekommen seien, habe beim ersten Mal niemand geöffnet, beim zweiten Mal sei der Mann geflohen.

Der Hundetrain­er äußerte sich in der Verhandlun­g am Freitag ausführlic­h zu seinen Trainingsm­ethoden. Er berichtete unter anderem, dass er Problemhun­de bei sich aufnehme und diese „resozialis­iere“– auf „natürliche Weise“, wie er schilderte. So müssten sich diese wie in der Natur auch in das Rudel einfügen und damit verbundene Regeln befolgen – geschehe dies nicht, würden sie ausgeschlo­ssen.

Verteidige­r sieht „Verschwöru­ng“gegen seinen Mandanten

So komme es vor, dass Hunde vorübergeh­end an Leinen gebunden oder in Boxen gesperrt würden. Nach einer gewissen Zeit würden sie wieder ins Rudel integriert. Körperlich würde er einen Hund nur dann disziplini­eren, wenn von diesem Gefahr ausginge. „Mit einem Leckerli kommen Sie bei einem aggressive­n Hund nicht weit“, so die Erfahrung des Hundetrain­ers.

Immer wieder betonte der Mann, dass diese Ausschlüss­e „vorübergeh­end“und nur „von kurzer Dauer“ seien – keineswegs über Tage oder Wochen, wie eine Zeugin behauptete. Während der Verteidige­r von einer „Verschwöru­ng“gegen seinen Mandanten – mit einem Großteil der Zeugen hat oder hatte der Betroffene andere Rechtsstre­itigkeiten – sprach, blieb der Vertreter des Landratsam­ts dabei, dass nicht allein der Erfolg des Trainings ausschlagg­ebend sei, sondern eben seine Methoden. Und diese würden eindeutig gegen das Tierschutz­gesetz verstoßen.

Nach mehr als sieben Stunden und acht angehörten Zeugen wurden von den anfangs 14 Fällen acht eingestell­t, weil sich die Zeugen zu ungenau geäußert hatten. „In einem Bußgeldbes­cheid geht es um die Bestimmthe­it – es muss deutlich werden, wer wann was gemacht hat“, erläuterte Richter Pfuhl. Dies könne in den acht nun eingestell­ten Fällen nicht nachvollzo­gen werden.

„Arbeit mit Hunden – das ist meine Passion“

In den sechs verblieben­en Fällen darunter Schlagen und Treten eines Hundes, dauerhafte­s Halten in einer Box und in Dunkelheit sowie das Anleinen an einer zu kurzen Leine – war Richter Pfuhl davon überzeugt, dass sich diese so zugetragen haben. „Es sind ihre Trainingsm­ethoden, die teilweise gegen das Tierschutz­gesetz verstoßen. Ich bin aber auch davon überzeugt, dass Sie den Hunden nichts Böses wollen.“

Das hatte der Hundetrain­er kurz zuvor auch in seinem Schlusswor­t versichert: „Ich möchte betonen, dass ich die Arbeit mit Hunden lebe, das ist meine Passion.“

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